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Das nächsten Mittwoch erscheinende Anzeigeblatt wird schon am Dienstag Abend ausgegeben und werden Annoncen hierzu spätestens bis zum Montag Abend 6 Uhr entgegengenommen. Die Erped.
Anzeigeblatt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. PostauffchlagS 2 fl. — Auswärts abonnirt man sich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Erpedition (Eanzleiberg Lit. B. Nr. 1).
J|o 102 Samstag den 21. December 1861.
Einladung zum Abonnement
auf Vas
Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen.
Mit dem 1. Januar 1862 beginnt ein neues Abonnement auf das Anzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen. Dasselbe erscheint auch ferner wöchentlich zweimal, Mittwochs und Samstags, an letzterem Tage verbunden mit der Beilage:
Gemeinnützige Unterhaltungsblätter.
Ausgewählte Novellen und Erzählungen, Miseellen, Aneedoten re. re., die Anklagen und Urtheile der Asstsen, sowie des Provinzialstrafgerichts u. s. w., füllen die Spalten dieser Blätter.
Inserate finden durch die starke Auflage des Blattes große Verbreitung und sicheren Erfolg.
Der Pränumerationspreis ist für einheimische Abonnenten für das ganze Jahr 1 st. 36 , halbjährig
L8 kr., einschließlich Bringerlohns; für auswärtige Abonnenten tritt der vorschriftsmäßige Postaufschlag hinzu.
Die Expedition des Anzeigeblattes für die Stabt und den Kreis Giesten.
Amtlicher Theil.
Zu Nr. K. G. 6921. Gießen, am 16. Deeember 1861.
BetreffendVorkehrungen gegen Beschädigungen junger Obstbäumc durch Schaaft unv Wilk.
Das
Groß herzogliche Kreis amt Gießen
an
die Groscherzoglichen Bürgermeistereien dieses Kreises.
Zum Schutze der jungen Obstbäume gegen Beschädigungen durch Schaafc, Haasen re., namentlich zur Zeit, wo die Felder und Gärten mit Schnee bedeckt sind, ist es bekanntlich zweckmäßig, die Bäume mit Dornen, Ginstern oder Reisern rc. gehöriq einzubinven.
Bezugnehmend auf das Ausschreibcn des vorhinigen Großherzoglichen Kreisraths vom 16. März 1842 zu Nr. K. G. 3001 tn Nr. 11 des Intelligenz- und Kreisblattes, womit Ihnen das Ministerial-Ausschreiben vom 28. Februar 1842 zu Nr. D. 3048 (Nr. 9 des Ministerial-Amtsblattes) unk die demselben nachgekruckten Regeln für Pflanzung von Obstbäumen mitgctheilt wurde, beauftragen wir Sic, das Einbinden der den Gememken gehörigen jungen Obstbäume alsbalv und aufs sorgfältigste bewirken zu lassen, auch den Grunvbesitzern dieses Einbinden angelegentlichst zu empfehlen.
In Verhinderung des Kreisraths : Pietsch, Regierungs-Rath.


