Ausgabe 
12.10.1864
 
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t 1864 :

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AnzeigeblM

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für «inheimische 1 st. 36 kr., kür ^uswärlige tritt der vorschnfrs- mäßige Postaufschlag hin,u. Auswärts abonntrt man stch bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der Erpedition sCansteiberg Lit. B. Kr. )

M 82.

Mittwoch den 12. October

LÄEE.

Brodvreiie vom 11. Dcto^er 1864 an:

4 Pfund Roggenbrov 10 kr. 2 Pfund Roggenbrov 5 fr. 4 Pfund gemischtes Roggenbrov H */2 kr. 2 Pfund gemischtes Roggenbrov 5% fr. ___________________ " __ _ * 1

Amtlicher T h e r l.

Pali,etliche Dekunntmschungen.

Wegen eingetretener Saatzeit sinv die Tauben vom 13. October bis 6. November bei Vermeidung der im Artikel 79 des Feldstrafgesetzes angekrohten Strafe einzusperren. m r

Gießen den 11 Oktober 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinz,alhauptstadt Gießen.

B ' Nover.

Gefundene Gegenstände:

Eine silberne Cylinderuhr, eine Cigarrenspitze von Meerschaum, ein brauner Filzhut, eine schwarzseidene Mütze, ein Paar gelbe Glacehandschuhe, ein Schlüssel und ein schwarzer Sommerrock. #

Die Eigenthümer werken aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ver­langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

9 Gießen den 11 Oktober 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provmzlalhauptstadt Gießen.

® ' Nover.

Gerichtliche und PrivatBekauntmachunKe».

Edictaliadung.

3300) Nach einer Anzeige des Fabri- kanten Ludwig Bücking zu Gießen, alleinigen Inhabers der daselbst unter der FirmaGebrüder Bücking" betriebenen Ci- garrenfabrik, ist ein von dem vorhinigen Buchbinder I. Belson dahier unterm 15. December 1863 pro medio April d. I an Vie Ordre von I. H. Rothschilv ausgestellter Wechsel über 50 Thlr. abhan­den gekommen.

Es wird demnach der unbekannte Inha­ber des in Rede stehenden Wechsels öff-ntlich aufgefordert, denselben binnen 3 Monaten dahier vorzulegen unter der Androhung, daß nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist auf weiteren Antrag der Wechsel für kraft­los erklärt und dem ic. Bücktng hierüber gerichtliche Urkunde ausgefertigt werden wirvl

Cassel, ken 29 September 1864.

Kurfürl. Hess. Stadtgericht / Abth. I. Gunckel.

vdt. Stern,

Besondere Kekänntmschnngen.

Die Erhebung der zur Königlichen Förstkasse in Wetzlar schuldigen Holzgelder.

3252) Der Forstkassen - Rendant Rent­meister Steinbach zu Wetzlar beabsichtiget, zur Erleichterung des hiesigen unv benach­barten Publikums, am Dienstag den 18. Oktober d. I., von Morgens 8 1 Uhr, eine Localerhebung vorzunehmen, wovon alle Diejenigen, welche Holz in Königlich Preußi­schen Waldungen angekaust haben, mit dem Bemerken in Kenntnrß gesetzt w rdcn.^daß wir zu diesem Behufe den Rathhaus-Saal zur Verfügung gestellt haben.

Gießen, den 6. Ortobcr 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

; - ... .1.---

3291) Der Unterzeichnete bringt hier­mit zur öffentlichen Kenntniß, daß während

I [eines 10 tägigen Urlaubs sein Gehülfe

Ernst Ni vom 13. d. Mts. an für ihn gültig quittiren und Zahlungen leisten kann. Gießen, den 10. Oktober 1864.

Lyn cker, Großherzoglicher Rentamtmann.

. Versteigerungen.

Vergebung von Maurerarbeit bei der Stadt Gießen.

3307) Donnerstag den 13. Oktober 1864, des Morgens 9 Uhr,

soll die Herstellung des Wasserbehälters am Jughardsbrunnen, veranschlagt zu 144 fl. 36 kr., auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmendcn vergeben werten.

Gießen, den 10. Oktober 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

__________ Vogt._____________

Main - Weser - Bahn.

3269) Die Material-Lieferung für das Magazin zu Gießen ist in der Darmstädter Zeitung unter Nr. 278 Art. 2958 ausge-