Ausgabe 
29.6.1861
 
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Alycheblatt

für die

Stadt und den Kreis Gießen.

Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlag« 2 st. Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. In Gießen bei der Expedition (Eansteiberg Lit. B. Nr. 1). «

Jfä S2. Samstag -en 29. Juni 1861.

Einladung zum Abonnement

auf das

Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mit dem 1. Juli 1861 beginnt ein neues Abonnement für das zweite Halbjahr auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:

Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.

Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miscellen, Anecdotcn re. re., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.

Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.

Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 st. 36 fr., halbjährig Zt§ fr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu, und wollen sich dieselben wegen Bestellung des Blattes an die ihnen zunächst gelegenen Postämter wenden.

Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stadt und den Kreis Gießen.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Parzellenvermeffung in der Gemarkung Alten-Buseck, nun die Anlegung von Flur- und Gewannwegen.

Die nach den Beschlüssen der Loeal-Commission bestimmten Entwürfe über Vie Anlegung von Flur- und Gewannwegen in ven Fluren VI, VIII und IX ver Gemarkung Alten-Buseck liegen nebst dem Berathungs-Protokoll der Commission und den Ent­schädigungs-Registern auf Großherzoglichem Bürgermeisterei-Büreau in Alten-Buseck während der gesetzlichen Frist von drei Monaten, Vom 1. April l. I. an beginnend, zur Einsicht ver Interessenten offen.

Zur etwaigen Vorbringung von Reelamationen wirv Termin auf

Donnerstag den 4. Juli l. I-, Vormittags 9 Uhr, in dem Bürgermeisterei-Büreau in Alten-Buseck anberaumt, und zugleich bemerkt, daß von denjenigen Interessenten, welche in diesem Termine keine Reelamationen vorbringen, nach Art. 22 des Gesetzes vom 24. December 1857 die Zustimmung zur Ausführung der Entwürfe angenommen wird.

Gießen, den 21. März 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen. *

K ü ch l c r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Gefundene Gegenstände:

Ein goldener Ring, ein Pettschaft mit den Buchstaben W. K., ein schwarzsammtnes Armband, ein Haarnetz, eine Pflugschar und ein kleiner Hohlschlüffel. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich bald zu melven.

Gießen, ven 28. Juni 1861. Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.