Ausgabe 
28.1.1863
 
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für die

Stadt und -en Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: MittwvchS und SamftagS. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fi. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrists- niäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition lCanzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfä 8. Mittwoch den 28. Januar 186&.

Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Verbesserung der Rindviehzucht durch Prämiirung der stärksten Bullenkälber Vogels­berger (Westerwälder und Egerländer) Race.

Der Ausschuß des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen hat auch in dem Budget für 1863 wieder einen angemessenen Kredit zur Prämiirung der schwersten Bullenkälber eröffnet, auf welche diejenigen Viehzüchter Anspruch haben sollen, die im Laufe des Jahres die im Alter von 9 Monaten gewichtschwersten Kälber erziehen.

Für die Concurrenz zu diesen Prämien sind folgende Bedingungen vorgesetzt:

1) es können nur Bullenkälber Vogelsberger, Westerwälder und Egerländer Race concurriren, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 1863 bis 1. Mai l. I. geboren werben;

2) diejenigen Viehzüchter, welche sich um diese Preise bewerben wollen, haben die Anzeige der Geburt des Kalbes bei dem betreffenden Bürgermeister (Polizeibeamtcn) zu machen, welcher mit zwei Mitgliedern des landwirthschaftlichen Vereins, oder, insofern in dem Orte sich solche nicht befinden, mit zwei Mitgliedern des Gemeinderaths, das Kalb einzuschen und eine Bescheinigung des Tages, an dem dasselbe geboren ist, auszustellen hat. Diese Bescheinigung ist sofort an das Präsidium des landwirthschaftlichen Provinzial-VereinS einzusenden.

Das Präsidium wird dann veranlassen, daß das betreffende Kalb am 270. Tag nach seiner Geburt im Beisein von Mitgliedern des landwirthschaftlichen Vereins gewogen wird, und seine Eigenschaften von denselben begutachtet werden.

Gießen, den 24. Januar 1863.

Der Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirks > Vereins Gießen.

________________________K ü ch l e r.__

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein kleines Büchergestell, ein alter Kittel, eine Brille (das Gestell von Schildkrot), eine Perlenschnur, ein Geldtäschchen (von grauem Leder) mit einer Silbermünze, ein altes Federmesser, ein weißes Taschentuch, gez. H. M., ein rothseidenes Hals- tüchelchen und eine Peitsche.

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Ser- langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werken.

Gießen, den 27. Januar 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Edictskladungen.

220) Die den Erben des verstorbenen Freiherrn Wilhelm van der Hoop zu Hof-Schmitten in der Gemarkung Rodheim, Kreises Gießen, durch Verwandlung einer Weideberechtigung zustehenden Grundrenten im jährlichen Anschlag von 231 fl. 5 fr. und einem Abkaufkapitale von 4159 fl. 30 kr.

sollen nach Maßgabe der beiden Gesetze vom 27. Juni 1836 abgelöst werden.

Alle bekannte und unbekannte Bctheiligten werden hiermit aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsansprüche binnen zwei Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte umsogewisser anzuzeigen und zu begründen, als widrigen­falls die Auszahlung des Ablösungskapitals an den bestellten Bevollmächtigten resp.

Vormund der Berechtigten, Großherzoglichen Forstmeister Frciherrn van der Hoop zu Jugenheim, Kreises Bensheim, gestattet wer­den wird.

Gießen, den 23. Januar 1863.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl.