=
ßhtfm
-t
ilniim zr-oul
unb den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage< .
Gemeinnützige Unterhaltungsblatter.
Ausqewählte Novellen und Erzählungen, Miseellen, Aneedotcn re. re dre Anklagen und Urtherle der
Assisen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbrettung und sicheren Erfolg. ,
Der Pränumerationspreis ist für cinhcimifche Abonnenten für das ganze Jahr 1 fl. 36
L8 kr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschrtftsmaßige
Die Expedition des Anzeigeblattes für dre Stadt und den Krers tzrreßen.
' —-
Die Polizeitärcn für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
1862.
Einladung zum Abonnement oi ... . u i>uf das #
Ameineblatt für Die Stadt nnd den Kreis Gießen. Mi, dem 1. I°n°« IW -w 3
AlWgckM
, ---- . . c., .» •
für die
. • c-w. ... . - .... l •> i litiC
Stadt und den Kreis Gießen.
.8 U H *J t 0 d 1 (i 1
ux rstzi
(SlSlötfUßJlOTCfaC 4NII'tNI il7
»jjft 4nü .pT.-dini;"?' iti
wückenttick twei Mal: Mittwochs und Samstags. - Preis.d-S Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt de, mäßige Postaufschlag hinzu. - Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedtüon sCanzlelberg L,t. B. Nr. 1).
Jfo 1O1. Mittwoch den 17. December
■
Das
«i
- -—77— k.«N 88 ,zi<-ch-r,kZWiichiÄ zmwlUZ 8
sanuntliche Drtsgkrichte des Bezirks.
Betreffend: Besitzwechsel von Immobilien.
l?« kommt nickt selten vor, daß, wenn die Großhcrzoglichen Ortsgcrichte Acten über Uebergänge von Immobilien an andere EigeMümNÄsenK /auf L ®?unb desfallsige Urkunden, als Theilzettel, Kaufbriefe re. ausgefertigt und eonfirmirt werden sollen, noch fol^gcn^e Umstände obwallcn : eingetragen und ist für Löschung der Beschränkung noch nicht gesorgt,
2z stcht Manchem, welchem ttn Item abgehen soll, solches im Grundbuch nicht, sondern einem Anderen vottm Namen, Ä E/ iri Serftiim runaen einzelner Stücke die erforderlichen Meßbriefe, und ist Grundrente nicht abgekauft.
3) Mn was die Löschung der Beschränkungen betrifft, für Errichtung von Hypotheken
gilt v^ r^Einsendung der Acttn an das Gericht beseitigt sein, wornach in vorkommenden Fällen die Interessenten zu bedeuten sind, und werden di! Großherzoglichen Ortsgerichte sich selbst strenge hnrnach bemessen.
Gießen, den 15. December 1862. Muhl, Stadtrlchter.
Gerichtliche und Privat - Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
31471 Rreitaq den 19 d Mts. und die folgenden Tage, jedesmal von Nachmittags 1 Uhr an, werden
M 31Em,b lä y
;.$u D 1 .«R»m6i',Lina6iiQ ' .rrfvchL


