Ausgabe 
30.1.1861
 
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Die Großherzoglichen Provinzial - Direktionen werden nunmehr nach Artikel 37, 39 und 40 des Recrutirungsgefetzes, nach §. 100 bis einschließlich 107 der Verordnung vom 30. April 1831 und nach der Bekanntmachung vom 1. November 1855 (Regie­rungsblatt Nr. 37) die also bestimmten Provinzialcvntingente auf die verschiedenen Bezirke vertheilen und das Weitere besorgen.

Darmstadt, den 3. Januar 1861.

Die Großherzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs.

Frhr. von Schäffer-Bernstein. von Dalwigk.

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Gesetz, den Termin für die jährlichen regelmäßigen Sitzungen der Bezirköräthe betreffend. 8uDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein w. rc.

Wir haben auf den Wunsch und mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Einziger Artikel.

Die in Artikel 25 des Gesetzes vom 10. Februar 1853 enthaltene Bestimmung, wonach der Bezirksrath jährlich regelmäßig in der dritten Woche des Monats November zusammenzutreten hat, wird dahin abgeändert, daß Vie regelmäßigen Bezirksraths- Sitzungen künftig in der zweiten Hälfte des Monnts M a i eines jeden Jahres abgchalten werden sollen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.

Darmstadt, den 7. December 1860.

(L. S.)LUDWIG.v. Dalwigk.

BekernMtmer ehuNg,

die Ausführuug des Jagdstrafgesetzes, insbesondere Anordnungen wegen der Heegzeit betreffend.

Aus Anlaß der eingetretenen Witterungsverhältnisse und deren zerstörenden Einwirkungen auf den Wildstanv wird hiermit der Schluß der diesjährigen Jagdzeit für Rehe, Hasen und Feldhühner auf den 31. des laufenden Monats festgesetzt.

Die Heegzeit in Wald und Feld für die genannten Wildgattungen beginnt demnach in diesem Jahre bereits mit dem 1. Februar einschließlich, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Darmstadt, den 22. Januar 1861.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. Dalwigk. Hallwachs.

Bekanntmachung.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben aus dem Regierungsblatt Nr. 1 zu publiciren:

1) Edict, die Mitglieder des Sraatsraths für 1861 betreffend.

2) Edict, die Ergänzung der Felvtruppen im Jahr 1861 betreffend.

3) Bekanntmachung, die Vertheilung des Recrutenbedürfnisscs für 1861 auf die Provinzen betreffend.

Desgl. aus dem Regierungsblatt Nr. 2 :

1) Verordnung, die Behandlung der im Großherzogthum lebenden Mennoniten in ihren kirchlichen und religiösen Ver­hältnissen betreffend.

2) Bekanntmachung, die Offenlegung der Resultate der Abschätzungen für das neue Gebäude-Kataster betreffend.

Bekanntmachung.

ES wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Hermann Bing mann zu Lich die Concession zur Uebernahme einet Unteragentur für den Hauptagenten Schweitzer in Friedberg Behufs der Beförderung von Auswanderern über Bremen nach Amerika Namens des RhederhauseS Wilhelm Stisser & Comp. in Bremen ertheilt worden ist.

Gießen, den 15. Januar 1861. Großherzogiiches Kreisamt Gießen.

K ü ch l e r. --

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Besondere Bekanntmachungen.

141) DaHeinrich Mank aus Allen- dorf an der Lumda, Kreis Gießen, beur­laubter Bedienungskanonier in der zweiten Fußbatterie des Großherzoglichen Artillerie- Corps, sich ohne Erlaubniß an unbekannte Orte begeben hat, so daß ihm die Ordre, durch welche er zum Dienst einberufen ist, nicht zugestellt werden kann, so wird der­selbe hierdurch öffentlich vorgeladen und an­gewiesen, sich längstens innerhalb 4 Wochen von dem untergesetzten Tage an bei seiner

Batterie zu stellen, widrigenfalls er als Deserteur in Abgang gebracht und das im Gesetze vorgeschriebene Verfahren gegen ihn eingeleitet werden wird.

Bessungen, den 26. Januar 1861.

Das Kommando des Großherzoglichen Artillerie-CorpS.

Freihr. von Perglas, Generalmajor.

142) Von der neuerdings erschienenen Postkurs-Karte des Fürstlich Thurn- und Taxis'schen Postbezirks, aus drei Abthei-

lungen bestehend, werden von den Poststelle« 14 Tage lang Exemplare käuflich abgegeben. Der Erlaßpreis der Postkurs-Karte beträgt: für alle Drei Abheilungen der­

selben nebst Nachtrag . . 45 ft für die Abteilung I allein . 21 für jede der beiden Abtheilun-

gen II und III . . . .12 n

Darmstadt, den 24. Januar 1861.

Großherzogliches Oberpostamt. Reuning.

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