Ausgabe 
12.11.1862
 
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für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgang« für Einheimische 1 st. 36 fr., für Auswärtige tritt der vorschrifts­mäßige Postaufschlag hinzu. Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).

Jfo. Mittwoch den 12 November 1862.

Polizertaren

für den Kreis Gießen, und zwar:

Ochsenfleisch . . Kuhfleisch . . . Rindfleisch . . . Kalbfleisch . . . Schweinefleisch . Hammelfleisch . . Schaaffleisch . . Leberwurst . . Bratwurst . . . Schwartenmagen. Blutwurst . . . geräucherter Speck Schinken . . . Dörrfleisch . .

1) für die Provinzialhauptftadt Gießen:

Fleischtare

u

Brodtare.

Pfund

u

H

U

it

H

Rindsfett

Nierenfett

Schweineschmalz . . . desgleichen ausgelassenes

fr. 17 14 10}

9 18

12 10

per Pfund

ft 1t

2) Für die ist der Laib Brod

ff H

18

21

ordinäres 1

%

ft

ff

22

4 s

Brod aus \

%

ft

ff

18

21

gemischtes 1

%

ft

ff

20

4\

Brod aus j

ff

ff

30

Loth

Quint

ft

ff

26

5

Wasserweck

ff

ft

22

4

Milchbrod .

Gerste, und Korn-Mehl Waizen- und Korn-Mehl

andern Städte und Orte deS Kreises und das Pfund Fleisch um 2 Heller billiger.

bestehend bestehend

per Pfund ff ff

ff ff

ff ft

ft ft

1

1

fr. 20 24 24 28

fr.

6} 12}

7

14

befindlich Sci eincc Quantität Fleisch von 10 Pfund dürfen im steigenden und fallenden Verhältniß nicht mehr als 1-/, Pfund Zugabe

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1862 betreffend.

xx diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 20 Sevtember d Q

mittel» n>eafinrtrr Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 15. November d. I. geltend gemach werden widriae^ falls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren. 8 8 W DC"' trt6En

Gießen, den 29. August 1862. Großherzogliches Universitäts-Gcricht.

Haberforn.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Gefundene Gegenstände:

Ein goldenes Medaillon mit einer Photographie, ein rothseidenes Halstüchelchen, ein blauer seidener Geldbeutel ,wei ein ledernes Täschchen, ein fleiner Katechismus Luthers und zwei zusammengebundene Schlüssel ' itVC ÄOr6e'

.. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlanaen an die Finder zuruckgegeben oder spater zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. ' r8Cn fln

Otefeen, den 11. November 1862. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen

Nover.