Ausgabe 
4.5.1864
 
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AnzeigMt

M 36.

äte atottettatm für dm Kreis Gießen bleiben unverändert.

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

________ ___< a qa fr für Auöwarftae tritt bet Vorschrift^*

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag^ ^ PrelS d^s 3chrgang«^ r 6ti bet Ervedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

mäßige Nokaufschlag^tnz«. - Auswärts abonmrt man sich bei allen üfoftanttenu ------------------------ ~

Mittwoch de« L. Mai * *

Giessen, am 26. April 1864.

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

lus vorbemerkter Stiftung ist ters'abstammen und bringen, als sonst das Pfand an

Unterstützung I«> si. IN , Ä*fcÄ S m« '» Berps-N»,. ***« wird.

Gießen, dm 28. April 1864.

Die Pfandhausverwaltung. Pfeil, Controleur.

! dem Handwerkerstande angehören, einen guten Dkfünökrk |StkäIllltinäd)UttflCn. ; bcj^en unt> wahrhaft dürftig sind. Die Löber'sche Stiftung betreffend. Bewerber, Vie von den Eltern des Stlf- 1401) Aus vorbemerkter Stiftung ist, 'ers obstammen und

1400) Der Pfandschein Nr. 78602 ist angeblich verloren worden. Wer etwa An- sprüche an denselben zu bilden vermag, hat olchi innerhalb 14 Tage dahier zur An-

wieder eine Unterstützung von 150 fl. zu veryaum^ m

vergeben. Bewerbungen um solche werden . Eigenschaften »or Andern bm Borz g. von UNS 8 Tage lang entgegengenommen. I Gießen, den 29. April 1864.

Berücksichtigung können aber nur finden : Großherzogliche Bürgermeisterei ! ß

Wittwer, welche in Gießen geboren sind, n Bogk.

an

die Gemeinden zur Erhaltung der trigonometrisch bestimmten Punktj vcrJ$en 3r Wiederherstellung selbst dienen die bei der im Felde verloren gegangenen Punkten auf Kosten der Gerne nk k> sch aufbewahrt werdenden Meßbüchern

ersten Aufnahme gemessenen Seiten und Winkel, welche in den au, ^forderlichen Anhaltspunkte zur Hand zu haben,

verzeichnet sind. Um nun solche Wiederherstellungen zu erleichtern un 'fährden, wurden seither für verschiedene Gemeinden ohne die Erhaltung der Meßbücher durch das öftere Hin- und -»sen S » @meint)en «ngefertigt, welche nach gemachtem von einzelnen Geometern I. Klaffe aus diesen Meßbüchern Ar j 8 J Qb' lie=Ett wurden. Für den angedeuteten Zweck erscheint Gebrauche wieder an Großherzogliches Katageramt zur Au bmahg > .jn in den Gemeinden selbst ausbewahren zu lassen es jedoch zweckmäßig, solche auf Kosten der Gemeinden Selertigten Auszug f Y gefertigten Auszug- alsbald

und hat daher Großherzogliche Ober-Steuer-Direktion das E-°rd-> ch v rfu, vamn ^m unrichtigen Gebrauch dieser

Personen zu verabfolgdieser Ausrüae iedoch allein keine hinreichende Garantie buttt.Jo erscheint es in dieser B^

- in s,ni6w "*6,u 8"

stimmungen dieses Ausschrribens zu bemessen. K ü ch l e r.

Zu Nr. K. G. 2015.

Betreffend: Die Erhaltung der inneren Grenzen.