1864
Samstag den 23. Juni
Erscheint wöchentlich zwei Mal- Mittwoch- und Samstag-, - Preis des Jahrgang- für «mische 1 fl. 36 kr für Au-w°rttge tritt der vorschriftsmäßig- Postauffchlag hin,«. - Auswärts abonnirt man stch bei allen VvSLmtern. - In Gießen der der Erpedifton (Eansteiberg L-t. B. Nr. 1).
Einladung zum Abonnement
auf Vas
Anzeigeblatt für die Stadt nnd den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli 1864 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbjahr aus das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblatt er
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten rc. re., die Anklagen und Urthnle der Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze ^ahr 1 fl. 36 fr., palbjapr g 28 kr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorscpriftsmaßlge Postauffch^g hinzu.
Die Expedition des Anzeigeblattes für dre Stadt und den Kreis Großen.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Jur Vermeidung der bei trockener Witterung beim Reinigen der Straßen durch den auffliegenden Staub cintrctenden Belä- stiauna der Vorübergehenden und der benachbarte?. Hausbewohner wird die bestehende Vorschrift, daß bei trockenem fettet die Straßen vor dem Kehren bei Vermeidung einer Strafe von 30 Kreuzer bis 2 Gulden vorerst Mit reinem Lasser begossen werden müssen, — hiermit in Erinnerung gebracht. , .
ffiteficn den 20 Juni 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
ß ' Nover.
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Edictallsdung.
Glaubt ger - Aufforderung.
2016) Forderungen aller Art an den Nachlaß des kürzlich verstorbenen Ortsbür- gerS Peter Burger zu Leihgestern sind bis zum 15. Juli dieses Jahres inclusive dahier anzuzeigen bei Vermeidung der Nicht- berückstchtigung bei Verkeilung des Nachlasses. Gießen, am 18. Juni 1864.
GroßberzoglichcS Landgericht Gießen. Ploch.
Besondere BekanntniKchnngen.
2035) Der Pfandschein Nr. 80514 ist angeblich verloren worden. Wer Ansprüche an denselben zu bilden vermag, wird auf-
I gefordert, solche innerhalb 14 Tagen dahier anzuzeigen, als sonst das Pfand an den Verpfänder verabfolgt werden wird. .
Gießen, den 23. Juni 1864.
Die Pfandhausverwaltung. Pfeil, Controleur.
2020) Der Schalter, im hiesigen Filial- Postbureau bleibt für die Folge ununterbrochen von 8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends geöffnet.
Gießen, am 21. Juni 1864.
Großherzogliches Postamt Gießen. Schmidt.
2052) Das Mähen zur diesjährigen Heuerndte in der Gemarkung Wiefeck wird, da das Gras noch nicht reif ist, bis zum
30. d. Mts. Nachmittags, hiermit verboten. Wieseck, den 23. Juni 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Wieseck.
Lang.
Versteigerungen.
Verpachtung des Zeughauses dahier. 2051) Künftigen Mittwoch, den 29. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, sollen die mit Ende dieses Monats lcihfällig werdenden Räumlichkeiten des hiesigen Zeughauses auf dem Rentamts-Bureau dahier anderweit an die Meistbietenden verpachtet werden.
Gießen, den 24. Juni 1864. Großherzogliches Rentamt Gießen.
Lyncker.


