AnzeigMatt
1864
Samstag den 6 August
M 63
T h e i I.
Bekanntmachung.
Die viesjährige PreiSvertheilung des lanvw. Vereins von Oberhessen wird
* Mittwoch den 17. August
für die
Stadt und den Kreis Gietzen
wirklich preiswürdiges Vieh bei der Prämiirung berücksichtigt werden. Eigenthümer von Preiswürdigem
Auch^werden angemessene Wegvergütungen für Fohlen, die mindestens 1 Jahr alt sind und eine Prämie nicht erhalten hab n, i 0eft^eV-kiP Muiieruna des aufaefiihrten Viehes beginnt Morgens 8 Uhr. Preisbewerber haben Bescheinigung ihrer Bürgermeisterei sauf L-KmV-» )ÄÄ« bezüglich d?r Zuchtbullen bemerkt ist, daß sie auch wirklich zur Zuchverwende, werden und sich dabei brauchbar erweisen; bezüglich der einjährigen Bullen, daß sie mindestens rin V'ertchahr im Efgenthum des Besitzers und bei Rindern, daß dieselben aus eigner Zucht des Ausstellers sind. Di- Preisbewerbung .st für alle Bezirke der Pro- vinz Obcrhessen frei und an keinen Kreis gebunden.
I. WÄSÄTi. «■**. «chmi». zu
Bürgermeister Schäfer zu Dodenau; ,
II. für Rinder und Schafböcke die Herren: Oeconom Ellenberger zu Breidenstein, Bürgermeister Pf-.ff-r zu Gun- terod und Bürgermeister Weber zu Runzhausen. „
c^ndem der Unterzeichnete Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, ladet er zugleich die Vereinsmrtglleder, sowie alle
Publikum zur Ansicht ausgestellt würden.
Laub ach, am 10. Juli 1864. ,
Der Präsident des landw. Vereins der Provinz Oberheffen.
Otto, Graf zu Solms-Laubach.
LÄ’ÄXTÄl.»« di- Summe .« 200 fl. »..Wendung r« -ach W-t» auch * den beide» solg.ndk» Jahr,» „de-mal -00 fl. ,u -in,-
nÄÄSÄÄwTÄXh-*** w*-» S meist?rei über das Schusigewicht beizubringen; aucv wird bei der Prämiirung Rücksicht darauf genommen, ob die Bocke Reinvieh sind oder zum sg. Schmeervieh gehören und bei sonst gleichen Verhältnissen dem Reinvieh der Vorz g g g
2)
31 Rchde^r üaencr Zucht von 2 bis 3 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind oder erst kürzlich gekalbt haben, Preise bis
Bekanntmachung.
De. »a« uns---- Bekanntmachung Mm 23. Rodembe, ». 3. begügti« »,« Ri««ie». In Sah"
mir nach Anhörung der Sanitätsbehörde nunmehr wieder aufgehoben, was hierdurch zur Kenntniß gebracht w .
Schotten, den 29. Juli 1864. Großherzogliches Kreisamt Schotten.
gez. Hoffmann.


