1) der Statuten der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851 (Regierungsblatt von 1851 Seite 315),

2) die einen Nachtrag zu diesen Statuten enthaltende Bekanntmachung vom 16. September 1853 (Reg.-Blatt von 1853 Seite 599) und vom 26. October 1861 (Reg.-Blatt Seite 361)

gleichzeitig, unter einer besonderen Kontierte, mitgetheilt werden. Wir bemerken dazu Folgendes:

Die von den Theilnehmern an der Stellvertretungs-Versicherungs-Anstalt für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1863 zu zahlende Einlage beträgt 275 fl. und können die Einlagen vom 1. October 1862 an zur Versicherungskasse bezahlt werden. Es ist daher einem Jeden, der bei Ihnen erklärt, daß er der erwähnten Anstalt für die Militärpflichtigen des Jahrs 1863 beitreten wolle, ein Exemplar der fraglichen Belehrung zur Kenntnisnahme auszuhänvigen. Die Beitrittserklärung ist von Ihnen auf das Jahr, die Person des Versicherten und das Datum gehörig auszufüllen und von dem Beitretenden zu unterschreiben. Die Unterschrift des Beitretenden wird von Ihnen beglaubigt und die Beglaubigung mit Datum versehen von Ihnen unterzeichnet, auch das Bürger- meistereisiegel beigedrückt. Hiernächst ist die Beitrittserklärung dem Beitrerenden zu übergebens damit dieser solche und den baaren Betrag der Einlage 275 fl. an den Vorsteher und Kassier der Stellvertretnngs-Versicherungs-Anstalt, Großherzoglichen Major Kuhlmann zu Darmstadt wohnhaft an dem Marktplatz bei Hosapotheker Pöhn Lck. D. Nr. 18 überbringe oder portofrei übersende. Gleichzeitig machen wir Sie darauf aufmerksam, baß nur Belehrungen und Beitrittserklärungen, welche für das Jahr 1863 gedruckt sind, verwendet werden dürfen, und daß Sie daher, sofern Sie noch im Besitz von solchen aus früheren Jahren sind, diese als unbrauchbar zu vernichten haben. Auch haben Sie, wenn die Ihnen übersendete Zahl der Belehrungen und Beitrilts- erklärungen vergriffen ist, zur Erlangung des weiteren Bedarfs sich nicht an den Großherzoglichen Vorsteher der Stellvertrctungs- Anstalten, wie dies oft geschieht, sondern nur an uns zu wenden.

Schließlich verweisen wir Sie noch im Uebrigen auf die betreffende Belehrung und erwarten, daß von Ihnen in der Stell­vertretungssache mit aller Pünktlichkeit und Genauigkeit verfahren werde.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung.

Da der Großherzogliche Oberveterinärarzt, Herr Zimmer, abermals bereit ist, lm kommenden Winter theoretischen Unter, richt in der Hufbeschlags-Lehre zu ertheilen, so findet sich das unterzeichnete Präsidium des lanvwirthschaftlichen Vereins von Ober- Hessen veranlaßt, diejenigen jungen Schmiede, welche an diesem Unterricht Theil zu nehmen wünschen, anfzusordern, sich zeitig bei dem Präsidium schriftlich anzumelben, und dabei sich über ihre Schulkenntniffe, bestandene Lehrzeit und gutes Betragen, gehörig auszuweisen.

Es wird ferner bemerkt, daß die praktische Unterweisung im Schmieden, im Anfertigen der Hufeisen und im Husbeschlag über­haupt, durch den Schwadronsschmied, Herrn Müller zu Butzbach, unter Leitung des Großherzoglichen Oberveterinärarztes erfolgen soll. Außerdem ist der Lehrer, Herr Wirth wein zu Butzbach, erbötig, den Schmieden Abends im Schreiben und Rechnen Unter- richt zu ertheilen. Ferner erhalten Vie an dem Unterricht Theil nehmenden Schmiede Unterricht über die Behandlung der Pferde, Natur und Beschaffenheit des Eisens re.

Der Unterricht, der in der Woche vom 10. November d. I. ab beginnen und bis Anfangs Februar 1863 dauern soll, wird unentgeltlich ertheilt, dagegen haben die Theilnehmer, insofern sie die Mittel dazu besitzen, für ihren Unterhalt in Butzbach selbst zu sorgen. Es werden aber Einrichtungen getroffen werden, daß derselbe möglichst billig zu stehen kommen wird.

Unbemittelte können, wenn ihnen nicht die Gemeinde, der sie angehörcn, oder der betreffende landwirthschastliche Bezirks- Verein, eine Unterstützung zuwenden sollte, aus den Mitteln des landw. Provinzialvereins eine Unterstützung erhalten, und haben sich, wenn sie eine solche beanspruchen, desfalls gleichfalls an das unterzeichnete Präsidium zu wenden.

Laubach, am 10. September 1862.

Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen:

Otto, Graf zu Solms - Laubach.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein ledernes Geldbeutelchen mit einer Goldmünze, eine alte graue Jacke, eine Brille, ein großer und ein kleiner Schlüssel. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände aus Verlangen an die Fin- der zurückgegeben oder später zu 'Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Gießen, am 26. September 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nove r. t

Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen. Den Recrutirungsrath für 186$.

2408) Diejenigen Personen, welche Re­klamationen bei dem vom 13. bis 17. Okto­ber d. I. hier versammelten Recrutirungs- rathe vorbringen wollen, werden auf das im Anzeigeblatt Nr. 76 erlassene ÄuSschrei- 6en Großherzoglichen Kreisamt vom 18. d. Mts. noch besonders verwiesen.

Gießen, den 22. September 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Vogt.

Vom 1. künftigen Monats an wird unter Aufhebung der bisher zwischen Grünberg und Lich unterhaltenen Postfahrten eine tägliche Localpersonenpost zwischen Grün- berg und Gießen, Großen- und Alten-Buseck in folgender Weise tour- streu:

Aus Grünberg:

430 Morgens.

In Gießen:

73° Morgens, zum Anschluß an die um 87 nach Frankfurt und um 86 nach Cassel abgehenden Züge.

Aus Gießen:

8Uhr Abends, im Anschluß an den um 7'° von Frankfurt eintreffenben Zug.

In Grünberg: 11 Uhr Abends.

Frankfurt a. Ml, den 20. Sept. 1862. General-Direction der Großherzoglich Hessischen Posten.

Frhr. von Scheie, vdt. Wilcke.