nicht mit Siegellack oder einigen Nadelstichen anzuheften, sondern thunlichst auf die Emballage selbst deutlich zu schreiben, oder wenigstens in einer Weise daran zu befestigen, daß ihr Verlust nicht leicht möglich ist. Bei Sendungen mit Kordcl- v?rschnürungen muß sich die Adresse unter Vieser Verschnürung befinden. Auf Sendungen ohne Werthsdeclaration dürfen die Adressen auch mit Leim ovcr Kleister befestigt sein.

5) Gleichwie es sich im Allgemeinen von selbst versteht, daß die Adresse den Bestimmungsort und die Person desjenigen, an welchen die Zustellung der Sendung erfolgen soll, so bestimmt bezeichnen muß, daß jeder Ungewißheit darüber vorgebeugt wird, so empfiehlt es sich für die angegebene Zeit noch ganz bcsonvers, bei Sendungen nach kleineren, wenig bekannten Orten die nächstgelegene Poststelle und bei Sendungen nach größeren Orten Straße und Hausnummer anzugeben.

Gießen, den 12. December 1864. Großherzogliches Postamt Gießen.

Schmidt.

4092) Vom 15. l. Mts. an werden an den Postwagen des Gießen Lauterbacher. Grünberg Hornberger und Rupperten­rod Alsfelder Courses an der hiefür bezeichneten Stelle ein Briefkasten angebracht sein, in welchem vor der Abfahrt am Ab­gangsorte, sowie unterwegs gewöhnliche Briefe eingelegt werden können. Letztere werden, wenn sic nach den Postbezirken der auf der Route gelegenen Poststellen bestimmt sind, von diesen, wenn sie dagegen nach anderen Orten bestimmt sind, von derjeni­gen Poststelle aus dem Briefkasten entnommen, von welcher aus die rascheste Beförderung nach dem Bestimmungsorte stattfinden kann

Es empfiehlt sich daher, in die gedachten Briefkasten vorzugsweise solche Briefe einzu­legen, welche nach der durch den Postwagen verfolgten Richtung hin bestimmt sind.

Darmstadt, am 7. December 1864. Großherzogliches Ober-Post-Amt.

Pfaltz.

vdt. Holzamer.

4091) Vom 1. Januar 1865 ab wer- ven die Artikel Mehl und Mühlenfabrikate im Local-Güterverkehr der Main-Weser- Bahn zu den Frachtsätzen der Klasse II. B. des Tarifs vom 1. Juni 1862 mit Zu­schlag von 0,2 Sgr. oder 0,7 Kr. pro Centner befördert.

Cassel, am 8. December 1864.

Die Central-Direktion der _____________Main-Weser-Bahn.

3907) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse ange­legten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine fest­gesetzt, und zwar:

Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1) Mittwoch den 14. December,

2) Samstag 17.

3) Dienstag 20.

4) Mittwoch 21.

5) Samstag 24.

6) Mittwoch 28.

7) Samstag 31.

Die Interessenten werden daher aufgefor­dert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor- zeigung der Schuldscheine sich zu lcgitimiren.

Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 26. November 1864.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.

4028) Alle hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde an- oder ab­geschafft haben, werden hiermit benachrich­tigt, daß die desfallsigen Declarationen bis längstens 31. d. Mts. auf unserem Bureau abgegeben werden müssen und daß Abmel- vungen nach diesem Tage, bei Aufstellung der 1865t Steuerliste, keine Berücksichtigung finven können

Gießen, am 6. December 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gleßen Vogt.

Die Gießener Nachtwachemannschast betreffend.

4027) Wir setzen die hiesigen Einwoh­ner davon in Kenntniß, daß der hiesige Bürger P h. Steu erwalb als Nacht­wächter-Ersatzmann bestellt und verpflichtet worden ist.

Gießen, Den 6. December 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Versteigerungen.

Lieferungen in das Bezirks - Gesang- niß Gießen pro 1865.

4046) Montag den 19. December l. I., Vormittags 8 Uhr,

soll in dem Locale des Großherzoglichen Stadtgerichts dahier die Lieferung der für das hiesige Bezirksgefängniß im Jahre 1865 erforderlichen Bedürfnisse, als:

des Holzes, Strohes, Oels, der Be­sen, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Strohsäcke, Strohpolster, sowie des warmen Essens für israelitische Ge­fangene ic.

öffentlich an den Wenigstnehmenden »erge­ben werden. Bemerkt wird, daß Nachge- bete nicht berücksichtigt werden können.

Gießen, am 5. December 1864. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl.

4090) Donnerstag den 22. d. Mts-, Vormittags 9 Uhr,

sollen in unserem Bureau die zur Unter­

haltung der städtischen Wege nöthigen Ar­beiten, nämlich:

das Brechen von 28,3 Cubik- klaftern Steine, vcranschl.

zu.......169 fl. 48 kr.

die Anfuhr derselben, ver­

anschlagt zu . . . . 497 30 das Aufsetzen von 36 Cubik-

klaftern Steine, veran­

schlagt zu.....44 10

das Klopfen derselben, ver­

anschlagt zu.....901 30

öffentlich versteigert werden.

Die Kostenvoranschläge können vorher bei uns eingesehen werben.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werben ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 8. December 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

4045) Die bei der Stadt Gießen für das Jahr 1865 vorkommenden Arbeiten, als:

1) die nöthigen Fuhren im Taglohn,

2) Handarbeiten im Taglohn,

3) das Anfahren und Kleinmachen des Holzes für die Schulen und sonstige städtische Anstalten,

4) das Reinigen der Oefen im fl. kr.

Rathhause, veranschlagt zu 5 30 5) das Reinigen der Oefen auf

dem Thurme, veranschl. zu 5 6) das Reinigen der beiden

Schulsäle in der ersten und zweiten Knabenschule, ver­anschlagt zu.....22

7) das Reinigen der Oefen in den städtischen Schulen, ver­anschlagt zu.....26

8) das Reinigen der Schul­abtritte, veranschlagt zu . 20

9) die Reinigung der öffent­lichen Plätze innerhalb der Stadt, veranschlagt zu . 256 10) die Wegfuhr des Eises von den öffentlichen Plätzen ie-, sollen

Montag den 19. December d. I., Vormittags 9 Uhr, in unserem Bureau öffentlich versteigert wer­den, wo auch vorher die Kostenüberschläge eingesehen werden können.

Gießen, den 8. December 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.