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Geld.
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für die
Stadt und den Kreis Gietzen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bet allen Postämtern. — In Gießen bei der Ervcdition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä 30, Mittwoch den 13. April_____________ 1S04L
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher T he i l.
Polizeiliche Bekanntmachung.
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Bei der Ausfuhr des Mistes und der Mistjauche sind die bestehenden Vorschriften nicht immer befolgt worden. • Letztere werden daher nachstehend in Erinnerung gebracht: , . c „
" Gewöhnlicher Stallmist, welcher mit Abtrittsdünger nicht vermengt lst und tn den Hofrarthen geladen wird, kann zu jeder Tageszeit ausgefahren werden; nur sind die Dungwagen gut zu laden und dre Straßen beim Wegfahren nicht zu verunreinigen. , . . ., r . .
Da, wo der Mist vor dem Aufladen erst auf die Straße gebracht werden muß, kann dieses nur, und zwar in den 6 Monaten April bis September von Abends 11 bis Morgens 9 Uhr, in den übrigen Monaten hingegen von Abends 10 bis Morgens 10 Uhr geschehen und muß mit dem Ablauf dieser festgesetzten Zeit die Straße von zeden Rückständen wieder völlig gereinigt sein. . r
Das Wegbringen der Mistjauche darf nur in der eben genannten Zeit (bis Morgens 9 resp. 10 Uhr) bewirkt werden und darf nur in völlig dichten, mit passenden Holzspunten versehenen Fässern stattfinden. •
Gießen Pen 7. April 1864. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
' Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Die Salzmagazins - Verwaltung zu Gießen betreffend.
1040) Im Interesse derer, welche es angeht, wird bekannt gemacht, daß sich das Salzmagazin jetzt im Hause des Mechanikers Staudinger auf dem Reichensand befindet.
Gießen, den 6. April 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.
487) Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli, August, September, Oktober, November und Dccember 1863 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum vom 28. Februar bis 16. April dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. Mai stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums
i kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommcn werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizumessen, wenn sie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen «toffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden dringend ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 26. Februar 1864.
Die Pfandhausverwaltung. Bieler, Pfeil, Cassier. Controleur.
Versteigerungen.
1128) Dienstag den 19. April, Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf dahiesigem Rathhause die Hof- raithe der PH. H. Friebel's Erben in der Neustadt und 84 Klstr. Acker am Wismarer Weg und der Lahn, nochmals, unter
den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf Erb- und Eigenthum versteigert werden.
Gießen, den 11. April 1864.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen. __________________Ebel.____________ 915) Mittwoch den 13. April, Nachmittags 1 Uhr, sollen in dem Wohnhause der Erben des verstorbenen Majors Königer vor dem Wall- thor auf deren freiwilliges Nachsuchen das Wohnhaus mit Garten, sowie die zu dessen Nachlaß gehörigen Mobilien, bestehend in Bettwerk, Weißzeug, Möbeln und Küchen- geräthen, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Gießen, den 1. April 1864.
In Auftrag: Weidig, OrtSgerichtSmann.
1031) Donnerstag den 14. April, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause die Immobilien, zum Nachlaß der Wilhelm EliaS Henckel's Wittwe gehörig, als:


