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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
77» Samstag -en 26 September 1863.
Amtlicher Theil.
Zu Rr. K. G. 4851.
Betreffend: Den im Jahr 1863 abzuhaltenden Rekrutirungsrath für die Provinz Oberhessen.
Gießen, am 18. September 1863.
Das
Großherzogliche Kreissmt Gießen
an
Die Sitzungen halten und es sollen
angenommen werden.
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
des diesjährigen Rekrutirungsraths für die Provinz Oberhessen werden vom 12. bis 16. Oktober abge-
am 12.
„ 13.
„ 14.
„ 15.
„ 16.
Oktober die Bewohner der Kreise Alsfeld und Grünberg, „ diejenigen „ „ Biedenkopf und Lauterbach,
„ „ „ „ Büdingen, Nidda und Schotten,
h „ „ „ Friedberg und Vilbel,
„ endlich diejenigen „ „ Gießen und Vöhl
Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell zu laden sind, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrath erscheinen und daselbst Reklamationen Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 16. Oktober l. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem Regierungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten, von der betreffenden Großherzoglichen Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reklamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müffen) sich anzumelden haben.
Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich rc. zurückgewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Rekrutirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen, von der betreffenden Bürgermeisterei ausgestellten, Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 16. Oktober l. I-, Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzufinden.
Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Heimath zurückgekehrt fein, so haben Sie diese Leute an den Rekrutirungsrath vorzuladen und uns von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen. Die in dem angefügten Verzeichniß aufgeführten Personen haben Sie auf den oben bestimmten Tag — 16. Oktober — vor den diesjährigen Rekrutirungsrath zu laden und daß die Ladung gehörig erfolgt ist, dieses in den zu erstattenden Berichten zu bemerken.
Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem Rekrutirungsrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist.
Ueber den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts, sehen wir längstens bis zum 1. Oktober d. I. Ihren beachtlichen Anzeigen entgegen.
In Verhinderung des Kreisraths: Pietsch, Regierungs - Rath.
Verzeichnis
über diejenigen Personen, welche vor den Rekrutirungsrath von 1863 vorzuladen find.
Rekruten:
1) Martin Laux in Holzheim, untauglich beim Eintreffen im Dienst 1863.
2) Ludwig Wagenbach in Alten-Buseck, untauglich beim Eintreffen im Dienst 1863.


