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Besondere Bekanntmachung.
Grundstücke, nämlich:
58 fr.
1990 fl.
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dahiev die zur Erbauung einer Taubstummen-
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Steinhauerarbeit, Zimmerarbeit, Schreinerarbeit, Schlofferarbeit, Glaserarbeit, Weitzbinverarbeit, Spcnglerarbeit,
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Versteig-ernngen.
Grummetgras - Versteigerung.
1894) Das Grummckgras von den Frei- herrlich v. Rabenauischen Wiesen wird
Dienstag den 2.7, August auf den Wiesen selbst in Abtheilungen versteigert.
1) Vormittags: um. 9 Uhr anfangenv, vqn. wr Morgen in der Gemarkung Reiskirchen.
2.) Nachmittags UM 4 Uhr anfangenv, voy 10 Morgen in de-r Gemarkung Alten- Buseck.
Rabenau, am 20. August 1861.
Der Rentmeister:
W. Engel.
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zum liche noch gesu B.1 d. s
Mausevertilgung!
4873) Da noch viele Grundbesitzer mit Lieferung ihrer Mäuse im Rückstände sind, so wird zur Befolgung der in dem Anzeigeblatt der Stadt Gießen vom 3. d. Mts. bekannt gemachten Anordnungen noch eine weitere Frist von 8 Tagen bestimmt.
Gießen, den 16. August 1861.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ebel.
Kupferschmied arbeit, „
Lieferung von 137580 Stück Russensteinen.
Pläne, Voranschläge und Bedingungen liegen auf dem Büreau unterzeichneter Stelle
zwar:
Maurerarbeit, veranschl. zu
1881) Montag den 26. August, Vormittags 9 Uhr, sollen im Gastbause zur Stadt Frankfurt 713Su.|
Bekanntmachung. ..
Die. Stelle eines Berirksbauaufsehers für den Kreis Gießen mit einem jährlichen Gehalte von 300 fl.; 35 fl. Bureaukosten und 50 fl. Remuneration bei guter Dienstführung, ist erledigt. Gut beleumundete Bewerber, welche vaS Krelsbauaufseher-Examen bestanden haben, wollen sich unter Vorlage ihrer Zeugnisse binnen 8 Tagen hier anmeldcn.
Gießen, den 20. August 1861. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
K ü ch l c r. ________________________
Flur Nr. OÄlftr.
112 Hofraithe vor dem Lahn- thor, nebst
204' Wirthschaftsgartcn mrt zwel Gartenhäusern; in beiden
nrammr.rag» » g-bäuden und Einfriedigung des Hofes er- .
sollen die dem Christian Noll II. gehörigen i forderlichen Arbeiten und Materiallieferungen Grundstücke, nämlich: nochmals öffentlich versteigert werden, unD
cinaltaxe bestimmt. Diese Bestimmung dient auch den praktischen Veterinärärzten zur Norm. Die Selbstlieferung von Arzneien, dringende Fälle ausgenommen, ist den Veterinärärzten untersagt, und sie sind gehalten, ihren Arzneibedarf aus den Apotheken $ 38. Transportkosten anzurechncn, ist dem Kreisveterinärarzt nicht erlaubt. Auch ist er verbunden, für die Vergütung,
welche er zum Unterhalt eines Pferdes erhält, ein Dicnstpferv zu halten.
Abschnitt X.
Von den Hebammen.
