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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: mäßige Poftaufschlag hinzu. -

Mittwocks und Samstage - Preis des Jahrgangs für Einheimische t «. 36 kr., iur Auswärtige tritt »er vorschrists Auswärts abonntrt man sich der allen Paftämtern. - In Gießen bei der Erpedttisn (Eanzletberg Lrt. B. Nr. 1).

Samstag den 22 October 1SC4L

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

3238) Die verehelichen Mitglieder des Spar- und Leibkaffe-Veeeins werden zu der Samstag den 2 9. Octode rd. I. .Nachmittags 2 Uhr, in dem Rathhaus dahier stattfindenden Haupt-Versammlung mit dem Bemerken nnsUaden , daß nach Erstattung des Verwaltung-. berichtS die Wahl des DirectorS, dessen Stellvertreters und von 5 Ausschußmitgliedern erfolgt.

Gießen, am 30. September 1864.

B Der Director der Spar- und Lerhkasfe:

Haberkorn.

Die ledige Stelle eines Ersatzmannes bei der Nachtwache.

3380) Wer vorbemerkte Stelle über- nehmen will, hat dieses binnen 8 Tagen hier anzuzeigen.

Gießen, den 15. Oktober 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Ediclallädung.

Oeffentliche Aufforderung.

3403) Der Großherzogliche Forstfiscus ist in dem Besitze folgender Berechtigungen:

I. Jagd recht in der Gemarkung Ko- nigsberg, mit Ausnahme des WalddistrictS Helfholz, worin dem Herrn Fürsten zu Solms-Lich das Jagdrecht zustcht.

II. Fischereirecht, und zwar:

A. in der Gemarkung Königs­berg:

1) in dem Bieberbach von seinem Ur-; sprunge an bis an die GemarkungS-; grenze von Fellingshausen,

2) in dem Bächlein im Dünstbergsgrund j von seinem Ursprünge an bis an die Gemarkungsgrenze von Fellingshausen;

B. in der Gemarkung Fellings- Hausen:

1) in dem Bieberbach, soweit derselbe vurch diese Gemarkung fließt,

2) in dem Bächlein aus dem Dünstbergs- grunv, soweit solches durch die Ge­markung fließt;

C. in der Gemarkung Heuchel­heim:

1) in der Lahn, soweit dieser Fluß die Gemarkung Heuchelheim berührt, und zwar:

a. auf dem rechten Ufer zwischen den GcmarkungSgrenzen von Gießen und dem Königlich Preußischen Orte Dutenhofen,

b. in dem Bieberbach von der Grenze zwischen Kinzenbach und Lahnfluß;

D. in der Gemarkung Walc-

G i r m e s :

1) in vem Ehlibach von seinem Ursprünge an bis an die Gemarkungsgrenze von Atzbach,

2) in dem Hausstätterbach von seinem Ursprünge an bis an sein Ende;

E. in der Gemarkung Großen- Linden:

1) in dem Grundelbach oder Lückenbach von der Gemarkung Leihgestern bis zur Gemarkung Lützellinden,

2) in dem tiefen Bächlein oder Dieffen- bach von seinem Ursprünge bis zur Ergießung in den großen Woog,

3) in vem großen Woog an der Univer- sitälsmühle,

4) in dem Kleebach in dessen beiden Armen.

Das Eigenthum an diesen Berechtigungen I gründet der Großherzogliche Forstfiscus auf ! unvordenklichen, durch die betreffenden Orts- gcrichte beschönigten Besitzstand.

i Nachdem fiskalischer SeitS beantragt wor­

den, die fraglichen Berechtigungen in Vas Grundbuch aufnehmen zu lassen, so werden alle Diejenigen, welche eine oder die andere derselben etwa in Anspruch nehmen zu kön- neu glauben, hiermit aufgefordcrt, sich um so gewisser binnen zwei Monaten dahier an­zumelden, als sonst Urkunde zum Zwecke des Eintrags in das Mutations-Verzeichniß resp. Grundbuch ertheilt und dieser Eintrag zum Vollzüge gebracht werden wird.

Gießen, den 14. Oktober 1864. Großherzogliche« Stadtgericht Gießen.

Muhl.

Versteigerungen.

Kiefern samen-Erndte.

3377) Freitag den 28. b. Mts., Morgens 11 Uhr,

wird im Geschäftszimmer de« Unterzeichne­ten die Kiefernsamen-Erndte des Großher­zoglichen Domanialwaldes in zwei Abthei- lungen, östlich und westlich von der Stein­berger Straße, versteigert.

Die Großherzoglichen Forstwarte Schlag zu Baumgarten und Engelhardt zu Hausen sind beauftragt, die Bestände auf Verlangen vorzuzeigen. Nachgebote werden nicht an­genommen. Gießen, den 15. Oktober 1864. Großherzogliche Oberförsterei Schiffenberg.

Dr. Draudt.

3417) Dienstag den 22. November d. I., Vormittags 10 Uhr,

sollen im Gasthause zum Einhorn dahier die nachstehenden Domanialfischereien, vom