für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jfo. Mittwoch den 12 November 1862.
Polizertaren
für den Kreis Gießen, und zwar:
Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .
1) für die Provinzialhauptftadt Gießen:
Fleischtare
u
Brodtare.
Pfund
u
H
U
it
H
Rindsfett
Nierenfett
Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes
fr. 17 14 10}
9 18
12 10
per Pfund
ft 1t
2) Für die ist der Laib Brod
ff H
18
21
ordinäres 1
%
ft
ff
22
4 s
Brod aus \
%
ft
ff
18
21
gemischtes 1
%
ft
ff
20
4\
Brod aus j
ff
ff
30
Loth
Quint
ft
ff
26
5
— Wasserweck
ff
ft
22
4
— Milchbrod .
Gerste, und Korn-Mehl Waizen- und Korn-Mehl
andern Städte und Orte deS Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.
bestehend bestehend
per Pfund ff ff
ff ff
ff ft
ft ft
1
1
fr. 20 24 24 28
fr.
6} 12}
7
14
befindlich Sci eincc Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1-/, Pfund Zugabe
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1862 betreffend.
■xx diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 20 Sevtember d Q
mittel» n>eafinrtrr Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 15. November d. I. geltend gemach werden widriae^ falls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren. 8 8 W DC"' trt6En
Gießen, den 29. August 1862. Großherzogliches Universitäts-Gcricht.
Haberforn.
Polizeiliche Bekanntmachungen.
Gefundene Gegenstände:
Ein goldenes Medaillon mit einer Photographie, ein rothseidenes Halstüchelchen, ein blauer seidener Geldbeutel ,wei ein ledernes Täschchen, ein fleiner Katechismus Luthers und zwei zusammengebundene Schlüssel ' itVC ÄOr6e'
.. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlanaen an die Finder zuruckgegeben oder spater zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. ' r ”8Cn fln
Otefeen, den 11. November 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen
Nover.


