Anzeigeblstt

für die- --

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentiich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 ft., für Auswärtige tritt der »orschrists mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der Erpedition (Eanzletberg Kit. B. Nr. 1).

M 102. Mittwoch -en 21» December 1864t.

Einladung zum Abonnement

auf das

AnzeigebLatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Januar 1865 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Abonnementspreis beträgt:

1) für die Stadt Gießen:

für's ganze Jahr (frei in's Haus geliefert) 1 flU Ä2 fr«,

halbe ( n D w u

2) für Auswärts im ganzen Bereiche des Großherzogthums:

für's ganze Jahr 1 fl. &2 fr. incl. Postaufschlags.

Amtlicher T h e i l.

Das

Grostherziigliche Stadtgerichl Gießen

SN

die Großherzoglichen Drlsgerichte des Bezirks.

Betreffend: Die Fortführung der Grundbücher.

Man findet sich veranlaßt, Sie auf die Bestimmungen des 11. Absatzes im §. 18 ihrer Instruction vom 26. Oktober 1852 aufmerksam zu machen, wonach Sie, wenn auf veräußert werdendem Grundeigenthum Forderungen, namentlich an noch rückständi­gem Kaufschilling, haften, jedesmal die Einwilligung des betreffenden Gläubigers zur Veräußerung beizubringen oder anzugeben haben, ob und welche Erklärung derselbe abgegeben hat. Protokolle, welche von Ihne« eingesendet werden, ohne daß bei eintre­tenden Fällen jenen Bestimmungen nachgekommen ist, werden wieder zurückgegeben werden.

Gießen, den 19. December 1864. Muhl.

Polizeiliche Bcksnntmschung.

Gefundene Gegenstände:

Eine StickereiSouvenir , ein Rohrstock mit Horngriff, ein kleiner wollener Fausthandschuh, ein schwarzer wollener Hand- schuh, ein graues wollenes Halstuch, ein Paar blaugraue, roth gestreifte Kinderstrümpfe, ein kleines einklingiges Taschenmesser, fünf Gulden, einige Schlüssel und ein Schraubenzieher.

Die Eigenthümer werben aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver­gangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 20. December 1864. Großherzogliche Polizeivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.