§. 39. Ein jeder Medicinalbezirk soll in die erforderliche Zahl von Hebammen-Districte cingetheilt und jeder derselben mit einer gehörig unterrichteten, geprüften und auf die Hebammen-Jnstruction verpflichteten Hebamme versehen werden.
s. 40. Die Zahl der Hebammen soll sich nach dem Bedürfniß des Bezirks richten und die Zahl der Hebammen niemals in einem Maaße überschritten werden, daß der Unterhalt einer Hebamme dadurch in einer Weise gefährdet wird, welcher zum Vor- wände unpassender oder unerlaubter Nebenbeschäftigungen für sie werden könnte.
k. 41. Wenn eine Hebamme mit Tod abgeht oder aus anderen Ursachen die Wahl einer neuen erforderl ch wird , so hat der Bürgermeister des Ortes, in welchem die seitherige Hebamme gewohnt hat, dem Kreisamte hierüber alsbald die Anzeige zu machen, welches die Wahl einer neuen Hebammenschülerin zu veranlassen hat. Diese Wahl ist von tom Kreisärzte, dem Orts- aeistlichen und dem Bürgermeister vorzunehmen und dabei, außer auf gute Sitten und unbescholtenen Ruf, auch darauf Rücksicht ru nehmen, daß die zu Erwählende eine dem weiblichen Theil der Einwohner nicht unangenehme Person, nicht unter 20 Jahre alt ist, das Alter von 30 Jahren noch nicht überschritten hat, eine dauerhafte Gesundheit und die einer Hebamme erforderlichen Eigenschaften besitzt, daß sie des Schreibens und Lesens hinreichend kundig und nicht schwanger oder wenigstens in der Schwangerschaft nicht soweit vorgerückt ist, daß voraussichtlich ihre Niederkunft in die Zeit des Unterrichts fällt.
& 42. Die also Gewählte ist sodann mit ihrem Namen, Alter, die Zahl ihrer Kinder u. s. tv. dem Kreisamte anzuzeigen und wenn von diesem der Anfang des Lehrcurses im Institut bekannt gemacht worben ist, so frühzeitig nacp diesem abzusenben, daß sie vor Eröffnung desselben daselbst eintreffen muß, indem sie bei späterem Eintreffen nicht angenommen, sondern zuruckgewiescn werden vstr^ vollendetem Lehrcurs werden die Hebammen durch die Hebammenlehrer unter der Anwesenheit und Mitwirkung des Kreisarztes des Prüfungsortes geprüft und den fähig befundenen Zeugnisse ihrer Fähigkeit ertheilt werden. Zeugmffe haben sie bei ihrer Zurückkunft dem vorgesetzten Kreisamte und dem Kreisärzte vorzulegen, worauf sie durch erster s auf d>e In- struction zu verpflichten, durch letzteren aber zu ihren Dienstobliegenheiten anzuweisen stnd.__Fortsetzung soigr.^
Flur Rr dSW. r
%. 286 Acker am Wismarer Weg,'
2. Klasse,
”/6o 190 Garten am Hamm, 1. Klaffe,
auf bahicsigem Rathhguse, unter een als-' dann bekannt gemacht werdenden Beringungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, i Gießen, den 3. August 1861.
Großherzogliches Ortsgcricht Gießen. Ebel.
lh Wol Seite Folg« und 1 Auch Fami net r gen . gebet ~Ts bewo und
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zur-Einsicht offen.
Friedberg, den 15. August 1861. Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg.
_____________ Süffert.___
1882) Auf Verfügung Großherzogliche» Landgerichts dahier »iörden die den Ger- nand III. Eheleute zustehenden Immobilien, als t
18! verkar dieses ~18 billig
1893) Donnerstag den 22. August, Morgens 9 Uhr,
soll die Wicken-Erndte von einem Acker am Krofdorfer Weg, 2’/4 Morgen haltend, sowie die Hafer - Erndte von einem Acker im Läufertsrod, sogenannten Bannstein, % Morgen haltend, versteigert werden. Die Zusammenkunft ist in der Nähe der Lahnbrücke. ____________________I. P. Möhl.
Versteigerung von Bauarbeiten und Materiallieferungen zu Friedberg.
Gerichtliche und Privat-Bekanntmachungen.
■ 1805) Donnerstag den 19. September, i anstatt zu Friedberg nebst zw« Oeeonomie- Nachmiltags 2 Uhr. I «


