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d, öittig e, ■Örn. Fadn!. Hr- Wallis Sener.-Maj« ffrnhis, @eii, >16 v. Pos<». i*6, Hr. Bii- '• v. Sabbull, a, Stfinmait >tr. v. Düffil, 1 v. Mainz, v. Elberfeld z Magdeburg; atm. v. Lch, Hr. Kauchei- it v. Falken- »rg, Elsel e, . Petersburg; cemen; Hin. u. Bedien, i, liu« u. Mo«- aruS, Ob-rß, . Königsberg, bürg, Ehalni Leipzig; Hr. Danzig; Fr. v. Eronkadt; iöln, Hille 1, cemen.
i. Breiter i. alk u. Michel Alcke, Bastian hshütte; Hr.
Hr. Moritz,
■rtshaufen u. r. Seibert ». a. r. Lindau; ;
Hr. Bening,
v. Gera.
). Ebnat. — — Bei Fr. : Hr. Müh- ürgermstr. ». eiSger.-Rath lr..-Einnehm. . Küster v. lraveliuS v.
Dr. Binde«
(fein. Ittelpreis
Dom stalter.
ff. fr.
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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Sinbeimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrists- mäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. — In Gixßen bei der Erpedition (Canzleiberg 8it. B. Nr. 1).
M 6V Samstag den 29. August 1863.
Amtlicher T h e i l.
Bekanntmachung.
In den letzten Tagen ist aus mehreren Orten des Kreises die Anzeige eingelangt, daß Hunde unter den Zeichen der Tvllwuth erkrankt sind. In Eberstadt ist ein Hund verendet, nachdem er Menschen und Hunde gebissen, welcher nach dem kreisärztlichen und thierärztlichen Gutachten wahrscheinlich an der Tvllwuth gelitten hat. In Münster ist ein anscheinend von der Tollwuth befallener Hund des dortigen Schäfers entlaufen. Zn Frankcnbach ist ein fremder anscheinend toller Schäferhund getödtet worden, nachdem er mehrere andre Hunde gebissen. In Lollar und Badenburg sind Hunde von einem fremden der Tvllwuth verdächtigen Hunde gebissen worden. ... , ■
Es ist bis jetzt nicht festgestellt, ob der in Frankenbach getödtete Hund derselbe ist, welcher in Münster entlaufen ist und nicht bekannt, ob nicht außer den vorerwähnten Hunden noch andre gebissen worden sind.
Dem Publikum wird daher Vorsicht anempfohlen und wird Jedermann, welcher von einem tollen oder der Tollwuth verdächtigen Hiinbe Kenntniß erhält, aufgefordert, uns oder der nächsten Polizeibehörde Anzeige zu machen.
Den Besitzern von Hunden wird, unter Hinweisung auf die Art. 259 und 260 des Polizeistrafgesetzes, besonders zur Pflicht gemacht, ihre der Tollwuth verdächtigen, oder von verdächtigen Hunden gebissenen Hunde in sicherer Verwahrung zu halten und unverzüglich der Polizeibehörde die vorgeschriebene Anzeige zu machen.
Gießen, den 27. August 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.
Zu Nr. K. G. 4449, 4456 u. 4462. Gießen, am 27. August 1863.
Betreffend: Die Hundswuth.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Bezug auf unsere heutige, vorstehend abgedruckte, Bekanntmachung beauftragen wir Sie, dafür zu sorgen, daß alle der Tvllwuth verdächtigen Hunde und alle von verdächtigen Hunden gebissenen oder mit solchen in Berührung gewesenen Hunde entweder alsbald getödtet, oder in sicherer Verwahrung gehalten werden. Von allen vorkommenden verdächtigen Fällen wollen Sie uns und dem Großherzoglichen Kreis-Medicinal-Amte sofort Anzeige machen.
Wir ermächtigen Sie zugleich, wenn mehrfache verdächtige Fälle vorkommen, auf Grund des Art. 261 des Polizeistraf-Gesetzes anzuordnen, daß alle Hunde in der Gemeinde eingehalten, oder beim Ausführen an einer Leine geführt werden müssen.
K ü ch l e r. . >; •
Bekanntmachung.
Die Rechnung des Armen-Vereins von 1862 liegt, nachdem sie von dem Ausschüsse geprüft und abgeschlossen worden ist, binnen 8 Tagen zu Jedermanns Einsicht auf der Canzlei Großherzoglicher Provinzialdirection Oberhcssen offen.
Das summarische Ergedniß der Rechnung wird, den Statuten gemäß, nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Einnahme.
Kassevorrath aus vorderen Jahren ......... 531 fl. 45 fr.
Beiträge der Mitglieder . . . . . . . . . . 1211 „ 40 „
Zinsen von Kapitalien ......... 68 „ 4 „
Summa 1811 fl. 29 fr.


