Anzeigeblstt
für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
jräTis. Samstag den 10. September 1864t.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1864.
Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 10. d. Mts. mittelst specisieirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 5. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewicsenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 1. September 1864. Großherzogliches Universitäts - Gericht.
H a b e r k o r n. (2836)
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2844) Die nachverzeichneten städtischen Gelder:
1) Schulgelder aus den städtischen Schulen und der Realschule pro 2. Quartal 1864,
2) die rückständigen Communalsteuern pro 2. Ziel 1864,
3) sämmtliche Holzsteiggelder, den 1. d. Mts. fällig gewesen, und
4) Pachtgelder von verliehenen Grundstücken, können in den ersten 8 Tagen, noch ohne Kosten, zur hiesigen Stadtkaffe bezahlt werden.
Gießen, am 5. September 1864. Der Stadtrentmeister:
Enders.
Aufforderung an die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leiyanftalt.
2567) Die Schuldner der biestgen Pfanv- unv Leihanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1864 verfallen sind, werben aufgefordert, in dem Zeitraum vom 13. August bis zum 17. September V. I. dieselben ein- zulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 24. October V. I. stattfindet.
Nach fruchtlosem Ablaufe obigen Zeitraums kann weder Einlösung, Prolongation noch Umschreibung vorgenommen werden. Die Säumigen haben es stch daher selbst beizumeffcn, wenn fie ihre Pfänder erst im Versteigerungstermin gegen baare Zahlung einlösen können.
Pfänder aus wollenen Stoffen müssen unbedingt eingelöst werden.
Die Herren Bürgermeister des Kreisamts- bezirkS werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden baldigst bekannt machen zu lassen. Gießen, den 11. August 1864. .
Die Pfanbhausverwaltung der Provinzial- Hauptstavt Gießen.
Bieler, Kassier. Pfeil, Controleur.
Die am 22. August stattgehabte Ver-i Pachtung städtischer Grundstücke.
2915) Den betreffenden Pächtern zur Nachricht, daß vorbemerkte Verpachtung ge- ; nehmigt ist.
Gießen, den 9. September 1864 A Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Vogt.
E d i c 1 a l l a d u n g e n.
Aufforderung.
2867) Alle Forderungen an den Nachlaß der Wittwe des früheren Grvßherzog- lichen Landgerichts-Assessors Sartorius sind sogewiß binnen 14 Tagen — vom Tage des ersten Einrückens dieser Aufforderung an gerechnet — bei dem unterzeichne- ten Gerichte anzumelden, als sonst bei dem Abschlüsse des Inventars und der Verthei- hing der Masse keine Rücksicht auf dieselben genommen werden kann.
Gießen, am 31. August 1864.
Grvßherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.
2796) Die unten nach Flur und Nummer resp. Seite und Nummer des Grundbuchs bezeichneten unbeweglichen Sachen sind veräußert worden, es können aber die darüber errichteten Verbriefungen nicht gerichtlich bestätigt werden, weil gütiger EigenthumS- Nachweis abgeht.
Demgemäß werden Diejenigen, welche irgendwie Eigenthums- oder andere An» ! spräche daran zu haben glauben, aufgefordert, solche binnen sechs Wochen vor unterzeichneter Gerichtsstelle vorzubringen und zu begründen, als sonst die stattgehabten Ver- Äußerungen bestätigt und in das öffentliche Buch eingetragen werden würden. Johann Adam Pauli von Langsdorf.
Gemarkung Lich:
XVII/203, XVIII/57, XVII/82, XVHI/165;
Gemarkung Rieder-Bessingen: 1106/ , 1108/ ,
Lich, am 17. August 1864.
Großherzogliches Landgericht Lich.
I. B. d. L.:
Limpert, Landger.-Affeffor.


