Anzeigeblstt

In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Mittwoch Sen 22. Juni

M so.

Die Poiizeitliren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.

für die

Stadt und den Kreis Gießen

Erscheint wöchentlich zwei Mai- Mittwoch- und Samstag». - P-ei» de» mäßige Poiiaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern.

Einladung zum Abonnement

auf Vas

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1 Juli 1864 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbjahr auf das Anzergeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Uüterhaltungsblatter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miseellen, Aneedoten re re die Anklagen und Urtheile der Asilsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die spalten dieser Blatter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg. .

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 fl. 36 /r«, halbjährig AS kr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Greßen.

Amtlicher Theil.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Zur Vermeiduna der bei trockener Witterung beim Reinigen der Straßen durch den ausfliegendcw Staub cintretendm Bela. ftirtnnAer Vorübergehenden und der benachbarten Hausbewohner wird die bestehende Vorschrift, daß bei trockenem ^ctter Straßen vor dem Kehren bei Vermeidung einer Strafe von 30 Kreuzer bis 2 Gulden vorerst mit reinem Wasser ^^°Gießm °den°20^Juni° 1864. ^''""^""^fAzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

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----- gjj ift f Ctm Wege von der Badenburg nach Gießen eine silberne Spindeluhr mit einer Haarkette v- Jr2ben' Der Kinder dem eim Belohnung von drei Gulden durch den Eigenthümer zugesichert worden ist, wird unter Hinweis auf Ar't. 381 W Strafgesetzbuchs und Artikel 377 des Polizeistrafgesetzes zur Abgabe anher aufgefordert. Zugleich wird ftbtr °A^°r r°r°^An^igewarnt. Großherzogliche Polizeiverwallung^der Provinzialhauptstadt Gießen.

Gefundene Gegenstände: ~~ .

rc: sn,n*P rnpfnnbcn ^aas nach Pfingsten d. I.), ein alter baumwollener Regenschirm, ein Haarnetz, em ledernes

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