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Anzeigeblatt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In <8,eßen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä Es» Mittwoch dem 24Z. Januar .180-51

Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiden unverändert.

Amtiicher Theil.

Zu Nr. K. G. 306. Gießen, am 18. Januar 1864.

Betreffend: Den Ankauf guter Zuchtstuten im Auslande, behufs deren

Wiederverkaufs an ausländische Pfervezüchter.

Das

G roßherjagliche K r e i s a m t Gießen

an

die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 29. v. Mts. in Nr. 3 des Anzeigcblattes von 1864 benachrichtigen wir Sie, daß im Laufe dieses Monats zwölf Zuchtstuten in Nortdcutschland angckauft worden sind, welche von schönem starkem und mittel­großem Schlage, braun von Farbe, nicht unter vier und nicht über sechs Jahre alt sind.

Diese zwölf Stuten sollen Donnerstag den 2 8. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, in dem Großherzoglichen neuen Hofstalle zu Darmstadt an inländische Pserdczüchter aus den drei Provinzen des Großherzogthums öffentlich an die Meistbietenden, welche ihre Qualität als Inländer und ihre Zahlungsfähigkeit, insofern beides nicht notorisch ist, nackzuweisen haben, gegen baare Zahlung versteigert werden, unter der Bedingung, daß bei Vermeidung einer Conventionalsteafe von 300 st.:

1) diese Stuten zur Zucht benutzt werden müffcn,

2) die Besitzer vor dem Ablauf von 6 Zähren die auf diese Weise gekauften Stuten nicht veräußern dürfen,

3) die Besitzer die angckauften Stuten während dieser 6 Jahre 3ma> bedecken lassen,

4) Ue von den Stuten fallenden Fohlen nur an Inländer, jedoch mit Ausschluß von Pferdehändlern, verkauft werden dürfen, und endlich

5) die angckauften Stuten jährlich bei Visitation der Landgestütsbcschälstationen dem diese Visitation vernehmenden Beamten vorgeführt werden müffcn.

Sie wollen kaS Vorstehende unter dem Bemerken alsbald in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen, daß dem Anscheine nach mehrere der fraglichen Stuten trächtig sind.

. _____________________________________K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Betreffend: Einführung von reinem Schaafvieh.

Der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen hat in seiner Sitzung vom 30. Dccember v. I. beschlossen, auch im Voranschlag für 1864 wiederum 150 fl. zur Unterstützung der Einführung von reinem Schaafvieh vorzusehen.

Es wird dies zur öffentlichen Kcnntniß gebracht.

Gießen, den 6. Januar 1864.

Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen:

, ____________________________________________________ K ü ch l e r.

Polizeiliche Dekannlmachung.

Gefundene Gegenstände:

ein Federmesser mit 2 Klingen, zwei kleine seidene Halstücher, ein schwarzer Schleier, ein wollener Unterärmel, ein rarirtes Taschentuch, gcz. II. 12, ein buntes Taschentuch, em Pclzstauchen, zwei zusammengebundcne kleine Hohlschlüssel unb ein größerer Schlüssel, eine Broche von unedlem Metall unb ein braunes Geldtäschchen mit Gelb.