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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang» für Einheimische 1 fl. 36 Er., für Auswärtige tritt der vorschrifts mäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Tlpedition /Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M Samstag den 21. Mai LOGA.
Amtlicher Th eil.
Zu Nr. K. G. 2406. . Giessen, am 14. Mai 1864.
Betreffend: Die Handhabung der öffentlichen Sicherheit durch die Gendarmerie.
Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir sind veranlaßt, unser Ausschreiben vom 17. Mai 1856, welches nachfolgend abgedruckt ist, in Ihr Gedächtniß zurück- prüfen In Verhinderung d^s Kreisraths:
8 K e k u l 6 ,
KreiSasskssor.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Gießen.
Zufolge Entschließung Großherzvglichen Ministeriums des Innern vom 28. April d. I. zu Nr. M. d. I. 5437 weisen wir Sie unter Bezugnahme auf §. 29 der Instruction für das Großherzogliche Landdragoner, und Landschützen-CorpS vom 1. November 1821 an, von denjenigen Verbrechen, welche von AmtSwegen zu verfolgen und deren Urheber unbekannt oder flüchtig sind, in allen Fällen, wo es nach Jbrem Ermessen im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu liegen scheint, den Brigadier der Gendar- merie» Station, zu dessen Patrouillen-Bezirk der betreffende Ort gehört, alsbald und gleichzeitig mit der Berichterstattung an die Gerichte, beziehungsweise an uns, kurz zu benachrichtigen, damit die Gendarmerie so schnell als möglich von den Verbre» chen Notiz erhält und Alles, was sie zur Sammlung von Jndicicn oder zur Verfolgung des Thäters beitragen kann, auch auf der Stelle wirklich geschieht.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Der Fußweg über die Ochsenwiesen von Gießen nach Rödgen wird bei Meldung der im Art. 58 des Feldstrafgesetzes bestimmten Strafe hiermit verboten.
Gießen, den 13. Mai 1864. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
' In Verhinderung des KreiSraths:
Ä e k u l 6 ,
Kreisassessor.
Bekanntmachung.
Die ordentliche Versammlung des Bezirksraths wird
Montag den 30. d. Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause dahier Statt finden.
Gießen, den 26. Mai 1864 Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.


