Die Reinhaltung der Straßen betreffend.
Die bestehende Vorschrift, wonach die Straßen wöchentlich v reim al — nämlich Dienstags, Donnerstags und Samstags, Nachmittags — gereinigt werden müssen, wird von Vielen namentlich vann nicht befolgt, wenn nasses Wetter eingetreten, bei welchem die Reinigung der Straßen einer tief gelegenen Stadt um so nöthiger ist.
Man sieht sich daher veranlaßt, gegen die Säumigen mit größerer Strenge Vorgehen unv sie bestrafen zu lassen, wenn diese Erinnerung an die bestehende Vorschrift erfolglos bleiben sollte.
Die Reinigungszeit kann nicht nach Belieben auf den Morgen verlegt werden, das Reinigen muß zwischen 3 Uhr Nachmittags und dem Abend erfolgen. ,
Nicht selten kam es vor, daß Personen den in den Gossen zusammengekehrten Schlamm durch die Rinnsteine in die Kanäle geleitet haben, wodurch großer Schaden verursacht wird, weil die kostspielig angelegten Kanäle verstopft werden.
Die Einwohnerschaft wird daher darauf aufmerksam gemacht, daß das Polizei-Personal angewiesen ist, vor Allem Diejenigen unnachsichtlich zur Bestrafung anzuzeigen, welche zum großen Nachtheil der Stadtkaffe den zusammengekehrten Schlamm in die Kanal^kehren. ^miiven Einwohner werden daran erinnert, daß es ihnen obliegt, die gepflasterten Banquets und
die Rinnen reinigen zu lassen. n r
Gießen, am 7. November 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Prvvinzialhauptstadt Gießen.
.. . ------------------- Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Gdirtalladung.
Oeffentliche Aufforderung.
2833) Alle Diejenigen, welche an die Erbmasse der am 30. Januar 1855 zu Gießen verstorbenen ledigen Rosalie Worms von da, die nach Angabe der betreibenden Interessenten ein in Verlust gerathenes gerichtliches Testament, in welchem sie ihre Mutter, die Esther, Kaufmann Worms Wittwe zu Gießen, als Universalerbin einsetzte, hinterlassen haben soll, Ansprüche bilden zu können vermeinen, werden Hiermit aufgefordert, bei Strafe des Ausschlusses von der Erbmasse und bei Vermeidung des Nachtheils, daß sonst die gerichtliche Con- firmation des Kaufvertrags zwischen Isaak Hanau, als Käufer einerseits, und der Betty Hanau und dem Moritz Kaufmann Worms, als Verkäufer andererseits, über die von ihrer Mutter, der Esther, Kaufmann Worms Wittwe aus Gießen ererbte, in Gießen ge- legMe Hofraithe sofort..vorgenommen werden wird, diese Ansprüche
binnen drei Monaten, vom ersten Erscheinen dieser Edictalladung in öffentlichen Blättern an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gerichte geltend zu machen.
Gießen, den 4. November 1862.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Muhl, Dr. A. v. Grolman,
Stadtrichter. Stadtger.-Assessor.
Versteigerungen.
2847) Die auf Mittwoch den 12. d. Mts. anberaumte Versteigerung von Büchern und andern Effecten wird eingetretener Hindernisse wegen erst
Freitag den 14. d. Mts.
Nachmittags 2 Uhr, in der Universitäls-Kanzlei stattfinden.
Gießen, den 11. November 1862.
Greßherzogliches Universitäts-Gericht.
Haberkorn.
2782) Dienstag den 18. November, Nachmittags 2 Uhr,
soll auf dahiesigem Rathhause die Hofraithe des Philipp Schwan:
Flur Nr. DÄlfir.
7h69 9 Wohnhaus und Stall in der
Stockhausgasse, gibt 1.9’/f fr., auf freiwilliges Ansuchen, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 4. November 1862.
Großhcrzogliches Ortsgericht Gießen. Ebel.
Versteigeruug vorn Eisenwerk.' 2846) Dienstag den 18. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, soll im Baumagazin hinter dem Zeughaus dahier eine bedeutende Quantität Schmiede- und Gußeisen, worunter: circa 20 Gentner Schrauben von 7" bis 30" Länge, 0,5" bis 0,8" Durchmesser, theils mit, theils ohne Muttern, „ 17 Gentner Schienen von 40" bis 250" Länge, 2" bis 3" Breite, zu Ankern, Radschienen u. dergl. geeignet, „ 11 Gentner Ringe, Mappen, Winkel rc.,
„ 3 Centner Eisenblech und
„ 12 Centner Gußtheile, an die Meistbietenden versteigert werden.
Gießen, am 11. November 1862. Großhcrzogliches Kreisbauamt Gießen.
Holzapfel.
Arbeitsversteigerung zu Hermannftein. 2818) Donnerstag den 13. November 1862, Nachmittags um 3 Uhr, sollen auf dem hiesigen Nathhause nachstehende Arbeiten in Accord gegeben werden , als:
Die Lieferung von 5 Cubik- klaftern Steine zur Verbauung des Dillufers, veranschlagt zu.......83 fl. — fr.
Planir- und Pflastcrarbeit, veranschlagt zu......85 fl. — fr.
Graben - und Handarbeit, veranschlagt zu......49 „ 7 „
Hermaiinstein, den 7. November 1862.
Großherzogliche Bürgermeisterei
’ ’ ’ H'ermannsteiit.
I. A: ‘ Körndr, Bezirksbauaufsehcr.
. . Feilgebotenes.
g tretet
- im Darmstädter Haus.
2850) .Schöne frische Preiselsboereu sind im Hause des Herrn Julius Wallach zu haben. ... Frau Plett, aus Erndtebrück.
2822) Steinkohlen
bester. Sorte, für Ofen- und Schmiedebrand, treffen' jcve Woche in frischer Waare ein unv stelle ich bei Abnahme ganzerWaggons- ladüngen äußerst billige Preise.
E m i l P i st o r.
2702) Gummischuhe, beste Qualität, empfiehlt billigst Georg Lüdeking.
2837) Ein fast noch neuer schöner Kochofen für Holz- und Steinkohlcnfcücrung ist billig zu verkaufen. Bei wem? sagt die Exped. v. Bltts.
2779) Mein F i l z sch u h l a g er ist in allen Sorten wieder vollständig ergänzt und stelle ich nach wie vor die bekannten billigen Preise.
Karl Berger, am Seltersweg.
2813) Gute Langenau bacher Braunkohlen sind per Gentner zu 22 fr., sowie auch Buchen-Scheidholz, billigst zu haben bei Friedrich Graf,
am Lindenplatz.
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