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Das nächsten

Mittwoch erscheinende Anzeigeblatt wird erst Nachmittags ausgegeben.

Die Expedition.

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Samstag den 26 März

M 2S.

Gießen, am 14. Mär) 1864.

für die

Stadt und den Kreis Gießen

' an

die Grokheyogl chin M germeistcrkien.

Sie wollen in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntmß bringen, raß der diesjährige Wollmarkt zu Arolsen auf den

21. und 22. Juni verlegt worden ist. ___________R » & 1 e r----------------------------------------------------

Polizeilich t Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

ro. . ®,ibtätodien mit einigen Kupfermünzen, darunter eine amerikanische, ein einflingige« und ein drerklrngigeS . en(rbraU,in allc6 Geldtäschchen mit 2 Kreuzern, ein weißer Unterärmel, eine Schnalle von Messing, em Paar neue Pan- Mn^, mit Leder besetzter wollener Schuh, ein gehäkeltes Krägelchen, ein rother wollener Pulswärmer, em Hosenträger und eini0e Schlüssel. aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver-

Die teigentj iurfi<fflefteben ober später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

langen an die F-nderzug ß Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen,

-vlegen, oen »** 5R o # e r.

---------------. _ Mittwochs und Samstags. - Preis de» Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige tritt ver vorfchrifts- ^'^ßig7P°st°uffchlag hknzu. - Auswärts abounirt man stch bei allen Postämtern. - In Gießen bei der Erpedition (Eansteiberg «it. B. Nr. 1)._

N>- ß G. 1245.

Betreffend: Verlegung des Wollmarkts zu Arolsen.

Das

Gerichtliche «nd Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen. Feldstrafen-Erhebung bei dem Rent­amt Gießen.

834) Die Felvstrafen von ver I. Periode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags und Sam­stags, ohne Kosten bezahlt werden.

Gießen, den 25. März 1864. Großherzogliches Rentamt Gießen.

I. E. d. R.: ____________Rübe, Finanzaecessist. Aufforderung an die Schuldner der

hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

487) Die Schuldner der hiesigen Pfand- «nd Leihanstalt, deren Pfänder in den Mona­ten Juli, August, September, Oelober, November und December 1863 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum

vom 28. Februar bis 16. April dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. Mai stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu- messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver- steigerungstermin gegen baare Zahlung ein­lösen können.

Pfänder aus wollenen Stoffen muffen unbedingt eingelöst werden.

Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden dringend ersucht, Vorstehen, des in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 26. Februar 1864.

Die Pfandhausverwaltung.

Bieler, Pfeil, Eassier. Eontroleur.

Edictatladung.

734) Eigenthums - Ansprüche an die nachbenannten nach Seite und Nummer des Grundstücks bezeichneten unbeweglichen Sachen sind so gewiß bis zum ersten Mai l. I. vorzubringen und zu begründen, als sonst die darüber stattgehabte Veräußerung bestätigt und in das öffentliche Buch einge­tragen werden würde.

Heinrich Jor zu RäthgeS.

""/»», Ober-

Bessinger Gemarkung.

Lich, am 15. März 1864.

Großherzogliches Landgericht Lich.

Sartorius.