Ausgabe 
7.12.1864
 
Einzelbild herunterladen

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der Expedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

M »8 Mittwoch -en T December

Polizei taren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

F l e i s ch t a r e.

per Pfund

kr.

Ochsenfleisch . .

» e

.

n

tf

17

Kuhfleisch . . .

//

tf

14

Rindfleisch . . .

ff

12

Kalbfleisch . . .

* * « «

.

tr

ff

9

Schweinefleisch

'

tf

15

Hammelfleisch . .

. » a

tf

tf

14

Schaaffleisch . .

a a a _

A A A

tr

ft

10

Leberwurst

a a a

. A A A

tr

tt

16

Bratwurst . . .

o . .

A A A A

ff

tr

20

Schwartenmagen.

ff

24

Blutwurst . . .

A A

ft

ff

18

geräucherter Speck

ff

30

Schinken . . .

. . a

A A A

tf

tr

24

Dörrfleisch . .

»

tr

tr

22

per Pfund Rindsfett

Nierenfett

Schweineschmalz

desgleichen ausgelassenes

B r o d t a r e.

Pfund

2 ( ordinäres s */s Gerste- unt ) . a . . ...

M Brod aus ] % Korn-Mehl \ bestehend , , #

2s gemischtes \ % Waizen- und i . . .

4s Brod aus ) % Korn-Mehl i bestehend . . .

Loth Quint

5 1 Wasserweck ..........

4 2 Milchbrob

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

1

1

kr.

16

20

24

26

kr.

5

10

5| Hi

Anmerkung: Bei einer Quantität Mersch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallendm Verhältniß nicht mehr als l1/, Pfund Zugabe befindlich sein.

Amtlicher Theil.

Gießen, am 3. December 1864.

Betreffend: Das Lankgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die

Landgestütsbeschäler für 1865.

Dgs

Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die GroßherMchen Bürgermeistereien.

Wir werden Ihnen die gewünschte Anzahl Scheine mit je einem Verzeichnisse für das Jahr 1865 durch die Post k. H. zustellen.

Wir müssen Ihnen jedoch wiederholt und dringend die genaueste Befolgung der in Bezug auf die Ertheilung der Scheine und die Aufstellung der Verzeichnisse erlassenen Vorschriften anempfehlen (abgedruckt in Nr. 14 des Anzeigeblatts von 1862), da Großherzogliches Ministerium des Innern auch diesmal wieder gerügt hat, dyß vielfach gegen dieselben verstoßen wird.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Der unten signalisirte Konrad Sommerlad von Bersrod hat stch am 17. Oktober d. I. von seiner Familie entfernt und ist seitdem nicht mehr gesehen worden. Da er keine Reisemittel besessen, ist zu vermuthen, daß er sich entleibt habe. Sollte irgendwo