Ausgabe 
26.9.1863
 
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OA _ B- Conscriptionspflichtige de 1863:

3) Julius Carl Vlgelius in Mendorf a. d. Lumva, zweifelhaft untauglich.

4) Carl Braun in Gießen, zweifelhaft untauglich.

5) Christian Gottlieb Zimmer in Lich, zweifelhaft untauglich.

6) Philipp Christian Heller in Lich; konnte, wegen Krankheit bei der Musterung nicht erscheinen

7) Ludwig Franz Göbel in Lich; Göbel befindet sich in den Musterungslisten von 1863 nicht eingetragen und hat der. selbe zur ärztlichen Untersuchung beim Rekrutirungsrath zu erscheinen. y cer

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Militärdienst für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1864.

Großherjogliche Mreisamt Gießen

an

die Großher^oglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die entsprechende Anzahl Abdrücke einerBelehrung für Diejenigen, welche der StellvertretungS - Versicherung«-Anstatt der Loospflichtigen des Jahres 1864 beitreten wollen", nebst einer gleich großen Anzahl von Formularien zuBeitrittserklärunacn" werven Ihnen zum vorgeschriebenen Gebrauche, unter Hinweisung auf den Inhalt: '

1) cer Statuten der Staats.Versicherungs. Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851 fffleoie.

rungsblatt von 1851, Seite 315) und 1 ö

2) die einen Nachtrag zu diesen Statuten enthaltende Bekanntmachung vom 16. September 1853 (Reqierunasblatt Don 1853, Seite 599) und vom 26. October 1861 (Regierungsblatt, Seite 361) gleichzeitig, unter einer besonderen Goutierte, mitgetheilt werden. Wir bemerken dazu Folgendes:

Die von den Theilnehmern an der Stellvertretungs - Versicherungs. Anstalt für das Musterungs. und Ziehungs-Jahr 1864 in zahlende Einlage beträgt 275 fl. und können die Einlagen vom 1. October 1863 an zur Versicherungskasse bezahlt werden Es ist daher einem Jeden, der bei Ihnen erklärt, daß er der erwähnten Anstalt für die Militärpflichtigen des Jahres 1864 beitreten wolle, ein Exemplar der fraglichen Belehrung zur Kenntnißnabme auszuhändigen. Die Beitrittserklärung ist von Ihnen auf das Jahr, die Person des Versicherten und das Datum gehörig auszufüllen und von dem Beitretenden zu unterschreiben.

Die Unterschrift des Beitretenden wird von Ihnen beglaubigt und die Beglaubigung mit Datum versehen, von Ihnen unter, zeichnet, auch das Bürgermeistereisiegel beigedrückt. Hiernächst ist die Beitrittserklärung dem Beitretenden zu übergeben, damit dieser solche und den baaren Betrag der Einlage 275 fl. an vc-n Vorsteher und Kassier der Stellvertretungs-Versicherungs-Anstalt Großherzoglichen Major Kuhlmann zu Darmstadt wohnhaft an dem Marktplatz bei Hofapotheker Pöhn, Lit. D. Nr. 18 - überbringe oder portofrei übersende.

Gleichzeitig machen wir Sie darauf aufmerksam, daß nur Belehrungen und Beitritts-Erklärungen, welche für das Ich 1864 gedruckt sind, . verwendet werden dürfen, uhd daß Sie daher, sofern Sie noch im Besitz von solchen aus früheren Zahm sind, diese als unbrauchbar zu vernichten haben. Auch haben Sic, wenn die Ihnen übersendete Zahl der Belehrungen und Bei- tritt-. Erklärungen vergriffen ist, zur Erlangung des weiteren Bedarfs sich nicht an den Großherzoglichen Vorsteher der Stellern tretungs-Anstalten, wie dies oft geschieht, sondern nur an uns zu wenden.

Schließlich verweisen wir Sie noch im Uebrigeu auf die betreffende Belehrung und erwarten, daß von .Ihnen in der Sich. Vertretungssache mit aller Pünktlichkeit und Genauigkeit verfahren werde.

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Bekanntmachung.

Marburg. Am 2. August d. I-, Abends zwischen 5 und 6 Uhr, ist das 1% Jahre alte Kind des Schneiders Joham Hahn aus Ellnhausen Namens Elisabeth in Weiershausen von der Hausthüre des Johann Georg Winter, wo es unter alleiniger Aufsicht der dreijährigen Christine Winter zurückgelassen worden war, durch einen bis jetzt nicht ermittelten, mit einem blauen Kittel bekleideten Mann auf den Rücken genommen und in der Richtung nach Hermershausen weggetragen worden.

Das Kind war noch nicht entwöhnt und schwächlich, konnte noch nicht laufen, hatte blondes lockiges, etwa handlanges Haar, blaue Augen, einen regelmäßig gerundeten Kopf, rothe Backen und einen kleinen Mund. Es war mit einem verwachsenen vorn ausgerissenen Hemd ohne Zeichen, mit einem alten zerrissenen grauen Bieberkleid, einer röthlichen baumwollenen Schürze, weißwollemn Strümpfen und ledernen Kinderschuhen bekleidet.

Da bis jetzt keine Spur des verschwundenen Kindes hat ausgefunden werden können und ein schweres Verbrechen indicirl, ,so ergeht an sämmtliche Polizeibehörden das Ersuchen, um sorgfältige Nachforschungen über den Verbleib des Kindes und Mittheilung etwaiger Spuren, sowie die allgemeine Aufforderung solche Wahrnehmungen, welche zur Feststellung des Thatbestands führen können, dahier oder der nächsten polizeilichen Behörde anzuzeigen.

Marburg, am 11. September 1863. Der Unter-Staats - Prokurator.

_____Neuhof, k. A.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein Ueberzug für einen Regenschirm, ein schwarzer Filzhut, ein kleiner silberner Ring, ein Stubenschlüsse! und ein HohlschM

Die Eigenthümer werden aufgesordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Er­langen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, em 25. September 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

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