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I. 45J-45|
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimisch- 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags
2 5. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jtä N. Mittwoch den 30. Januar 1861.
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher T h e i l.
Cdiet,
die Mitglieder des Staatsraths für 1861 betreffend.
8uDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. re.
Nachdem Wir beschlossen haben, daß Unser Staaksrath auch in dem Jahre 1861 aus den von Uns bisher dazu ernannten Mitgliedern bestehen soll;
So ist sich hiernach gebührend zu achten.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 16. December 1860.
(I.- s.)LUDWIG.«. D-l»ig,.
Ediet,
die Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1861 betreffend.
8uDWJG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.
In Gemäßheit der Artikel 2 und 3 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 verordnen Wir hierdurch, wie folgt:
Einziger Artikel.
Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahr 1861 sind Zweitausend Mann erforderlich, welche aus den Aufrufsfähigen des Jahres 1860 (einschließlich der Relativtauglichen) ausgehoben werden sollen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 2. Januar 1861.
(L S.) LUDWIG. Frhr. v. Schäffer-Bernstein.
Bekanntmachung,
die Vertheilung des Recruteubedürfuisses für 1861 auf die Provinzen betreffend.
Zur Vollziehung des Allerhöchsten Edikts vom 2. dieses Monats und in Gemäßheit des Artikels 36 des Recrutirungsgesetzes wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) Nach den von den Recrutirungsräthen aufgestellten Tabellen über die Ergebnisse der Musterung von 1860 sind an taug, lichen Militärpflichtigen, einschließlich der in das Depot gesetzten, vorhanden:
in der Provinz Starkenburg 2000
„ „ „ Oberhessen 1961
. „ „ „ Rheinhessen 1486
5447
2) Im Verhältniß der Gesammtzahl aller tauglichen Dienstpflichtigen, wonach dem Artikel 36 des Recrutirungsgesetzes zufolge der edictmäßige Bedarf von 2000 Recruten auf die Provinzen zu vertheilen ist, hat demnach zu stellen:
die Provinz Starkenburg 734
„ „ Oberhessen 720
„ „ Rheinhessen 546
2000 Recruten.


