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für die
Stadt und den Kreis Gietzen.
M V2 Mittwoch den 16. November_______________1864t»
Die Polizeitarm für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtliches Theil.
Winterbauschule zu Darmstadt.
Die von dem Localgewerbverein in Darmstadt gegründete unv unterhaltene Winterbauschule wird, wie in früheren Jahren, am 1. Dccember l. Js. eröffnet. Der Unterricht wird während der Monate Dccember 1864, Januar und Februar 1865, täglich von Morgens 8 — 12 und Nachmittags von 1—5 Uhr, mit Ausnahme der Sonntage und Samstag-Rachmittage, ertherlt. , Der Unterricht erstreckt sich auf Freihanv- und Fachzeichnen, Constructionslehre, darstellende Geometrie, Rechnen, Geometrie, Anfertigung von Voranschlägen, Buchführung unv Materialicnkunde. , t ' .
Aufnahme in die Anstalt können nur solche finden, welche bereits das 14. Lebenszahr überschritten haben und sich einem Gewerbe widmen (Gesellen und Lehrlinge). — Alle Diejenigen, welche hierauf reflectiren, wollen sich baldigst, mündlich oder schriftlich, auf dem Sekretariat des Großherzoglichcn Gewerbvereins (Rheinstraßc, im Hause des Herrn Schremermeisters Philipp Bechtold) anmcldcn. Das Lehrgeld für die drei Monate beträgt 15 fl. und wird beim Beginn des Unterrichts vorausbezahlt.
Darmstadt, den 1. November 1864.
Die
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
3706) Von Großherzoglichem Krcisamt Gießen ist uns Auftrag zur Aufstellung der Liste über die Musterungspflichtigen des Jahres 1865 geworden. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir, daß Derjenige, welcher die Versetzung ins Depot nach Art. 17 oder die einjährige Zurückstellung nach Art. 18 des RecrutirungSgesetzeS ansprechen zu können glaubt, diesen Anspruch während der Anheftung der Ortsliste am Rathhausc — vom 7. bis einschl. 23. Dccember d. I. öei uns zu Protokoll zu geben hat, und daß nach dieser Zeit vorgebrachte Gesuche keine Berücksichtigung finden können.
Diejenigen, welche wegen sinnlich nickt wahrzunehmenden Fehler und Gebrechen reclamiren wollen, werden wir auf Befragen belehren, inwieweit sie sich mit Zeugnissen zu versehen haben. , ,
Gießen, am 10. November 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
0 _______________________________Vogt. _______________
3722) Nachverzeichnete städtische Gelder:
a) Holzsteiggelder, fällig am 11. November 1864,
b) Grummetgrasgelder, fällig am 11. November 1864,
c) Trieb- und Wiesenviertelzinsen, fällig am 11. November 1864,
d) Pachtgelder von verliehenen Grundstücken, fällig am 11. November 1864,
e) Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro III. Quartal 1864,
f) rückständige Communalsteuer 1864,
können in den ersten acht Tagen noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Gießen, am 11. November 1864. Der Stadt-Rentmeister:
Enders.
3765) Den mit dem 11. d. Mts. (Mar- iini) eingetretenen Zahlungstermin der 1864r Holz- unv Pachtgelder bringe ich mit dem Bemerken in Erinnerung, daß demnächst das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.
Hohensolms, den 14. November 1864. Fürstlich Solmsische Renteiverwaltung.
Münch.
Versteigerungen.
3729) Donnerstag den 17. d. Mts., Vormittags 9 Uhr,
sollen in dem hiesigen Gemeindewalde, Di- stricten Badenburger Wäldchen, Haide und Clause:
5% Stecken Buchen-Scheidholz,
2 Stecken Buchen-Prugelholz, 2% „ „ Stockholz,
175 Wellen „ Reisholz,
22 Stecken Kiefcrn-Prügelholz, 11 „ „ Stockholz,
2630 Wellen „ Rcisholz,
10450 Stück „ Bohnenstangen,
versteigert werden.
Handwerker-Schulcommission des Localgewerbvereins.


