Ausgabe 
13.12.1862
 
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6) Bei Versendung von Gegenständen in Schachteln ist es räthlich, letztere nochmals in Umschläge von Packpapier, Leinwand und bergt einzuhüllen.

7) Wenn eine Adresse mittelst eines aufgeklebten Stückes Papier auf eine Sendung angebracht werden soll, ist der betreffende Zettel durch besondere Verschnürung gehörig zu befestigen, wobei jedoch bemerkt wird, daß bei Senvungen von declarirtem Werthe die Bezeichnung Signatur nicht aufgcklebt sein darf; daher entweder auf der Verpackung selbst oder einem angehängten Stücke Holz, Pappe und bergt angebracht sein muß.

Die ausführlichen Bestimmungen bezüglich ber Verpackung re. der Fahrpostsendungen sind in den §§. 9, 5864 und 66 der Verordnung vom 22. Deeember 1857 (Regierungsblatt Nr. 39 vom 31. Deeember 1857) und in den §§. 12, 15 und 17 der Verordnung vom 22. April 1862 (Regierungsblatt Nr. 15 vom 14. Mai 1862) enthalten

Darmstadt, den 5. Deeember 1862. Großherzogliches Oberpostamt.

In Erledigung der Oberpostmeisterstelle:

Müller, Postmeister. vdt. Holzamer.

2959) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar

Vormittags von 7 bis 12 Uhr:

1) Samstag den 13. Deeember,

2) Dienstag 16.

3) Mittwoch 17.

4) Samstag 20.

5) Dienstag 23.

6) Mittwoch 24.

7) Samstag 27.

8) Dienstag 30.

9) Mittwoch 31.

Die Interessenten werden daher aufge­fordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 24. November 1862.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.

Edictalladung.

3017) Nachdem Großherzogliches Hof­gericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des abwesenden Ludwig Vel­ten zu Lang-Göns den förmlichen Con­rursprozeß erkannt hat, werden Alle, welche Forderungen an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf den

23. Januar k. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquidations-Termin bei Mel­dung des stillschweigenden Ausschlusses an- zumelven und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden ober nicht ver­tretenen Gläubigern wirb unterstellt, baß sie allen Beschlüssen ber Mehrzahl ber erschei­nenden bezüglich ber, in demselben Termin zu versuchenben Güte, Wahl eines Maffe- pflegers unb Gläubigerausschuffes zustimmen.

Gießen, den 28. November 1862. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, Bott,

Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.

Versteigerungen.

Lieferungen in das Bezirks-Gefängniß betreffend.

3067) Am Mittwoch, bem 17. Deeember l. I., Vormittags 8% Uhr,

soll in dem Local des Großherzoglichen Stadtgerichts dahier die Lieferung ber für das hiesige Bezirks-Gefängniß im Jahre 1863 erforderlichen Bedürfnisse, als:

des Holzes, Strohes, Oels, der Besen, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Teppiche, Strohsäcke, Strohpolster, 14 Stück Spuck­kästchen , eines Stubenschruppers, zweier Wasserflaschen, zweier Wassergläser und vier steinerner Wafferkrügen, sowie das Kleinmachen des Holzes; ferner des war­men Essens für israelitische Gefangene, öffentlich an den Wenigstnehmenden vergeben werden, wobei bemerkt wird, daß Nachge­bote nicht berücksichtigt werden können.

Gießen, am 4. Deeember 1862.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. _____________Muhl.__________ 3073) Die zur Chaussirung ber 6. Schneiße im Gießener Stadtwalde nöthigen Arbei­ten , als:

Chaussirarbeit, veranschl. zu 402 ft 30 fr.

Anfuhr von Steinen, ver­

anschlagt zu . . . . 310 30 Aufsetzen derselben, veran­

schlagt zu.....69

sollen

Samstag ben 20. Deeember 1862, Vormittags 9 Uhr, in unserer Geschäftsstube versteigert werben.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien ber umliegenben Orte werben ersucht, bies in ben bortigen Gemeinden bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 8. Deeember 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________Vogt.___________

3066) Die Leistung der Schub- und Armen-Fuhren, welche im Jahre 1863 erforderlich sind, soll nächsten

Samstag, den 13. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, an den Wenigstnehmenden vergeben werden.

Die Steigliebhaber haben sich im Ter­min auf dem Polizei-Bürcau einzusinden. . Gießen, den 4. Deeember 1862.

Die Großherzogliche Polizei-Verwaltung. Nover.

Die Vergebung von Schreiner-, Speng­ler- und Schlosserarbeit bei der Stadt Gießen.

3117) Montag den 15. Deeember 1862, des Morgens 9 Uhr,

sollen auf hiesigem Rathhause: Schreinerarbeit, veranschl. zu 13 fl. 20 fr. Spenglerarbeit,15 28

Schlosserarbeit, 2 24

au den Wenigstfordernden vergeben werden. Gießen, ben 12. Deeember 1862.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.

Mai» - Weser - Bahn.

3068) Dienstag ben 16. Deeember, Vormittags 9 Uhr,

sollen auf bem Geschäftszimmer beö Unter­zeichneten bte nachverzeichneten Arbeiten, welche bei Erbauung einer Reparaturhalle auf bem Bahnhose zu Gießen erforberlich sind, burch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden:

Schreinerarbeit, veranschl. zu 1014 fl. 24 fr.

Schlosserarbeit, 858 43

Glaserarbeit, 295 08

Spenglerarbeit, 130 37

Weißbinderarbeit, 314 33

Zeichnungen und Voranschläge fönneu täglich eingesehen werden.

Gießen, ben 5. Deeember 1862.

In Verh. des Großherzoglichen Sections- Jngenieurs ber Section Gießen:

Nahm,

__________Bahnhofs - Verwalter.__________

3069) Dienstag ben 16. b. Mts., Vormittags 10 Uhr,

wirb im Soumissionswege bahier vergeben bie Lieferung von:

1) Farbwaaren, Droguerien i

unb Oelfarben, für 1863.

2) Reiserbefen, j

Ueber 1 sinb Bebingungen unb Proben bahier einzusehen, über 2 sinb Muster einzu- senben. Die Soumisstonen müssen bis zu obigem Termin in bemSoumissionsfasten" eingelegt sein.

Marienschloß, ben 4. Deeember 1862. Großherzogliche Lanbeszuchthaus-Dircetion.

T r u m p l e r.____________

3096) Dienstag ben 16. b. Mts., Vormittags 10 Uhr,

soll die Lieferung der warmen Speisen, des Brodes, Holzes und Strohes für die hiesige