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2. 26-27
Rittelpreis vom Malter.
Anzeigtblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstag». — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 ff. 36 ft., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postauffchlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpcdition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jß A3 Samstag den &. Juli 1863
Amtlicher T h e i l.
Gießen, am 30. Juni 1863.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Beveckung der Stuten durch die
Landgestütsbeschälcr für 1863.
Das
Großherzogliche Kreissmt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir erinnern Sie daran, daß längstens bis zum 1. August d. I. die Berzeichniffe über die von Ihnen ausgestellten Bedeck- scheine, oder Bericht, daß keine Scheine ausgestellt worden sind, in deutlicher Reinschrift mit Datum und Unterschrift versehen an uni einzusendcn sind.
In Verhinderung des Kreisraths:
Kekul 6 , ________________________________________________________________Kreis » Assessor.__
Bctr.: Die Auszahlung der Antheile der Gemeinden aus der 1862r Forst.
und Felvstrafen» Erhebung.
An
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Rentamts Gießen.
Wir ersuchen Sie, die Gemeinde. Einnehmer anzuweisen, die aus der rubricirten Erhebung den Gemeinden zukommenden Antheile binnen 14 Tagen an den Zahltagen Dienstags und Samstags und am nächsten Gießener Markttag, Mittwoch den 8. Juli l. I., bei uns in Empfang zu nehmen.
Gießen, den 28. Juni 1863. Großherzogliches Rentamt Gießen.
In Beurlaubung des Rentamtmanns:
Rübe, Finanz. Accefsist.(1938)
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die bestehende Vorschrift, daß bei trockenem Wetter die Straßen vor dem Kehren vorerst mit reinem Wasser begossen werden müssen, wird hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.
Gießen, den 3. Juli 1863. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provlnzralhauptstadt Gießen.
® Rover. (1969)
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
Das Hast'sche Vermächtniß betr.
1934) Anmeldungen um Unterstützung aus obigem Vermächtnisse können bis zum 8. Juli d- I. bei uns gemacht werden.
Gießen, den 27. Juni 1863.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Einträge in das Firmenregister des Großh. Stadtgerichts Gießen.
Am 23. Juni 1863 wurden eingetragen:
1) Carl Burckhardt, Schlosser und Eisen, waarenhändler zu Gießen, mit der seit dem 1. Juli 1862 bestehenden gleichnamigen Firma.
2) Mayer Heß, Inhaber einer Putz, und Modewaarenhandlung zu Gießen, mit der seit 1830 bestehenden Firma: „M. Heß." ,
Am 2 5. Juni 1863:
3) Abraham Stein, Frucht- und Rind- Viehhändler zu Heuchelheim, mit der seit 1858 bestehenden Firma: „A. Stein."


