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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mat: Mittwoch« und Samstags. — Preis des Jahrgangs für «inheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchtag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei alle» Postämtern. — In Gieße» bei der Erpeditivn (Eanzleibcrg Lit. B. Nr. 1).
M 87. Samstag den 29. Qctober 1864U
Amtlicher T h e i l.
Gießen, am 24. Moder 1864.
Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides von neu ausgenommenen
Ortsbürgern.
D LS
Gross herzogliche Kreisamt Giessen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Der Termin zur Ableistung des Verfassungseides wird für Lich diesmal auf
Montag den 14. November, Vormittags 10 Uhr, verlegt.
In Gießen bleibt er auf Donnerstag den 10. November bestimmt.
K ü ch l e r.
Gerichtliche rrnd Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
3238) Die verehelichen Mitglieder Les Spar- und Leihkaffe - Vereins werven zu der
Samstag Den 2 9. October d. I., Nachmittags 2 Uhr, in dem Rathhaus dahier stattfindenden Haupt»Versammlung mit dem Bemerken eingeladen, daß nach Erstattung des Verwaltungsberichts Die Wahl des Directors, dessen Stellvertreters und von 5 Ausschußmitgliedern erfolgt.
Gießen, am 30. September 1864.
Der Direetor der Spar- und Leihkasse: Haberkorn.
3508) Die
Verwaltung der Districts-Einnehmerei Gießen I
ist von dem Großherzoglichen Rendanten Metzler wieder übernommen worden, wovon wir das hiesige Publikum in Kenntniß setzen. Gießen, den 28. October 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
3385) Das Verzeichniß der Culturver- änderungen, welche seit dem 1. August 1863 bis Ende Juli 1864 vorgenommen worden sind, liegt vom 19. d. Mts. zur Einsicht und etwaiger Reclamation, vier Wochen lang, auf unserin Bureau offen.
Gleichfalls liegt das Verzeichniß der im ■ Laufe des Jahres 1863/64 ganz neu erbau- i
ten und durch Bauveränderungen im Werthe erhöhten oder verminderten und Der ganz abgegangenen Wohnhäuser und Gewerbs» Anlagen, binnen gleicher Frist, zur Ein» sicht und etwaiger Reclamation offen.
Gießen, den 15. Ortober 1864. Großherzogliches Ortsgerichi Gießen.
Ebel.
Eliirlalladung.
Gläubiger- Aufforderung.
3465) Behufs gerichtlicher Feststellung des väterlichen Vermögens der Kinder des verstorbenen Johannes Dönges II. zu Fellingshausen, Ortsbürgers zu Rodhcim, werden alle Diejenigen, toelcte an den Nachlaß desselben Forderungen zu bilden haben,
aufgefordert, dieselben sogewiß innerhalb 14 Tagen specisieirt dahier anzumelden, als sonst dieselben, in das Inventar nicht ausgenommen, keine Berücksichtigung zu erwarten haben.
Gießen, den 19. October 1864.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Or. A. v. G r o l m a n, Stadtrichter. Stavtger. - Assessor.
Versteigerungen.
3417) Dienstag den 22. November d. I., Vormittags 10 Uhr,
sollen im Gasthause zum Einhorn dahier Die nachstehenden Domanialfischereien, vom 1. Januar 1865 an, auf weitere 9 Jahre öffentlich verpachtet werden:


