6) Bei Versendung von Gegenständen in Schachteln ist es räthlich, letztere nochmals in Umschläge von Packpapier, Leinwand und bergt einzuhüllen.
7) Wenn eine Adresse mittelst eines aufgeklebten Stückes Papier auf eine Sendung angebracht werden soll, ist der betreffende Zettel durch besondere Verschnürung gehörig zu befestigen, wobei jedoch bemerkt wird, daß bei Senvungen von declarirtem Werthe die Bezeichnung — Signatur — nicht aufgcklebt sein darf; daher entweder auf der Verpackung selbst oder einem angehängten Stücke Holz, Pappe und bergt angebracht sein muß.
Die ausführlichen Bestimmungen bezüglich ber Verpackung re. der Fahrpostsendungen sind in den §§. 9, 58—64 und 66 der Verordnung vom 22. Deeember 1857 (Regierungsblatt Nr. 39 vom 31. Deeember 1857) und in den §§. 12, 15 und 17 der Verordnung vom 22. April 1862 (Regierungsblatt Nr. 15 vom 14. Mai 1862) enthalten
Darmstadt, den 5. Deeember 1862. Großherzogliches Oberpostamt.
In Erledigung der Oberpostmeisterstelle:
Müller, Postmeister. vdt. Holzamer.
2959) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar
Vormittags von 7 bis 12 Uhr:
1) Samstag den 13. Deeember,
2) Dienstag „ 16. „
3) Mittwoch „ 17. „
4) Samstag „ 20. „
5) Dienstag „ 23. „
6) Mittwoch „ 24. „
7) Samstag „ 27. „
8) Dienstag „ 30. „
9) Mittwoch „ 31. „
Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 24. November 1862.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.
Edictalladung.
3017) Nachdem Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberhessen über das Vermögen des abwesenden Ludwig Velten zu Lang-Göns den förmlichen Conrursprozeß erkannt hat, werden Alle, welche Forderungen an denselben zu bilden haben, aufgefordert, solche in dem auf den
23. Januar k. I., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Liquidations-Termin bei Meldung des stillschweigenden Ausschlusses an- zumelven und zu begründen. Von den persönlich nicht erscheinenden ober nicht vertretenen Gläubigern wirb unterstellt, baß sie allen Beschlüssen ber Mehrzahl ber erscheinenden bezüglich ber, in demselben Termin zu versuchenben Güte, Wahl eines Maffe- pflegers unb Gläubigerausschuffes zustimmen.
Gießen, den 28. November 1862. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.
Muhl, Bott,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Versteigerungen.
Lieferungen in das Bezirks-Gefängniß betreffend.
3067) Am Mittwoch, bem 17. Deeember l. I., Vormittags 8% Uhr,
soll in dem Local des Großherzoglichen Stadtgerichts dahier die Lieferung ber für das hiesige Bezirks-Gefängniß im Jahre 1863 erforderlichen Bedürfnisse, als:
des Holzes, Strohes, Oels, der Besen, Kleidungsstücke, Hemden, Schuhe, Teppiche, Strohsäcke, Strohpolster, 14 Stück Spuckkästchen , eines Stubenschruppers, zweier Wasserflaschen, zweier Wassergläser und vier steinerner Wafferkrügen, sowie das Kleinmachen des Holzes; ferner des warmen Essens für israelitische Gefangene, öffentlich an den Wenigstnehmenden vergeben werden, wobei bemerkt wird, daß Nachgebote nicht berücksichtigt werden können.
Gießen, am 4. Deeember 1862.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. _____________Muhl.__________ 3073) Die zur Chaussirung ber 6. Schneiße im Gießener Stadtwalde nöthigen Arbeiten , als:
Chaussirarbeit, veranschl. zu 402 ft 30 fr.
Anfuhr von Steinen, ver
anschlagt zu . . . . 310 „ 30 „ Aufsetzen derselben, veran
schlagt zu.....69 „ — „
sollen
Samstag ben 20. Deeember 1862, Vormittags 9 Uhr, in unserer Geschäftsstube versteigert werben.
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien ber umliegenben Orte werben ersucht, bies in ben bortigen Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 8. Deeember 1862.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________Vogt.___________
3066) Die Leistung der Schub- und Armen-Fuhren, welche im Jahre 1863 erforderlich sind, soll nächsten
Samstag, den 13. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr, an den Wenigstnehmenden vergeben werden.
Die Steigliebhaber haben sich im Termin auf dem Polizei-Bürcau einzusinden. . Gießen, den 4. Deeember 1862.
Die Großherzogliche Polizei-Verwaltung. Nover.
Die Vergebung von Schreiner-, Spengler- und Schlosserarbeit bei der Stadt Gießen.
3117) Montag den 15. Deeember 1862, des Morgens 9 Uhr,
sollen auf hiesigem Rathhause: Schreinerarbeit, veranschl. zu 13 fl. 20 fr. Spenglerarbeit, „ „15 „ 28 „
Schlosserarbeit, „ „ 2 „ 24 „
au den Wenigstfordernden vergeben werden. Gießen, ben 12. Deeember 1862.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Mai» - Weser - Bahn.
3068) Dienstag ben 16. Deeember, Vormittags 9 Uhr,
sollen auf bem Geschäftszimmer beö Unterzeichneten bte nachverzeichneten Arbeiten, welche bei Erbauung einer Reparaturhalle auf bem Bahnhose zu Gießen erforberlich sind, burch öffentliche Versteigerung in Accord gegeben werden:
Schreinerarbeit, veranschl. zu 1014 fl. 24 fr.
Schlosserarbeit, „ „ 858 „ 43 „
Glaserarbeit, „ „ 295 „ 08 „
Spenglerarbeit, „ „ 130 „ 37 „
Weißbinderarbeit, „ „ 314 „ 33 „
Zeichnungen und Voranschläge fönneu täglich eingesehen werden.
Gießen, ben 5. Deeember 1862.
In Verh. des Großherzoglichen Sections- Jngenieurs ber Section Gießen:
Nahm,
__________Bahnhofs - Verwalter.__________
3069) Dienstag ben 16. b. Mts., Vormittags 10 Uhr,
wirb im Soumissionswege bahier vergeben bie Lieferung von:
1) Farbwaaren, Droguerien i
unb Oelfarben, für 1863.
2) Reiserbefen, j
Ueber 1 sinb Bebingungen unb Proben bahier einzusehen, über 2 sinb Muster einzu- senben. Die Soumisstonen müssen bis zu obigem Termin in bem „Soumissionsfasten" eingelegt sein.
Marienschloß, ben 4. Deeember 1862. Großherzogliche Lanbeszuchthaus-Dircetion.
T r u m p l e r.____________
3096) Dienstag ben 16. b. Mts., Vormittags 10 Uhr,
soll die Lieferung der warmen Speisen, des Brodes, Holzes und Strohes für die hiesige


