Ausgabe 
6.2.1864
 
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AnMeblatl

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchenüich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis d-s Jahrgangs für Einheimische 1 st. 36 kr., für Auswärtige tritt der vonchrefts- mäßige Vostauffchlag hinzu. Auswärts abonnirt man üd) bei allen Postämtern. In Gießen bei der Ervcdition ll5anzleiberg Lit. B. Nr. 1).

M n. Samstag den 6, Februar

Amtlicher The

i l.

Bekanntmachung.

Nach Mittheilung Großherzoglichen Kreisamts Büdingen beträgt Cie Gesammtsumme Cer für eie Wetterbeschädigtcn im Kreise Büdingen veranstalteten Collecte 7442 fl. 43-/. fr., worunter 944 fl. 40% fr. aus Cem Kreise Gießen.

Der desfallsige Rechenschaftsbericht, von welchem uns mehrere Exemplare mitgctheilt wurcen, kann bei den Großherzoglichen Bürgermeistereien der größeren Drtc des Kreises, sowie auch auf unserem Büreau, eingefehen werden.

Gießen, den 29. Januar 1864. Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien -es Kreises Gießen.

Ein gewisser Philipp Hoffmann aus der Umgegend von Gießen, der kürzlich aus Amerika zurückzekommen ui, hat einen Brief an Johannes DebuS in Ziegenhain von einem in Amer ka befindlichen Verwandten desselben mitgebracht. Diesem Johannes Debus ist 'es von großem Interesse, den Aufenthaltsort des genannten Philipp Hoffmann zu erfahren und er hat sich tieserhald an uns gewendet. Wir ersuchen Sie daher, falls Ihnen der Aufenthalts- beziehungsweise Heimathsort des Philipp Hoffmann bekannt ist, uns bald davon in Kcnntniß zu setzen. .

Gießen, den 4. Februar 1864. Großherzogliche Polizciverwaltung der Provtnzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß der zum Beherbergen von Fremden berechtigten Wirthe (Gastwirthc), daß die bei ihnen einkchrenben Fremden in den gebräuchlichen Nachtzetteln so lange täglich aufgeführt werden müssen, als der Aufenthalt dahier dauert und daß eine nur einmalige Anzeige eines Fremden, welcher sich mehr als einen Tag dahier aufhält, keineswegs genügt.

Zuwiderhandlungen werden nach Artikel 82 des Pol zeistrafgesetzes mit 1 bis 5 Gulden bestraft.

Gießen, den 5. Februar 1864. Großherzogliche Polizeivcrwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

322) Vom 10. d. Mts. an wird die Localpost von Grünberg nach Gießen um 4'5 früh abgefertigt.

Frankfurt a. M., den 1. Februar 1864. General-Direction der Großh. Hess. Posten.

Freiherr von Schcle.

vdt. Wilcke.

Die Vertheilung der Zinsen des Lony'schen Vermächtnisses.

302) In diesem Monate kommen die Zinsen des Vermächtnisses des verstorbenen Gemeinderathsmitglievs Friedrich Lony sen. zur Vertheilung. Hiesige bedürftige

Einwohner, welche hierbei eine Berücksich- tigung wünschen, können dieses bei uns i binnen 8 Tagen anzeigen.

Gießen, den 3. Februar 1864.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen Vogt.

Die Verpflegung von Waisen. ?

280) Zwei Wa senkindcr sollen in Pflege: und Erziehung gegeben werden. Familien, die sie zu übernehmen wünschen, wollen die- ses bei uns anzeigen und die näheren Be- dingungen vernehmen.

Gießen, een 1. Februar 1864.

Großherzvgliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Versteigerungen.

Fruchtversteigerung.

277) Die, dem Kaufunger Stiftsfond zugehörigen Früchte, als:

56 Malter Korn und

47 Hafer

sollen

Montag den 8. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause öffentlich ver­steigert werden.

Gießen, Cen 1. Februar 1864.

E. Fuhr, Hofger.- Acvocat.