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AnzeigeblM
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgangs für «inheimische 1 st. 36 kr., kür ^uswärlige tritt der vorschnfrs- mäßige Postaufschlag hin,u. — Auswärts abonntrt man stch bei allen Postämtern. — 3n Gießen bei der Erpedition sCansteiberg Lit. B. Kr. )■
M 82.
Mittwoch den 12. October
LÄEE.
Brodvreiie vom 11. Dcto^er 1864 an:
4 Pfund Roggenbrov 10 kr. 2 Pfund Roggenbrov 5 fr. 4 Pfund gemischtes Roggenbrov H */2 kr. 2 Pfund gemischtes Roggenbrov 5% fr. ___________________ ■ " __ _ * 1 ■
Amtlicher T h e r l.
Pali,etliche Dekunntmschungen.
Wegen eingetretener Saatzeit sinv die Tauben vom 13. October bis 6. November bei Vermeidung der im Artikel 79 des Feldstrafgesetzes angekrohten Strafe einzusperren. m r
Gießen den 11 Oktober 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinz,alhauptstadt Gießen.
B ' Nover.
Gefundene Gegenstände:
Eine silberne Cylinderuhr, eine Cigarrenspitze von Meerschaum, ein brauner Filzhut, eine schwarzseidene Mütze, ein Paar gelbe Glacehandschuhe, ein Schlüssel und ein schwarzer Sommerrock. #
Die Eigenthümer werken aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
9 Gießen den 11 Oktober 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provmzlalhauptstadt Gießen.
® ' Nover.
Gerichtliche und PrivatBekauntmachunKe».
Edictaliadung.
3300) Nach einer Anzeige des Fabri- kanten Ludwig Bücking zu Gießen, alleinigen Inhabers der daselbst unter der Firma „Gebrüder Bücking" betriebenen Ci- garrenfabrik, ist ein von dem vorhinigen Buchbinder I. Belson dahier unterm 15. December 1863 pro medio April d. I an Vie Ordre von I. H. Rothschilv ausgestellter Wechsel über 50 Thlr. abhanden gekommen.
Es wird demnach der unbekannte Inhaber des in Rede stehenden Wechsels öff-ntlich aufgefordert, denselben binnen 3 Monaten dahier vorzulegen unter der Androhung, daß nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist auf weiteren Antrag der Wechsel für kraftlos erklärt und dem ic. Bücktng hierüber gerichtliche Urkunde ausgefertigt werden wirvl
Cassel, ken 29 September 1864.
Kurfürl. Hess. Stadtgericht / Abth. I. Gunckel.
vdt. Stern,
Besondere Kekänntmschnngen.
Die Erhebung der zur Königlichen Förstkasse in Wetzlar schuldigen Holzgelder.
3252) Der Forstkassen - Rendant Rentmeister Steinbach zu Wetzlar beabsichtiget, zur Erleichterung des hiesigen unv benachbarten Publikums, am Dienstag den 18. Oktober d. I., von Morgens 8 — 1 Uhr, eine Localerhebung vorzunehmen, wovon alle Diejenigen, welche Holz in Königlich Preußischen Waldungen angekaust haben, mit dem Bemerken in Kenntnrß gesetzt w rdcn.^daß wir zu diesem Behufe den Rathhaus-Saal zur Verfügung gestellt haben.
Gießen, den 6. Ortobcr 1864.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
; - ... .1. —---
3291) Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß während
I [eines 10 tägigen Urlaubs sein Gehülfe
Ernst Ni eß vom 13. d. Mts. an für ihn gültig quittiren und Zahlungen leisten kann. Gießen, den 10. Oktober 1864.
Lyn cker, Großherzoglicher Rentamtmann.
. Versteigerungen.
Vergebung von Maurerarbeit bei der Stadt Gießen.
3307) Donnerstag den 13. Oktober 1864, des Morgens 9 Uhr,
soll die Herstellung des Wasserbehälters am Jughardsbrunnen, veranschlagt zu 144 fl. 36 kr., auf dem Rathhause dahier an den Wenigstnehmendcn vergeben werten.
Gießen, den 10. Oktober 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
__________ Vogt._____________
Main - Weser - Bahn.
3269) Die Material-Lieferung für das Magazin zu Gießen ist in der Darmstädter Zeitung unter Nr. 278 Art. 2958 ausge-


