Anzeigeblstt
für die
Stadt
und den Kreis Gießen
Jfä 16
Mittwoch den 23. Februar
1863
per Pfund
ff
ff
B r o d t a r e.
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//
— Milchbrov .
befindlich sein.
1.
1
fr.
17
14
12
9
17
12
10
18
22
18
20
30
26
22
4) Loth 5 4
ff
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ff
Rindsfett . . . . , Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
Pfund 2 4
ordinäres । '/. Brod aus \ '*/. gemischtes \ */ Brod aus f J/g Quint
— Wasserweck
2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige tritt °er vorschrifts- mäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. i- In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1)'
fr.
121
7
i4
fr. 20 24 24 28
Fleifchtare.
Ochsenfleisch
Kuhfleisch
Rindfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch . . . . . . .
Hammelfleisch
Schaaffleisch .
Leberwurst .......
Bratwurst .
Schwartenmagen
Blutwurst geräucherter Speck
Schinfen ........
Dörrfleisch
Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1-/, Pfund Zugabe
Gerste- und I . „ , . Korn-Mehl i bestehend
Korn-Mehl j bestehend
per Pfund ff ff
ff ff
ff ff
ff ff
Polizeitaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:
A m
t l i ch e r T h e i l.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Bei der großen Verbreitung, welche das amerifanische Erdöl (Petroleuml in neuerer Seit al« f k
b->t, sehen wir uns veranlaßt, zur allgemeinen Kcnntniß zu bringen, daß dieses Erdöl zu denjenigen brennbaren n st, welche der Art. 151 des Polizeistrafgesetzes im Auge hat, daß demnach größereVorräthe dess"lb n niM sondern nur an andern sicheren Stellen, in deren Nähe weder Feuer noch Licht gebraucht wird aufbewabrt werden '
Gießen, den 18. Februar 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ' flUfbetofl’r-t toEri)En burftn.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Gefundene Gegenstände:
Eine goldene Vorstecknadel, ein goldener Hafen von einer Uhrfette, eine Pelzmütze, ein anacsanaenes Ktrick»»a an» r.;«., e!e" Mb^ne^Brilw Halstüchelchen, eine Tabakspfeife mit hölzernem Kopf, ein altes Geldtäschchen mtt 2 kr. und
HlVvTllv ‘VilUv.
Die Eigenthümcr werden aufgcfordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände aus Ver. langen an die Finder zuruckgcgebcn oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. 9
©ufjen, den 24. Februar 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.


