Ausgabe 
5.11.1864
 
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Samstag den 3 November

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Gießen, am 1. November 1864.

uns einzusenden.

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Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

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lt einem ig- und sewirth, Nr. 132.

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Hatte#.

Geldbuße von 1 bis 5 Gulden. Gießen, den 3. November 1864.

71 des zu kau- I »itiou.

Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Comptoi- ven Be- b. v. Bl.

Besondere Bekanntmachungen.

3595) Im Handelsregister des unter­zeichneten Gerichts wurden heute folgende Einträge vollzogen:

welche solches von heute an unter der Firma :Carl Jughardt und Ottens" forlführen wollen. Jeder der beiden Letzteren ist berechtigt, diese Firma zu vertreten und zu zeichnen.

15

2

1) Georg Plank von Gießen hat fein Zeug- sfabrikaiionsgesckäst an feinen Stief- sohn Carl Jughardt und seinen Schwie­gersohn Eduard OtlenS dahier mit allen Aetiven und Passiven abgetreten,

m&6ic<e Potiauffcklag binffl. Auswärts abounirt man lick bei allen Postämtern. 3n Gießen bei der V '--:--

rein unb ;s.

Voli;eiliche Bekanntmachungen.

Das Feierabmdbleten in dm außerhalb der Therm der Stadt gelegenen Wirthschaften betreffend.

sKSSSfSSs

31 rt 2 20 Wenn Gast- und Schenkwirthe über die von der Polizeiverwaltungsbehörde festgesetzte Feierabendstunde hinaus de7 WMhs"öder der Polizeiangchellten, daß die Feierabendstunde erschienen sei, nicht sogletch aus dem Wrrthshause sich entfernen, in eine Geldbuße von dreißig Kreuzern bis drei Gulden. _ _

fein, ttelpreis vom talter.

Gefundene Gegenstände:

Ein grüner baumwollener Regenschirm, zwei ordinäre eiuklingige Taschenmesser, eine Broche von Perlmutter, eine große eiserne

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B Nover.

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29

22

für die

Stadt und den Kreis Gießen

Betreffend: Rechenschaftsberichte der Wiesenvorstände für 1864. Das

Groß herzogliche Kreisamt Gießen

rr 7 an

die Großheyoglrchen Bürgcrmeiffereim.

wir fMrn Si- «uf, di- um Mn WI-s.n»°rft-n«<n für W 1864 j» .*tt.n»tn Si-»-ns«.st-b-nchi- b-Id>» -»