für die
Stadt und -en Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 ft., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 st. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
M »« Samstag den 30, November 1S61.
Amtlicher Theil.
Clfter «dauptrechenschaftsbericht
der Großherzoglichen Centralbehörde des Vereins zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Großherzoglichen Landes- und Provinzial-Strafanstalten Entklssenen, für die Jahre 1857, 1858 und 1859, erstattet in der General-Versammlung zu Mainz am 3. Juli 1861,
(Fortsetzung.);,
Daß bei einer so großen Anzahl von Pfleglingen, über welche sich dieser Rechenschaftsbericht erstreckt, auch ungünstige Erfahrungen gemacht werden und manche.Rückfälle vorkommen, liegt.in der Natur der Sache. Wir dürfen uns indessen schon freuen, daß schon nach obigem Rechenschaftsberichte die Nückfälligkeit die Ausnahme der Regel bildet und bei dem größten Theile der Pfleglinge die Hoffnung begründet erscheint, sie dauernd vom schlechten Wege entfernt zu haben. Dazu kommt, daß nur ein kleiner Theil der Rückfälle solche Pfleglinge betrifft, denen die Fürsorge des Vereins wirklich zu Theil geworden ist, weil bei nicht wenigen der in den Verein getretenen Individuen schon von vornherein auf jede Hoffnung zur Besserung verzichtet werden mußte, und die bei diesen Individuen häufig vorkommenden Rückfälle in der obigen Rechenschaftsablage ebenfalls begriffen sind.
Auf keinen Fall können dergleichen isvlirte Rückfälle die Ueberzeugung von der wvhlthätigen Wirksamkeit und Nothwendigkeit des Vereins im geringsten erschüttern, wie wir bereits unter pos. VI. des vorigen Rechenschaftsberichts nachgewiesen zu haben glauben.
Selbst an der Besserung der Rückfälligen zu verzweifeln ist man nicht berechtigt. Bei dem nicht rückfälligen, also dem größten Theile der Pfleglinge darf man aber, wie bereits erwähnt, ohne Uebertreibnng hoffen, sie dauernd von dem Wege des Verbrechens entfernt zu haben. — Und in Rückfällen liegt nur die Aufforderung, die Ursachen des Mißlingens, welche je nach der Individualität der Beaufsichtigten verschieden sind, zu ergründen und denselben möglichst zu begegnen. Wenn auch bei denjenigen, welche ungeachtet der ihnen verschafften Gelegenheit zn ehrlichem Erwerbe und der ihnen in sonstiger Beziehung gewidmeten Fürsorge dennoch rückfällig geworden sind, die Fürsorge
des Vereins als eine vergebliche sich erwiesen hat, so können solche traurige Erfahrungen keineswegs einen Grund abgcben, an der Erreichung des Vereinszwecks überhaupt zu verzweifeln und alle Versuche zur Besserung aufzugeben.
Damit die Pfleglinge nicht aber glauben, sie hätten irgend ein Recht auf Unterstützung, wird ihnen vor dem Abgänge aus der Strafanstalt eindringliche Belehrung ertheilt, daß Alles, was für sie geschieht, eine freiwillig erzeigte Wohlthat ist, deren Fortdauer lediglich von ihrem Wvhlverhalten abhängt, und daß ihnen ein Rückfall ülls Laster und Verbrechen die fernere Fürsorge des Vereins entziehen werde. Denn obgleich auch die verworfensten Verbrecher nicht gerade für ganz unverbesserlich gehalten werden können, so berücksichtige:: wir doch Rückfällige nur ausnahmsweise und zwar nur in dem Falle, wenn die Verwaltung der Strafanstalt, die Bezirksvereins-Commifsion und der Aufseher sie einer solchen Berücksichtigung besonders werth halten.
Um den Erfolg der Wirksamkeit des Vereins zu sichern, ist die genaue .Ttuntnij) der Individuen, welche dessen Fürsorge in Anspruch nehmen, unentbehrlich. Wir haben deshalb die Verwaltungen der Strafanstalten ersucht, bei Einsendung der monatlichen Uebersichtstabellen der demnächst zu entlassenden Sträflinge uns ihre, auf die Keniituiß der Individualität und der besonderen Verhältnisse der Sträflinge gestützte Ansicht darüber zu eröffnen : ob und welche Gesuche um Aufnahme in den Verein zu berücksichtigen seien. Unserem Ersuchen haben diese Verwaltungen stets bereitwilligst entsprochen und es ist uns eine angenehme Pflicht hiefür, sowie überhaupt für die gefällige und eifrige Mitwirkung, deren wir uns bei Erstrebimg der Vereinszwecke von Seiten jener Verwaltungen zu erfreuen hatten, hiermit unfern Dank auszusprechen.
(Fortsetzung folgt.)
B e k a tt ii t m a h u g,
die von den Theilnehmern an der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung auf das Jahr 1862 zn zahlende Einlage betreffend.
Mit Bezug auf die §§. 8 und 9 der Statuten der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851 (Regierungsblatt Nr. 28) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in diese Anstalt für die Musterungs- und Loospflichtigen des Jahres 1862 zu zahlen ist, 270 fl. (Zweihundert und Siebenzig Gulden) beträgt und daß die Einlagen vom 20. November l. I. an zur Versicherungskasse dahier bezahlt werden können. Darmstadt, den 4. November 1861.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. D a l w i g k. Hallwachs.
B ekattntmach un g.
Betreffend: Die Parzellenvermessung in der Gemarkung Alten-Buseck, nun die Anlegung von Flur- und Gewannwegen.
2690) Die nach den Beschlüssen der Local-Commission festgestellten Entwürfe über die Anlegung von Flur- und Gewannwegen in den Fluren I, X, XI und XII der Gemarkung Alten - Buseck liegen nebst dem Berathungs-Protokolle der


