Ausgabe 
30.3.1861
 
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1) daß,

vom ersten März dieses Jahres an

die nach der Bekanntmachung vom 4. Februar 1848in Gemäßheit des Gesetzes vom 27. August 1847" ausgegebenen Großherzoglich Sächsischen Kassenanweisungen zu Einem Thaler und zu Fünf Thalern bei den öffentlichen Kaffen des Groß- herzogthumes nicht weiter in Zahlung anzunehmen sind;

2) daß dagegen die gedachten älteren Kassenanweisungen noch

bis einschließlich den ein und dreißigsten Mai dieses Jahres

bei der Großherzoglichen Haupt-Staatskasse zu Weimar gegen neue dergleichen, nach der Bekanntmachung vom 1. Novem- der 1859in Gemäßheit des Gesetzes vom 20. April 1859" auSgcgebene umgetauscht werden können;

3) daß aber

mit dem Eintritte des ersten Juni dieses Jahres

allein Gemäßheit des Gesetzes vom 27. August 1847" ausgegebene Großherzoglich Sächsische Kassenanweisungen, theils auf Einen Thaler, theils auf Fünf Thaler lautend, völlig wcrthloS werden und dagegen auch eine Berufung auf Vie Wiedereinsetzung in ven vorigen Stand nicht Statt findet.

Weimar, den 1. Februar 1861.

Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, Departement der Finanzen.

G. Thon. , _________________________

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände.

Ein seidenes Halstuch, ein Federmesser, ein Damengürtel, ein carirtes leinenes Taschentuch, gez. G. E. unv ein Rasirmesser. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich bald zu melden.

Gießen, den 28. März 1861. Großhcrzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

Verstellung von Militärpferden.

691) Es sollen wieder Militärpferde, die sich zum Reiten und Ziehen eignen, in Verstellung gegeben werden, und wollen diejenigen hiesigen Einwohner, welche auf ein solches Pferd reflectircn, dieses bis zum 3. April d. I. bei der unterzeichneten Stelle anmelden.

Gießen, den 28. März 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. ______________D. Ebel.___________ Feldstrafen-Erhebung bei dem Rent­amt Gießen.

675) Die Feldstrafen von der I. Pe- riode l. I. können vom 1. bis 15. k. Mts. an den Zahltagen Dienstags und Sam­stags, ohne Kosten, bezahlt werden.

Gießen, den 27. März 1861.

Großherzogliches Rentamt Gießen.

_____________ Melchior.__________

Geldaufnahmen bei der Stadt Gissten.

527) Bei der Stadt Gießen können Kapitalien zu 3% Procent Zinsen mit Kün- digungSrecht und unter sonstigen günstigen Bedingungen jederzeit angelegt werden.

Anerbietungen nimmt die unterzeichnete Stelle entgegen.

Gießen, ven 13. März 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. _______________D. Ebel.____________

642) Da vic Abhaltung des Grünber­ger Ostermarktes wegen der eingetretenen ungünstigen Witterung am 21. v. MtS.

ganz unmöglich war, so soll dieser für die hiesige Gegend besonders wichtige Vieh- und Krämermarkt

Montag den 8. k. Mts. nochmals abgehalten werden.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden daher bringend ersucht, dieses im Interesse des handeltreibenven Publikums in ihren resp. Gemeinden gefälligst auf orts­übliche Weise bekannt machen zu lassen.

Grünberg , den 22. März 1861. Großhcrzogliche Bürgermeisterei Grünberg.

Arnold.

690) Die Zahltage der Spar- und Leihkaffe werden vom 3. April 1861 an in meiner jetzigen Wohnung, Lit. A. Nr. 165 in der Branvgasse, abgchalten.

Die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen werden ersucht, dieses in ihren Ge­meinden bekannt machen lassen zu wollen.

Gießen, den 28. März 1861.

Kehr, Sparkasse-Rechner.

Oeffentliche Aufforderung.

454) Da der Jacob Naumann aus Naunheim im Kreise Gießen von da weg­ziehen und in die, der Bürgermeisterei Hau­sen im Kreise Friedberg angehörende Gc- meinte Oes, woselbst er sein Heimathsrecht, resp. seine Aufnahme als Ortsbürger er­worben, überziehen will, unv demzufolge den Johannes Weimer zu Naunheim ermächtigt hat, den Erlös für sein veräußer­tes Vermögen zu erheben und die darauf haftenden Schulden zu bezahlen, so werden alle Diejenigen, welche rechtmäßige Forde­rungen an Jacob Naumann zu machen haben, ! aufgefordert, dieselben bei genanntem Joh.

Weimer binnen vier Wochen, von heute an gerechnet, sogewiß geltenv zu machen, als sonst, nach Ablauf dieser Frist, keine Rück­sicht mehr genommen werden wird.

Naunheim, ven 6. März 1861. Großherzogliches Ortsgericht Naunheim.

Rühl.

Versteigerungen.

692) Das

Schälen von Eichenrinden und das Aufarbeiten von Holz bei der Stadt Gießen

soll Montag den 8. April 1861, des Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhause dahier an ven Wenigst- fordernven vergeben werten.

Gießen, den 28. März 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. D. Ebel.

Kalklieferung.

545) Die unterzeichnete Anstalt beab­sichtigt,. ihren jährlich circa 12 bis 1300 Hess. Bütten betragenden Kalkbedarf vom 1. Juni v. I. ab in* öffentlicher Verstei­gerung an den Wenigstnehmenden auf ein Jahr vorerst zu vergeben, wozu sie Lieb­haber auf

Dienstag den 2. April d. I., Morgens 10 Uhr, auf ihr Geschäftsbüreau einladet, allwo auch die Lieferungsbedingungen mitgetheilt werden-

Gießen, ven 14. März 1861.

Gießener Gasfabrik.

Brehm.

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