Art. 9. Unser Ministerium der Justiz ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Großherzoglichcn Siegels. Darmstadt, den 1. August 1862.
(L. S.) LUDWIG.
v. Lindelof.
Zu Nr. K. G. 5391. Gießen, am 18. September 1862.
Betreffend: Den im Jahr 1862 abzuhaltenden Rekrutirungsrath für die Provinz Oberhessen.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die Sitzungen des diesjährigen Rekrutirungsraths für die Provinz Oberhcssen werden vom 13. bis zum 17. October abgehaltcn und es sollen
am 13. October die Bewohner der Kreise Alsfeld und Grün berg,
„ 14. „ diejenigen „ „ Biedenkopf und Lauterbach,
„ 15.
„ 16.
„ 17.
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„ endlich diejenigen „
„ Büdingen, Nidda und Schotten, „ Friedberg und Vilbel, „ Gießen und Vöhl,
angenommen werden. ------
Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche specicll zu laden sind, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrath erscheinen und daselbst Reclamationen Vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 17. October l. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem Regicrungs- gebäude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betr. G r o ß h erz o g li ch en Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person, und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvvrstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelden haben.
Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich rc. zurückgewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Rekrutirungsrath erscheinen müssen,
ebenfalls mit einem verschlossenen von der betr. Bürgermeisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und dem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein, den 17. October l. I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzufinden. Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichcn notirt worden sind, in seine Heimath zurückgckehrt sein, so haben Sie diese Leute an den Rekrutirungsrath vorzuladen und uns von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.
Die in dem angefügten Verzeichniß aufgeführten Personen haben Sie auf den oben bestimmten Tag — 17. October — vor den diesjährigen Rekrutirungsrath zu laden und daß die Ladung gehörig erfolgt ist, dieses in den zu erstattenden Berichten zu bemerken. Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem Rekrutirungrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist.
Ucber den Empfang dieses Ausschreibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts sehen wir längstens bis zum 1. Oktober d. I. Ihren berichtlichen Anzeigen entgegen.
In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs-Rath.
Verzeichn iß
über diejenigen Personen, welche vor den Rekrutirungsrath von 1862 vorzuladen sind.
A. Rekruten.
1) Joh. Magnus Hofmann von Daubringen. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
2) Wilhelm Dort von Daubringen. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
3) Joh. Philipp Jacob Größer von Großen-Linden. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
4) Joh. Jost Rein von Allendorf a. d. Lda. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
5) Johannes Luh von Klein-Linden. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
6) Johannes Schmitt von Watzenborn. Temporär untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
7) Heinrich Wächter von Annerod. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
8) Andreas Jung von Waldgirmes. Temporär untauglich beim Eintreffen int Dienst 1862.
9) Joh. Jacob Eckhardt von Hermannstein. Zweifelhaft untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
10) Georg Heinrich Keil von Ettingshausen. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
11) Georg Melchior Schäfer von Watzenborn. Untauglich beim Eintreffen im Dienst 1862.
B. ConscriptionSpflichtige de 1862.
12) Jacob Fey von Lich. Zweifelhaft untauglich.
13) Georg Philipp Weber von Lich. Konnte wegen Krankheit bei der Musterung nicht erscheinen.
14) Heinrich Bellof von Rödgen. Konnte wegen Krankheit bei der Musterung nicht erscheinen.
15) Caspar Karl Schwalb von Großen-Buseck. Tauglich.
16) Johannes Schwalb von Großen-Buseck.


