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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Malt Mittwoch- und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gieße» bet der Erpedttion sCanzleibcrg Lit. B. Nr. 1).
Jfä Sf>. Mittwoch den 26. October
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Volkszählung im Großherzogchmn Hessen vom 3. December 1864. Aufforderung.
Am 3. December o. I. findet, den Vereinbarungen unter den deutschen Zollvereinsstaaten entsprechend, wieder eine Zählung der Bevölkerung statt. Mit Rückficht auf die bei der Zählung am 3. December 1861 in andern Städten erreichten günstigen Resultate wirb beabsichtigt, die Diesmalige Zählung in der Stadt Gießen durch aus dem Publikum hervorgegangene Zählungs- Commissionen vornehmen zn lassen, deren hauptsächliche Aufgabe darin besteht, die Ausgabe der Zählungslisten zu überwachen und die Richtigkeit der Einträge, sowie die Zusammenstellungen zu prüfen.
Diejenigen Herren, welche geneigt sind, sich an den Arbeiten der Zählungs-Commissionen zu betheiligen, werden ersucht, sich baldgesälligst bei der unterzeichneten Behörde anzumelden.
Gießen, den 25. Oetober 1864. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Eine braune wollene Schürze, ein gehäkeltes Krägelchen, zwei Schlüssel, eine eiserne Kette, zwei einklingige Taschenmesser, ein baumwollenes Geldbeutelchen mit einigem Geld, ein weißes seidenes Halstüchelchen mit gelben Blümchen und ein schwarz und weiß earirtes seidenes Halstüchelchen.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Bcr> langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen, den 25. October 1864. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzialhauptstabt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Ediclalladung.
Gläubiger- Aufforderung.
3465) Behufs gerichtlicher Feststellung des väterlichen Vermögens der Kinder des verstorbenen Johannes Dönges II. zu Fellingshausen, Ortsbürgers zu Rodhcim, werden alle Diejenigen, welche an den Nachlaß desselben Forderungen zu bilden haben, aufgefordert, dieselben sogewiß innerhalb 14 Tagen specificirt dahier anzumelben, als sonst dieselben, in das Inventar nicht aufgenommen, keine Berücksichtigung zu erwarten haben.
Gießen, den 19. October 1864.
Grvßherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, vr. A. v. G r o l m a n, Stavtrichter. Stadtger. - Assessor.
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Versteigerungen.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde.
3499) Montag Den 31. October d. I., i von Vormittags 9 Uhr an,
soll in dem Gießener Stadtwalve, Distric- ten Waldsduke und Untcrhag, nawverzeich- nctes Holz öffentlich versteigert werden, als:
50 Wellen Eichen-Reisholz,
6 Stecken Fichten-Stockholz, ■
Die Zusammenkunft ist auf der Schiffen- bcrger Chaussee am Wald.
Gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft wird Zahlungsfrist bis 1. März 1865 gestattet.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werden ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 25. October 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
261 Wellen „ Reisholz,
164 Stecken Kiefern-Prügelholz,
713/4 „ „ Stockholz,
3263 Wellen „ Reisholz,
l3/4 Stecken Lärchen-Prügelholz, 4 Kiefern-Stämme mit 34 Cubikfuß,
1248 Nadel-Stangen „ 1156 „
3466) Donnerstag Den 3. November d. I., j Vormittags 10 Uhr,
; sollen im hiesigen neuen PostgebäuDe eine । Partie alter Fenster und Thüren, altes Holz- ! und Eisenwerk, sowie eine Quantität zum s Wegbau geeigneter Basaltsteine, öffentlich


