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für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige tritt ter vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
12. Samstag den 8. Februar 1862.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung,
die Recommandationsgebühr für Briefe zwischen den Postorten und deren Landbestellbezirken betreffend.
Zur weiteren Erleichterung des Landpostenverkehrs ist die Recommandationsgebühr für Briefe aus dem Postaufgabeorte nach einem Orte des Bestellbezirks, sowie für Briefe aus den Landorten nach dem Postorte auf den Betrag von 2 Kreuzern ermäßigt worden.
Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 15. Januar 1862.
Grvßherzogliche Oberpostinspection.
C r e v e.
B e s s u n g e r.
Zu Nr. K. G. 779. Giessen, am 3. Februar 1862.
Betreffend: Die Eintrittsgelder und Jahresbeiträge zur Schullehrer-
Wittwenkasse.
Das
G r o ß h e r Z o g l i ch k Kreis amt Giessen
au
die Grösstmöglichen Bürgermeistereien.
Zum Zwecke einer von Großherzoglicher Oberstudien-Direction gewünschten Auskunft wollen Sie uns binnen 8 Tagen bericht- lich angeben, in welche Klasse die Schulstellen Ihrer Gemeinden bezüglich der Beiträge und Eintrittsgelder zur Schullehrer- Wittwenkaffe gehören, unter Bezeichnung derjenigen Stellen, welche, obgleich vas mit denselben verbundene definitive Einkommen 207 fl. oder mehr beträgt, noch Beiträge II. Klasse zur Wittwenkasse entrichten.
K ü ch l e r.
Bekanntmachung.
Betreffend: Das Befahren der Königlich Preußischen Staatsstraßen mit Frachtfuhrwerk.
Nach einer Mittheilung des Königs. Preuß. Landraths zu Wetzlar sind nachbenannte Chausseen:
1) tjc Wetzlar-Gießener Straße über Dutenhofen bis an die Hessische Grenze,
2) die Wetzlar-Butzbacher Straße über Großrechtenbach und Niederkleen bis an die Hessische Grenze,
3) Die Wetzlar-Weilburger Straße über Stcindorf, Oberndorf und Braunfels bis an die Nassauische Grenze,
4) die Wetzlar-Herborner Straße über Aßlar, Werdorf, Ehringshausen, Dillheim und Katzcnfurt bis an Vie Nassauische Grenze, in das Verzeichnis derjenigen Straßen ausgenommen worden, auf welchen der Gebrauch von Radfelgen unter 4 Zoll Breite in Folge bes 8-1 der König!. Preuß. Verordnung vom 17. Mörz 1839 für alles gewerbsmäßig betriebene Frachtfuhrwerk verboten ist. Die König!. Preuß. Regierung hat in Folge hiervon unterm 6. Juli v. I. bestimmt, daß diese Verorvnung für vierrädriges, mit Mei Pferden bespanntes Fuhrwerk, und für zweirädriges, mit einem Pferde bespanntes Fuhrwerk vom 1. April 1862 an in Wirksamkeit treten solle, während in Bezug auf Fuhrwerk mit stärkerer Bespannung die gedachte Verordnung bereits sofort in Kraft getreten ist.
Wir bringen diese Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 3. Februar 1862. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l e r.


