ben nachträglichen Eintrag und dieser auf jenen Hinweise, ferner, daß sofern der betreffende, im Gebrauch befindliche Band des Hypothekenbuchs keinen Raum für solche Supplemente darbielet, für dieselben ein angemessener Raum in einem weiteren, nöthigenfalls neu anjulcgenvcn Bande zu bestimmen ist,

za bemessen. ____________________________________________u h l,____________________________________________________________________

Po liz eiReglemenH.

Betreffend: Die polizeiliche Aufsicht über die Main-Weser-Eisenbahn insbesondere

die Nachahmung der Signale.

rruiolae Ermächtigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern voni 7. Juli und 10. August l. I. z. Nr. M. d. 0k 7179 und 8328 wird nach Anhörung der Lokalpolizeibehörden zu Verhütung besorglicher Unglücksfälle nachträglich zu der Verordnung vom 30. September 1848 Folgendes polizeilich verordnet: .

45 J o.Blickes Nachahmen der Signale des Eisenbahnpersonals ui der Nahe der Mam-Weser-Eisenbahn durch Unbefugte, ''geschehe es vermittelst Signalpfeife, oder auf welch' andere Art, wird unter Androhung einer Polizeistrafe von 10 bis 50 fl. hiermit untersagt." :

Gießen, den 3. September 1864. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

p _____________ K ü ch l e r. ______________________________________________- _______________

Polizeiliche Bekanntmachung.

Aton Stadler aus Bieber, Amts Gelnhausen, ein äußerst gefährlicher Dieb, ist am 7. d. M. aus der Strafanstalt Marburg entflohen und hält sich seitdem in den Gemarkungen Gießen und Großen-Linden auf; er schläft unter Getraidehaufen in teU ^Itadler M Nase? schwarzen Bart: er hinkt und trägt eine graue Mütze,

9TOUe Ichßcü^de:^ U^SePck>nb!r 1864?^ Großherzoglich Hessische Polizei-Verwaltung.

o v c x*

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Ediclallädungen.

Oeffentliche Aufforderung.

2866) Die Jntestatcrben des dahier am 24. Juli l. I. verstorbenen Vetcrinärarztes, Hermann Pilger, haben die Erbschaft desselben theils ganz auegeschlagen, theils unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Es werden deshalb alle Die­jenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß des Verstorbenen zu bilden glauben, hiermit aufgefordert, solche sogewiß innerhalb vier Wochen, vom Tage des ersten Erscheinens in diesem Blatte, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, als dieselben sonst bei der Vertheilung des Nachlasses nicht berück- sichtigt werden.

Gießen, den 2. September 1864.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.

Aufforderung.

2867) Alle Forderungen an den Nach­laß der Wittwe des früheren Großherzog­lichen Landgerichts-Assessors Sartorius sind sogewiß binnen 14 Tagen vom Tage des ersten Einrückens dieser Aufforde- rung an gerechnet bei dem unterzeichne- ten Gerichte anzumelden, als sonst bei dem Abschlüsse des Inventars und der Verthei- hing' der Masse keine Rücksicht auf dieselben genommen werden kann.

Gießen, am 31. August 1864.

Grvßherzvgliches Stadtgericht Gießen. Muhl.

Oeffentliche Aufforderung.

2762) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über den um 851 fl. 59*/4 kr. überschuldeten Nachlaß des Hein­rich Boß von Grünberg den förmlichen Coneursprozeß erkannt. Es werden daher Alle, welche Ansprüche an jenen Nachlaß glauben bilden zu können, ausgefordert, solche unter Angabe und Begründung ihrer etwaigen Vorzugsrechte im Termin

Donnerstag den 13. Oktober d. I., Morgens 9 Uhr, geltend zu machen, widrigenfalls stillschwei­gend Ausschluß von der Masse erfolgt.

In demselben Termin soll über die defini­tive Ernennung eines Massceurators, über Genehmigung der stattgehabten Versteige­rungen und die Wahl eines Gläubiger­ausschusses verhandelt, auch ein Arrangement nochmals versucht werden und werben die nur schriftlich Liquidirenden, als den Be­schlüssen der Mehrheit beitretend, erachtet.

Grünberg, den 19. August 1864.

Großherzogliches Landgericht Grünberg.

Dr. Ortwein, Eckstein, ___________Landrichter. Landger.-Assessor.

Besondere Bekännlmschnng.

Die am 22. August stattgehabte Ver­pachtung städtischer Grundstücke.

2915) Den betreffenden Pächtern zur Nachricht, daß vorbemerkte Verpachtung ge­nehmigt ist. Gießen, den 9. Septbr. 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Versteigerungen.

2894) Mittwoch den 14. September und den folgenden Tag

Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Hinterhause des Herrn L. Keß­ler auf dem Seltersberg die Mobilien, zum Nachlasse der Wittwe des Landger.-AssessorS Sartorius gehörend, bestehend in Möbeln, Weißzeug, Kleidung, Haus- und Küchen- geräthen u. s. w-, öffentlich meistbietend gegen gleich baarc Zahlung versteigert werden.

Gießen, den 7. September 1864.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen. __Ebel.____________ 2955) Montag den 19. September,

Nachmittags 2 Ühr, sollen auf tahiesizem Rathhause, auf An­suchen der Erben des Schneidermeisters Joh. Weil, die denselben zustehenden Immobilien erbvertheilungehalber an den Meistbietenden versteigert werden, als: Slur Nr. OKlstr.

767I 9 Wohnhaus in der Weiden­

gaffe,

"/--sbiSzi 362 Garten auf dem Nahrungs- berg.

Bemerkt wird, daß der Garten in zwei oder drei Theile getheilt werden kann.

Gießen, den 12. Septemb-r 1864.

In Auftrag der Erden: Weid ig, Ortsgerichtsmann.

2906) Das diesjährige Grummetgras von den Wiesen der Herrn Carl Müller'S Erden zu Gießen soll nächsten

in dem steigert :

Wiest

£ 2954)"

soll das bestehen! und Zn bietend

Der

am Pfii Groß

£ 2882)"

soll dae Aepfeln meistbü

Eber Großhe

G 2932)

soll da

2 Bier hörend, Der Rode

296: von der Monta

Der ist des scheu ( bei Br­aus bei

Wie Gr

N

294 woch t tember enthält und w

Wa

Der uomm

(Sri