Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis des Jahrgang» für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorkchrifts- mäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei alle» Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzletberg Lit. B. Nr. 1).
Jfä 33 Samstag den 2. Juli
Amtlicher T h e i l.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Aufgefundene Kindesleiche.
Am 29 Juni wurde an der Lahn in der hiesigen Gemarkung, in der Nähe des sog. Schäferbrunnens, die Leiche eines neu- gebornen wohlausgebildeten Kindes weiblichen Geschlechts aufgefunden, welches, nach der weil vorgeschrittenen Verwesung zu urtheilen, vor etwa drei Wochen geboren worven ist. z
Die Leiche befand sich in einem etwa zwei Schoppen haltenden Milchtopf, welcher mit W. G. gezeichnet ist und der wahr- scheinlich von dem Töpfer Wilhelm Göbel von Homberg a. d. Ohm herrührt.
Wir bitten um Anstellung von Nachforschungen nach der Mutter dieses Kindes und Mittheilung eines etwaigen Resultats. Jnsbesonvere bitten wir, falls Jemanden ein Milchtopf ker bezeichneten Art entkommen ist, uns ungesäumt Anzeige zu machen.
Gicsten, den 29. Juni 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gefundene Gegen stände:
Ein ledernes Täschchen mit einem Antonie gezeichneten Taschentuch, ein großer eiserner Nagel, ein schwarzseicener Regen- schirm, ein schwarzer Gummigürtel, ein eiserner Haken mit einem Lederstreifen (zum Aufladen von Ballen), ein altes Taschenmesser und ein Schlüssel.
Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.
Gießen den 1. Juli 1864. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Rover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2)
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(2078)
Vorstand
1)
Nachdem die Generalversammlung der Mathilden-Stiftung für die Provinz Oberhessen den Beschluß gefaßt hatte, daß aus den Fonds derselben für das Jahr 1864 Zweihundert fünfzig Gulden für milde Zwecke verwendet werden sollten, hat der ~ - per Stiftung in seiner Sitzung vom 14. d. Mts. folgende Vcrtheilung beschlossen:
Einhundert Gulden derjenigen Wittwe eines Schullehrers der Provinz Oberhessen, ohne Unterschied der Confession, welche am Mathildentagc 1864 oder kurze Zeit nachher Wittwe geworden, und Zeugnisse ihrer Bedürftigkeit und Wür- digkeit beizubringen im Stande ist. Wenn sich alle gedachten Eigenschaften bei mehreren Bewerberinnen in gleicher Weise vereinigen, so soll die größere Zahl unmündiger Kinder für die Zuthcilung maßgebend sein.
Einhundert Gulden dem RettungSverein für verwahrloste Kinder im Hinterlanbe, zu Biedenkopf, welcher sich die schöne Aufgabe gestellt hat, verwahrloste Kinder durch deren Uebergabe zur Pflege und Erziehung an brave Familien zu tüchtigen Menschen heranbilden zu lassen.
3) Fünfzig Gulden dem Rettungshause für verwahrloste Kinder, im Kloster Arnsburg.
Indem wir diese Beschlüsse zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir diejenigen Wittwen, welche sich um die crstgenann- Hundert Gulden bewerben wollen, auf, innerhalb 4 Wochen die betreffenden Zeugnisse an den unterzeichneten Vorstand einzusenden.
Gießen, am 22. Juni 1864. .
Der Vorstand der Mathilden-Stiftung für die Provinz Oberhessen. Küchle r. Heinr. Homberger, Schriftführer.


