nicht mit Siegellack oder einigen Nadelstichen anzuheften, sondern thunlichst auf die Emballage selbst deutlich zu schreiben, oder wenigstens in einer Weise daran zu befestigen, daß ihr Verlust nicht leicht möglich ist. Bei Sendungen mit Kordcl- v?rschnürungen muß sich die Adresse unter Vieser Verschnürung befinden. Auf Sendungen ohne Werthsdeclaration dürfen die Adressen auch mit Leim ovcr Kleister befestigt sein.
5) Gleichwie es sich im Allgemeinen von selbst versteht, daß die Adresse den Bestimmungsort und die Person desjenigen, an welchen die Zustellung der Sendung erfolgen soll, so bestimmt bezeichnen muß, daß jeder Ungewißheit darüber vorgebeugt wird, so empfiehlt es sich für die angegebene Zeit noch ganz bcsonvers, bei Sendungen nach kleineren, wenig bekannten Orten die nächstgelegene Poststelle und bei Sendungen nach größeren Orten Straße und Hausnummer anzugeben.
Gießen, den 12. December 1864. Großherzogliches Postamt Gießen.
Schmidt.
4092) Vom 15. l. Mts. an werden an den Postwagen des Gießen — Lauterbacher. Grünberg — Hornberger und Ruppertenrod — Alsfelder Courses an der hiefür bezeichneten Stelle ein Briefkasten angebracht sein, in welchem vor der Abfahrt am Abgangsorte, sowie unterwegs gewöhnliche Briefe eingelegt werden können. Letztere werden, wenn sic nach den Postbezirken der auf der Route gelegenen Poststellen bestimmt sind, von diesen, wenn sie dagegen nach anderen Orten bestimmt sind, von derjenigen Poststelle aus dem Briefkasten entnommen, von welcher aus die rascheste Beförderung nach dem Bestimmungsorte stattfinden kann
Es empfiehlt sich daher, in die gedachten Briefkasten vorzugsweise solche Briefe einzulegen, welche nach der durch den Postwagen verfolgten Richtung hin bestimmt sind.
Darmstadt, am 7. December 1864. Großherzogliches Ober-Post-Amt.
Pfaltz.
vdt. Holzamer.
4091) Vom 1. Januar 1865 ab wer- ven die Artikel Mehl und Mühlenfabrikate im Local-Güterverkehr der Main-Weser- Bahn zu den Frachtsätzen der Klasse II. B. des Tarifs vom 1. Juni 1862 mit Zuschlag von 0,2 Sgr. oder 0,7 Kr. pro Centner befördert.
Cassel, am 8. December 1864.
Die Central-Direktion der _____________Main-Weser-Bahn.
3907) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:
Vormittags von 7 bis 12 Uhr:
1) Mittwoch den 14. December,
2) Samstag „ 17. „
3) Dienstag „ 20. „
4) Mittwoch „ 21. „
5) Samstag „ 24. „
6) Mittwoch „ 28.
7) Samstag „ 31. „
Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor- zeigung der Schuldscheine sich zu lcgitimiren.
Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 26. November 1864.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.
4028) Alle hiesigen Einwohner, welche im Laufe dieses Jahres Hunde an- oder abgeschafft haben, werden hiermit benachrichtigt, daß die desfallsigen Declarationen bis längstens 31. d. Mts. auf unserem Bureau abgegeben werden müssen und daß Abmel- vungen nach diesem Tage, bei Aufstellung der 1865t Steuerliste, keine Berücksichtigung finven können
Gießen, am 6. December 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gleßen Vogt.
Die Gießener Nachtwachemannschast betreffend.
4027) Wir setzen die hiesigen Einwohner davon in Kenntniß, daß der hiesige Bürger P h. Steu erwalb als Nachtwächter-Ersatzmann bestellt und verpflichtet worden ist.
Gießen, Den 6. December 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Versteigerungen.
Lieferungen in das Bezirks - Gesang- niß Gießen pro 1865.
4046) Montag den 19. December l. I., Vormittags 8 Uhr,
soll in dem Locale des Großherzoglichen Stadtgerichts dahier die Lieferung der für das hiesige Bezirksgefängniß im Jahre 1865 erforderlichen Bedürfnisse, als:
des Holzes, Strohes, Oels, der Besen, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Strohsäcke, Strohpolster, sowie des warmen Essens für israelitische Gefangene ic.
öffentlich an den Wenigstnehmenden »ergeben werden. Bemerkt wird, daß Nachge- bete nicht berücksichtigt werden können.
Gießen, am 5. December 1864. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl.
4090) Donnerstag den 22. d. Mts-, Vormittags 9 Uhr,
sollen in unserem Bureau die zur Unter
haltung der städtischen Wege nöthigen Arbeiten, nämlich:
das Brechen von 28,3 Cubik- klaftern Steine, vcranschl.
zu.......169 fl. 48 kr.
die Anfuhr derselben, ver
anschlagt zu . . . . 497 „ 30 „ das Aufsetzen von 36 Cubik-
klaftern Steine, veran
schlagt zu.....44 „ 10 „
das Klopfen derselben, ver
anschlagt zu.....901 „ 30
öffentlich versteigert werden.
Die Kostenvoranschläge können vorher bei uns eingesehen werben.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der umliegenden Orte werben ersucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 8. December 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
4045) Die bei der Stadt Gießen für das Jahr 1865 vorkommenden Arbeiten, als:
1) die nöthigen Fuhren im Taglohn,
2) „ „ Handarbeiten im Taglohn,
3) das Anfahren und Kleinmachen des Holzes für die Schulen und sonstige städtische Anstalten,
4) das Reinigen der Oefen im fl. kr.
Rathhause, veranschlagt zu 5 30 5) das Reinigen der Oefen auf
dem Thurme, veranschl. zu 5 — 6) das Reinigen der beiden
Schulsäle in der ersten und zweiten Knabenschule, veranschlagt zu.....22 —
7) das Reinigen der Oefen in den städtischen Schulen, veranschlagt zu.....26 —
8) das Reinigen der Schulabtritte, veranschlagt zu . 20 —
9) die Reinigung der öffentlichen Plätze innerhalb der Stadt, veranschlagt zu . 256 — 10) die Wegfuhr des Eises von den öffentlichen Plätzen ie-, sollen
Montag den 19. December d. I., Vormittags 9 Uhr, in unserem Bureau öffentlich versteigert werden, wo auch vorher die Kostenüberschläge eingesehen werden können.
Gießen, den 8. December 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.


