Anztigeblsll

für die

Stadt und den Kreis Gietzen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt rer vorschrifts­mäßige P^äauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bet der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

M 21» " Samstag den 12. März_________________

Amt! i,ch e V Theil.

Voli^eiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein kleiner Muff, ein Kinderschuh, ein Pulswärmer, ein kleines Geldtäschchen mit einigem Geld, ein Tischmcsser und einige

Schlüssel, darunter ein großer Hohlschlüssel. , , .

Die Eigenlhümcr werden aufgefordert, ssch binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf -oct" langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, den 11. März 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Gdirtsllsdung.

Gläubiger-Aufforderung.

562) Forderungen aller Art an den Nachlaß der kürzlich verstorbenen Chri­stian M c l i o r's Wittwe zu Großen» Buseck sind, falls sie bei Vertheilung dieses Nach­lasses berücksichtigt werden sollen, vor dem 20. März d. I. dahier anzuzeigen.

Gießen, den 19. Februar 1864.

Großherzogliches Landgericht Gießen. Ploch.

Besondere Bekanntmachung.

Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt.

487) Die Schuldner der hiesigen Psand- und Leihanstalt, deren Pfänder in den Mona­ten Juli, August, September, Ociober, November und December 1863 verfallen sind, werden aufgefordert, in dem Zeitraum Vom 28. Februar bis 16. April dieselben einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 23. Mai stattfindet.

Nach fruchtlosem Ablauf obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es sich daher selbst beizu­messen, wenn sie ihre Pfänder erst im Ver- steigerungstermin gegen baare Zahlung cin- lösen können.

Pfänder aus

unbedingt eingelöst werden.

l Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden dringend ersucht, Vorstehen­des in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen. Gießen, den 26. Februar 1864.

Die Pfandhausverwaltung. Bieler, Pfeil, C assier. Controleur.

Versteigerungen.

Vergebung von Grabenarbeiten im Gießener Stadtwalde.

679) Donnerstag den 17. März 1864, des Vormittags 9 Uhr,

sollen auf hiesigem Rathhause folgende Ar­beiten an den Wenigstfordcrnden vergeben werden, als:

150 Klafter Schneißengräbcn, veranschlagt die Klafter zu 3 kr.,

90 Klafter Hauptabzugsgräben, veran- schlagt zu 3 kr. für die lauf. Klafter, 100 Klafter Schlitzgräbcn, veranschlagt zu 2 kr. für die lauf. Klafter.

Gießen, den 10. März 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

____________ Vogt.__ Holzversteigerung im Lollarer Gemeindewalde.

i 39 Stecken Eichen-Scheidholz,

3'/* Kiefern-

16 Eichen-Prügelholz,

17 Kiefern-

35 Eichen-Stockholz,

177, Kiefern-

1600 Wellen Eichen-Reisholz,

1850 Kiefern

80 Eichen-Stämme mit 3549 Cubikfuß,

173 Kiefern- 3217

14 Eichen-Stangen 6

27 Kiefern- 146

Die Zusammenkunft ist in dem genannten Walddistricte, in der Nähe des Fürstlich Braunfels'schen Hofes Heibertshauscn.

Lollar, den 9. März 1864. Großherzogliche Bürgermeisterei Lollar.

Geißler.

Holzversteigerung.

666) Donnerstag den 17. d. Mts., des Morgens um halb 10 Uhr,

sollen in dem Fürstlichen Langenwald bei Dors-Güll:

13 Stecken Buchen-Scheidholz,

107 Prügelholz,

33 Stockholz und

300 Reisholz

einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.

Griedel, den 9. März 1864.

Fürstliches Rentamt.

Menget.

wollenen

Stoffen

müssen

661) Donnerstag den 17. März, des Vormittags 8y2 Uhr,

sollen in dem hiesigen Gemeindewalde, Di- strict Pfaffenstrauch, nachbenannte Holzsor- timente öffentlich versteigert werden, als: