Anztigeblsll
für die
Sta-t un- den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 ff. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpcdition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
1OO» Samstag -en 13 December I.A62.
Einladung zum Abonnement
auf das
Anzeigeblatt für die Sta-t und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Januar 1863 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an etzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unter haltungsülätter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 st. 36 fr., halbjährig ZtS fr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.
Die Expedition -es Anzeigeblattes für -ie Sta-t un- -en Kreis Gießen.
Amtlicher Theil.
Polizeiliche Bekanntmachung.'
Angehaltene Uhren betreffend.
Bei einem dahier verhafteten fremden Manne, der schon oft wegen Diebstahls bestraft worden und dringend verdächtig ist, in dem Wartesaal des hiesigen Bahnhofs die zwei Armen-Büchsen sammt Inhalt gestohlen und die drei Sammelbüchsen einer hiesigen Kirche erbrochen und bestohlen zu haben, haben sich zwei Taschen-Uhren gefunden, die höchst wahrscheinlich hier oder in der nächsten Umgebung gestohlen worden sind. Indem wir die Beschreibung der Uhren beifügen, ersuchen wir Diejenigen, denen die Uhren gestohlen sein sollten, sich baldigst bei uns, oder bei drr nächsten Behörde anzumelden.
1) eine silberne Taschen - Uhr hat doppeltes Gehäus, glatten Rücken, römische Zahlen und auf dem Zifferblatt die Namen „Norton — London.“
2) die andere silberne Taschcn-Uhr hat glatten Rücken, dicke römische Zahlen und gelbe Zeiger.
Gießen, den 9. Dccember 1862. Großherzogliche Polizei-Verwaltung.
________________________________Nover.__________
Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
3095) Beim Herannahen der Weihnachtszeit sehen wir uns veranlaßt, die Aufgeber von Fahrpostsendungen auf die genaueste Befolgung der bestehenden Verpackungsvorschriften, sowie auf eine möglichst frühzeitige Aufgabe ihrer Versendungen aufmerksam zu machen und insbesondere die nachstehenden Bestimmungen zur besonderen Beachtung zu empfehlen:
1) Jeder Fahrpostsentung, mit Ausnahme derjenigen bis zum Gewichte von 15 Loth ist ein Begleitbrief beizugeben, der mit Gegenständen von angegebenem Werthe nicht beschwert sein darf.
2) Der Begleitbrief muß mit einem Abdrucke des zum Verschlüsse der Sendung verwendeten Petschaftes versehen sein.
3) Zu einem Begleitbriefe können nicht gleichzeitig Sendungen mit und ohne Werthsangabe gehören.
4) Die allenfallsige Wcrthsangabc ist sowohl auf der Sendung als auf dem Begleitbriefe zu bemerken.
5) Der Bestimmungsort der Sendung muß sowohl auf dem Begleitbriefe als auf dem Stücke selbst so genau angegeben sein, daß Zweifel hierüber nicht entstehen können.


