AnzeigMt
M 36.
äte atottettatm für dm Kreis Gießen bleiben unverändert.
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
________ ___< a qa fr für Auöwarftae tritt bet Vorschrift^*
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag^ ^ PrelS d^s 3chrgang«^ r 6ti bet Ervedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
mäßige Nokaufschlag^tnz«. - Auswärts abonmrt man sich bei allen üfoftanttenu ------------------------ ~
Mittwoch de« L. Mai * *
Giessen, am 26. April 1864.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
lus vorbemerkter Stiftung ist ters'abstammen und bringen, als sonst das Pfand an
Unterstützung I«> si. IN , Ä*fcÄ S m« '•» Berps-N»,. ***« wird.
Gießen, dm 28. April 1864.
Die Pfandhausverwaltung. Pfeil, Controleur.
! dem Handwerkerstande angehören, einen guten Dkfünökrk |StkäIllltinäd)UttflCn. ; bcj^en unt> wahrhaft dürftig sind. Die Löber'sche Stiftung betreffend. Bewerber, Vie von den Eltern des Stlf- 1401) Aus vorbemerkter Stiftung ist, 'ers obstammen und
1400) Der Pfandschein Nr. 78602 ist angeblich verloren worden. Wer etwa An- sprüche an denselben zu bilden vermag, hat olchi innerhalb 14 Tage dahier zur An-
wieder eine Unterstützung von 150 fl. zu veryaum^ m
vergeben. Bewerbungen um solche werden . Eigenschaften »or Andern bm Borz g. von UNS 8 Tage lang entgegengenommen. I Gießen, den 29. April 1864.
Berücksichtigung können aber nur finden : Großherzogliche Bürgermeisterei ! ß
Wittwer, welche in Gießen geboren sind, n Bogk.
• an
die Gemeinden zur Erhaltung der trigonometrisch bestimmten Punktj vcrJ$en 3’r Wiederherstellung selbst dienen die bei der im Felde verloren gegangenen Punkten auf Kosten der Gerne nk k> sch aufbewahrt werdenden Meßbüchern
ersten Aufnahme gemessenen Seiten und Winkel, welche in den au, ^forderlichen Anhaltspunkte zur Hand zu haben,
verzeichnet sind. Um nun solche Wiederherstellungen zu erleichtern un 'fährden, wurden seither für verschiedene Gemeinden ohne die Erhaltung der Meßbücher durch das öftere Hin- und -»sen S » @meint)en «ngefertigt, welche nach gemachtem von einzelnen Geometern I. Klaffe aus diesen Meßbüchern Ar j 8 J Qb' lie=Ett wurden. Für den angedeuteten Zweck erscheint Gebrauche wieder an Großherzogliches Katageramt zur Au bmahg > .jn in den Gemeinden selbst ausbewahren zu lassen es jedoch zweckmäßig, solche auf Kosten der Gemeinden Selertigten Auszug f Y gefertigten Auszug- alsbald
und hat daher Großherzogliche Ober-Steuer-Direktion das E-°rd-> ch v rfu, vamn ^m unrichtigen Gebrauch dieser
Personen zu verabfolgdieser Ausrüae iedoch allein keine hinreichende Garantie buttt.Jo erscheint es in dieser B^
- in s,n“i6w "*6,u 8"
stimmungen dieses Ausschrribens zu bemessen. K ü ch l e r.
Zu Nr. K. G. 2015.
Betreffend: Die Erhaltung der inneren Grenzen.


