Ausgabe 
25.2.1863
 
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für die

Stadt

und den Kreis Gießen

Jfä 16

Mittwoch den 23. Februar

1863

per Pfund

ff

ff

B r o d t a r e.

//

//

Milchbrov .

befindlich sein.

1.

1

fr.

17

14

12

9

17

12

10

18

22

18

20

30

26

22

4) Loth 5 4

ff

ff

ff

ff

ff

Rindsfett . . . . , Nierenfett . . . . . Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

Pfund 2 4

ordinäres '/. Brod aus \ '*/. gemischtes \ */ Brod aus f J/g Quint

Wasserweck

2) Für die andern Städte und Orte des Kreises ist der Laib Brod und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige tritt °er vorschrifts- mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man stch bei allen Postämtern. i- In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1)'

fr.

121

7

i4

fr. 20 24 24 28

Fleifchtare.

Ochsenfleisch

Kuhfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch

Schweinefleisch . . . . . . .

Hammelfleisch

Schaaffleisch .

Leberwurst .......

Bratwurst .

Schwartenmagen

Blutwurst geräucherter Speck

Schinfen ........

Dörrfleisch

Anmerkung: Bei einer Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1-/, Pfund Zugabe

Gerste- und I . , . Korn-Mehl i bestehend

Korn-Mehl j bestehend

per Pfund ff ff

ff ff

ff ff

ff ff

Polizeitaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

1) für die Provinzialhauptstadt Gießen:

A m

t l i ch e r T h e i l.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Bei der großen Verbreitung, welche das amerifanische Erdöl (Petroleuml in neuerer Seit al« f k

b->t, sehen wir uns veranlaßt, zur allgemeinen Kcnntniß zu bringen, daß dieses Erdöl zu denjenigen brennbaren n st, welche der Art. 151 des Polizeistrafgesetzes im Auge hat, daß demnach größereVorräthe dess"lb n niM sondern nur an andern sicheren Stellen, in deren Nähe weder Feuer noch Licht gebraucht wird aufbewabrt werden '

Gießen, den 18. Februar 1863. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ' flUfbetoflr-t toEri)En burftn.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Eine goldene Vorstecknadel, ein goldener Hafen von einer Uhrfette, eine Pelzmütze, ein anacsanaenes Ktrick»»a an» r.;«., e!e" Mb^ne^Brilw Halstüchelchen, eine Tabakspfeife mit hölzernem Kopf, ein altes Geldtäschchen mtt 2 kr. und

HlVvTllvVilUv.

Die Eigenthümcr werden aufgcfordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände aus Ver. langen an die Finder zuruckgcgebcn oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. 9

©ufjen, den 24. Februar 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.