Ausgabe 
27.4.1864
 
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Anzeigeblstt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Srscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Greis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 fr., für AuSwärttge tritt der vorschrifts­mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts -bvnnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Ervcdition (Canzlerberg Llt. B. Nr. 1).

J|ß eVl Mittwoch do» 27. April_______________ 1SG4L

Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.

Amtlicher Theil.

Zu Nr. K. G. 2039. Gießen, am 19. April 1864.

Betreffend: Das Landgestüt, nunmehr die Untersuchung der als Beschäler

zu benutzenden Hengste von Privatpersonen.

Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglrchen Bürgermeistereien des Kreises.

Im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. d. Mts. zu Nr. M. d. I. 4297 benachrichtigen wir Sie, daß von den untersuchten Privathengsten nur der Hengst des Pachters Puth zu Londorf, von Farbe Schimmel und 9 Jahre alt, zum Bedecken von Stuten für 1864 tauglich befunden und deßhalb mit einem Erlaubnißschein zum Bedecken versehen worden ist. Wir empfehlen Ihnen darüber zu wachen, daß neben diesem Hengst keine weiteren Hengste von Privatpersonen zum Bedecken von Stuten für 1864 verwendet und eie Eigenthümer solcher Hengste, welche nicht mit Erlaubnißschein versehen sind, dem- ohngeachtet aber ihre Hengste zum Bedecken benutzen, zur Anzeige gebracht werden.

K ü ch l e r.

Gießen, am 16. April 1864.

Betreffend: Die Beitreibung der Communal-Jntraden, hier Einsendung der Kostenverzeichnisse über die im I. Quartal 1864 entstandenen Kosten.

Das

Großhrrzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Einsendung der obigen Verzeichnisse zurückstehen, werden an deren sofortige Vor­lage erinnert. K ü ch l e r.

Gießen, «m 19. April 1864.

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides von Seiten der neu aufge- x

nommencn Ortsbürger.

Das

Groß herzogliche Kreis amt Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Die Eidesableistung der neuen OrtSdürger aus dem Stadt- und Landgerichtsbezirk Gießen findet, wie gewöhnlich, am 10. Mai Statt, diejenige der neuen Ortsbürger aus dem Landgerichtsbezirk Lich ist dagegen auf Donnerstag den 19. Mai verlegt worden.

K ü ch l e r.