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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtig« tritt ver vorschrifts­mäßige Postauffcblag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. Ist Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1). ------- - . -

6N Samstag den 27. August 18SÄ.

Amtlicher Therl.

Gießen, am 22. August 1864. Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung ter Stuten durch

die Landgestütsbeschäler für 1864.

Das

G r o ff h e r z o g l i ch e K r e i s a m t Greffen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf an der Lahn, Burkhardsfelden, Crumbach, Daubringen, Frankenbach, Großen-Linden, Grüningen, Heuchelheim, Holzheim, Lollar, Naunheim, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Trohe, Watzenborn und Wieseck.

Wiederholt erinnern wir Sie an Einsendung Der Verzeichnisse über die von Ihnen ausgestellten Bedeckscheine binnen 3 Tagen bei Meldung von 30 kr. Strafe.

In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Gemeinderathsersatzwahl zu Gießen.

Nachträglich zur Bekanntmachung vom 15. I. Mts. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nicht, wie in jener Bekanntmachung bemerkt, der Geringstbesteuerte in II. Abteilung 3 fl. % kr., sondern nur 2 fl. 58/2 fr. monatliche Steuer zu bezahlen hat und daß demnach zur III. Abtheilung sämmtliche Stimmberechtigte gehören, deren monatlicher Steuerbetrag weniger als 2 fl. 58fr. beträgt.

Gießen, Den 26. August 1864. Der Regierungs > Commissär:

Pietsch,

Regierungs» Rath.

GeriÄßEche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictsltsdung.

2477) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht der Provinz Oberhessen gegen den Handelsmann Meier Meier zu Lang- Göns den förmlichen Concursprozeß erkannt hat, werden Alle, welche Forderungen an ihn zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf

den 8. September l. I., Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermine, bei Mei- düng des stillschweigend erfolgenden AuS- schlusses, anzuzeigen und zu begründen.

Gleichzeitig soll die Güte versucht, ein Massepfleger und Gläubiger-Ausschuß ge- wählt und von den persönlich nicht erschie-!

nenen oder nicht vertretenen Gläubigern angenommen werden, daß sie allen Be- schlössen der Mehrzahl der erscheinenden zustimmen.

Gießen, den 25. Juli 1864.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

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Besondere Bekanntmachung.

Aufforderung au die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

2567) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mo- naten Januar, Februar, März, April, Mai

und Juni 1864 verfallen sind, werden auf- gefordert, in dem Zeitraum vom 13. August bis zum 17. September d. I. dieselben ein­zulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 24. Oetober d. I. stattsindet.

Nach fruchtlosem Ablaufe obigen Zeit­raums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werDen. Die Säumigen haben es stch Daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreisamts- bezirks werden ersucht, Vorstehendes in ihren