Schnellpressen.
Gießen, am 28. November 1861.
Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhanptstadt Gießen: Nover.
C Bei den Handels- und Transport-Gewerben, den Gast- und Sch enkwirth schäft en und den Anstalten zum literarischen Verkehr,
inib zwar:
1) bei den Groß- und Kleinhändlern jeöbr Art:
a) die Hauptgegenstänoe, womit Handel getrieben wird;
b) die Zahl des Hülfspersonals;
2) bei den Gast- und Schenkwirthschaften: die Zahl der Kellner, Köche, Ausläufer, Mägde und Knechte nach dem Ge- schlecht getrennt, Fuhrleuten: die Zahl der Fuhrkuechte, der Fuhrwerke und der Pferde;
4) bei Buchdruckereien, Lithographien: die Zahl der Arbeiter und die Zahl der im Geschäft verwendeten Handpresien und
Die im December 1861 in den Zoll-Vereins-Staaten vorzunehmende Volkszählung betreffend.
Die am 3. December d. I. vorzunehmcnde Volkszählung in der Stadt Gießen ist uns übertragen worden.
Die bestellten Zählungs-Agenten werden am Samstag den 30. November den Hausbesitzern die mit fortlaufenden Nummern versehenen Zählungslisten zustellen. Die Hausbesitzer, welche so viel Zählungelisten erhalten, als Haushaltungen im Hause wohnen, behalten eine Liste'für sich und stellen jedem Haushaltungsvorstand eine solche zu. Zeder Haushaltungsvorstand hat am 3. De- eember die Zählungsliste, nach den darin enthaltenen Andeutungen, auf's Genaueste auszufüllen und dieselbe zu unterschreiben. Am 4. December Morgens hat der Hauseigenthümer die ihm übergebenen ZählungSlisten von den in seinem Hause wohnenden Miethsleuten wieder einzusammeln, dieselben zu prüfen und bereit zu legen, damit die Zählungs-Agenten, welche dieselben am 4., 5 und 6. December abzuholen haben, nicht ohne Noth aufgehalten werden.
Diejenigen Haushaltungs-Vorstände, welche etwa nicht im Stande sein sollten, die Zählungslisten auszufüllen, haben den Agenten die nöthige Auskunft zu geben, damit diese die Einträge in die Zählungslisten machen können. Jkl diesen Fällen ist es also erforderlich, daß jeder Haushaltungsvorstand seine Dienstboten unv die bei ihm wohnenden fremden Arbeiter, Schlafleute rc. nach ihren vollständigen Namen, ihrem Heimathsort, Vaterland, Alter, ihrer Confession im Voraus befragt. Wollte man das Alles erst dann erforschen, wenn sich der Zählungs-Agent zum Abholen der ZählungSlisten eingefunden hat, so würden die Agenten allzulange aufgehalten werden, cs wäre unmöglich, die mühevolle Arbeit in der gesetzten kurzen Frist zu vollenden. Auch haben die Haushaltungs-Vorstände die Dienstbücher ihrer Dienstboten und die Aufenthaltskarten der von ihnen beherbergten Fremden bereit zu halten, damit die Agenten nöthigen Falls Einsicht davon nehmen können.
Die Gastwirthe, welche in der Nacht vom 2. auf den 3. December Fremde beherbergen, haben nicht allein deren Namen, Heimath, Vaterland unv Geschäft, sondern auch deren Alter und Confession aufzuschreiben. — Die numerirten Zählungelisten sind gut aufzubewahren und in reinem Zustande zu erhalten, weil das Verlieren oder Verunreinigen derselben große Störung verursachen würde.
Wer das Nöthige nicht besorgt, wer die von den Zählungs-Agenten verlangt werdende Auskunft nicht bereitwillig giebt, hat zu gewärtigen, daß er auf das Polizei-Büreau geladen und dort vernommen werde.
Gießen, am 26. November 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
Nover.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Besondere Bekanntmachungen.
2692) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine fest
gesetzt, und zwar
Vormittags
von
7 bis
12 Uhr:
1) Dienstag
den
3. December,
2) Mittwoch
ft
4.
ff
3) Samstag
V
7.
ff
4) Dienstag
ff
10.
ff
5) Mittwoch
ff
11.
ff
6) Samstag
ff
14.
ff
7) Dienstag
ff
17.
ff
8) Mittwoch
ff
18.
ft
9) Samstag
ff
21.
ft
10) Dienstag
ff
24.
ft
11) Samstag
28.
ff
12) Dienstag „ 31. „
Die Interessenten werden daher aufge- fordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu nehmen unv hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.
Zugleich wird noch bemerkt, daß die auf den Dienstag fallenden Zahltage für die
Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die auf Mittwoch und Samstag fallenden Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 27. November 1861.
Der Rechner der Spar- und Leihkasse: Kehr.
Forst- und Feldstraftn-Erhebung bei dein Rentamt Gießen.
2691) Die Forststrafen von dem 4. Quartal und die Feldstrafen von der 4. Periode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen: Dienstags und Samstags ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 26. November 1861. Großherzoglichcs Rentamt Gießen. _________Melchior.__________ Abladeorte für Bauschutt.
2712) Mit Bezug auf die, in dem Anzeigeblatt der Stadt Gießen erlassene Verwarnung : „Bauschutt rc. auf den Schoor- wegen abzuladen", machen wir hiermit weiter
bekannt, daß solcher auf die, zwischen dem Neuenweger unv Seltersthor durch eine Tafel bezeichnete Stelle gebracht werden kann.
Gießen, den 29. November 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. V. d. B.:
Weidig, Beigeordneter.
Versteigerungen.
2677) Die Lieferung des Brodes und der warmen Speisen für christliche und israelitische Gefangene in dem hiesigen Provinzialarresthause soll unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen für das nächste Jahr in Accorv gegeben werden. Steigliebhaber wollen sich
Mittwoch den 4. December l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem hiesigen Criminalgerichtsgebäude ein« finden.
Gießen, 25. November 1861.
Großherzogliches Criminalgericht der Provinz Oberhessen.
Klingelhöffer.


