uppel u.
ander v. allenberg
fein.
'elpreiS
ft.
45
48
um alter. T
2
2
Geld. 1303/1 933/4 74'/, 79-/4
52-/4
36-/4 61'/, 33
768 1823/t 110 66-/4 1123/4 1121/4 100 1047/a - 1043/4
88V, 1043/4 118-/8 93-/, 99-/4 4<)/0 irikanische
>V,
l*/i l'/r
i
he sie bis ss hervor- ichend ist, n 13. April
rotz bedeu- das Resul- rertheilung Dividende uch besser
Das nächsten
Mittwoch erscheinende Anzeigeblatt wird erst Nachmittags ausgegeben.
Die Expedition.
3utfuybldll
Samstag den 26 März
M 2S.
Gießen, am 14. Mär) 1864.
für die
Stadt und den Kreis Gießen
“ ' an
die Grokheyogl chin M germeistcrkien.
Sie wollen in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntmß bringen, raß der diesjährige Wollmarkt zu Arolsen auf den
21. und 22. Juni verlegt worden ist. ___________R » & 1 e r--------------------------—--------------------------
‘ Polizeilich t Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
ro. . ®,ibtätodien mit einigen Kupfermünzen, darunter eine amerikanische, ein einflingige« und ein drerklrngigeS . e’n(rbraU,in allc6 Geldtäschchen mit 2 Kreuzern, ein weißer Unterärmel, eine Schnalle von Messing, em Paar neue Pan- Mn^eü, mit Leder besetzter wollener Schuh, ein gehäkeltes Krägelchen, ein rother wollener Pulswärmer, em Hosenträger und eini0e Schlüssel. aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver-
Die teigentj iurfi<fflefteben ober später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
langen an die F-nderzug ß Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen,
-vlegen, oen »**• • 5R o # e r.
----------——-----. _ Mittwochs und Samstags. - Preis de» Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige tritt ver vorfchrifts- ^'^ßig7P°st°uffchlag hknzu. - Auswärts abounirt man stch bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Erpedition (Eansteiberg «it. B. Nr. 1)._
N>- ß G. 1245.
Betreffend: Verlegung des Wollmarkts zu Arolsen.
Das
Gerichtliche «nd Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen. Feldstrafen-Erhebung bei dem Rentamt Gießen.
834) Die Felvstrafen von ver I. Periode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags und Samstags, ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 25. März 1864. Großherzogliches Rentamt Gießen.
I. E. d. R.: ____________Rübe, Finanzaecessist. Aufforderung an die Schuldner der
hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
487) Die Schuldner der hiesigen Pfand- «nd Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Oelober, November und December 1863 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum
vom 28. Februar bis 16. April dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. Mai stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu- messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver- steigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen muffen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden dringend ersucht, Vorstehen, des in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 26. Februar 1864.
Die Pfandhausverwaltung.
Bieler, Pfeil, Eassier. Eontroleur.
Edictatladung.
734) Eigenthums - Ansprüche an die nachbenannten nach Seite und Nummer des Grundstücks bezeichneten unbeweglichen Sachen sind so gewiß bis zum ersten Mai l. I. vorzubringen und zu begründen, als sonst die darüber stattgehabte Veräußerung bestätigt und in das öffentliche Buch eingetragen werden würde.
Heinrich Jor zu RäthgeS.
""/»», Ober-
Bessinger Gemarkung.
Lich, am 15. März 1864.
Großherzogliches Landgericht Lich.
Sartorius.


