AnzeigMtt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
«rschetnt wöchentlich zwei Mal: Mittwoch« und Samstags. — Preis des 3-hrqangS für Sinheimische 1 ft. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Ervedition (Eanzleiderg Lit. B. Nr. t).
J|£ Samstag den IS. Juni 186^
Einladung zum Abonnement
auf das
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Juli 1864 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbjahr auf das Anzeigeblatt für die Stadl und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem-Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten rc. rc., die Anklagen und Urtheile der Assiscn, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 fl. 36 fr., halbjährig 48 fr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.
Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
1873) Die Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro I. Quartal 1864 können zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 9. Juni 1864. Der Stadteinnehmer:
Enders.
Die Zahlung der Pflegegelder für' die Waisenkinder.
1908) Die Pfleger von Waisenkindern, i welche ihre Vergütungen vom ersten halben ■ Jahr 1864 ohne Kosten beziehen wollen, i haben die Quittungen vor Ende Juni d. I. j hier zu unterzeichnen.
Gießen, den 13. Juni 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.! __Vogt._______________i
Die einstweilige Verwaltung der | Districts-Einnehmerei Gießen I. ; 1934) In Folge der Erkrankung des Großherzoglichen Distnets-Einnehmers Ren-1 tonten Metzler dahier ist Finanz-Accesstst Bähr mit einstweiliger Verwaltung der Districts-Einnehmerei Gießen I beauftragt worben und hat die Diensteinweisung am H. d. Mts. stattgefunden.
Es wird dieses mit dem Ansügen bekannt gemacht, daß alle einschlägigen Zahlungen
an den genannten Verwalter der Stelle zu leisten sine, und nur von ihm gültig quit- tirk werben können.
Gießen, oen 14. Juni 1864.
Großhcrzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
1948) Es wird hierdurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht, daß zur Erleich- terung der Einzahlungen von Holzsteiggetdern oder anderen Forstgefällen aus Königlich Preußischen Waldungen, von jetzt ab allmonatlich und zwar am 3. eines jeden Monats, oder wenn derselbe auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag fallen sollte, am Tage darauf, in Krofdorf und zwar im Gasthofe zur Krone von Morgens 10 bis Nachmittags 4 Uhr eine Local - Erhebung durch den Unterzeichneten stattfinven wird.
Wetzlar, den 14. Juni 1864.
Der Forstkaffen-Rendant: Steinbach.
Edirtällsduntz.
D e c r e t.
1947) Das Vermögen des vorhinigen Bürgermeisters Johannes Sprenger aus Großseelheim ist, nach den bisherigen Verhandlungen, und insbesondere nach der Erklärung seiner Ehefrau, von ihren Jllaten im Betrage von 2400 Gulden nur den Betrag von 700 Gulden auf Den gejammten Anschlagspreis von 1400 Gulden für die ihr und ihrem Ehemann durch Vertrag vom 18. Juni 1830 angeschlagenen Grundstücke anrechnen und den Rest der Jllaten mit 1700 Gulden zurückfordern zu wollen, überschuldet. Da bei Der Abwesenheit des ic. Sprenger ein gütliches Abkommen mit seinen Gläubigern nicht zu Stande kommen kann, so wird über dessen Vermögen hiermit der formelle Eoncurs erkannt. V. R. W.
Es werden daher die Gläubiger des


