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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich >w«i Mal! Mittwmb- und Samstags. Breis des Jahrgang« für Einheimische 1 ü- 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Nostauffchlag hinM. Auswärts abonnirt man KL hei allen Postämtern. In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

J|& 1017 Samstag ds« 17. December 1S64I«

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Januar 1865 beginnt ein neues Abonnement auf vas Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erfcheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unlerhaltungsblaiter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Missellen, Anekdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Assifen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. f. w-, füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Abonnementspreis beträgt:

1) für die Stadt Gießen:

sür's ganze Jahr (frei in's Haus geliefert) 1 st« ^2 fr«,

halbe ,, ( ,, ,, ii ) u i!

2) für Auswärts im ganzen Bereiche des Grostherzogtvums:

sür's ganze Jahr 1 st. Zt2 fr. incl. Postaufschlags.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

4133) Nächsten Mittwoch und die folgenden Tage, jedesmal von 1 Uhr an, werden in dem städtischen Holzmagazin Christbäumchen zu 3, 6, 9 und 12 kr. abgegeben.

Gießen, am 15. December 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

4132) Die

Quittungen über Waisenpfleg- und Lehrgelder vom 2. halben Zahr 1864 müssen vor dem Schlüsse des Jahres 1864 eingesendet werden und haben sich daher die Pfleger und Lehrmeister zur Ausstellung der- selben vor dem 31. December d. I. hier rinzuflnden. Wer dieses unterläßt, hat das Porto für Uebersenvung der Vergütung zu bezahlen.

Gießen, den 15. December 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

3907) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse ange­legten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine fest­gesetzt, und zwar:

Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1)

Samstag den 17. December,

2)

Dienstag 20.

3)

Mittwoch 21. *

4)

Samstag 24.

5)

Mittwoch 28.

6)

Samstag 31.

Die Interessenten werden daher aufgefor-

dert, die

Zahlung an diesen Tagen in

Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 26. November 1864.

Der Rechner der Spar- und Leihkaffe: Kehr.