Ausgabe 
18.9.1861
 
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ten Signalement ihrer Person und vem vom Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsschein den 18. Oktober l. I., Morgens halb acht Uhr, in demselben Locale sich einzufinden.

Sollte Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung im Kreise Gießen nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Heimath zurückgekehrt sein, so haben Sie diese Leute an den Rekru- tirungsrath vorzuladen und unS von dieser Vorladung sofort Anzeige zu machen.

Diejenigen Leute, welche ohne das vorgeschriebene Signalement vor dem Recrutirungsrath erscheinen, haben sich der Abweisung zu gewärtigen, was ebenfalls bekannt zu machen ist.

Den Empfang dieses Ausschrcibens und die erfolgte Bekanntmachung dessen Inhalts haben Sic längstens bis zum 20. Sep. tember d. I. berichtlich anzuzeigen. In Verhinderung des Kreisraths :

Pietsch,

Regierungs-Rath.

Gießen, am 10. September 1861.' Betreffend: Die Untersuchung der Gemeindeobst-Baumstücke.

Groß herzogliche Kreis amt Gießen

an

die Groscherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Kunstgärtner Müller von Gießen und Georg Schmelz III. von Großen - Linden, Jeder in den ihm besonders zuge­wiesenen Orten, sind von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein beauftragt, Obstbaumanlagen und Baumschulen von Gemeinden des Kreises zu untersuchen und Anregung und Anleitung zu deren Verbesserung zu geben. Sie werden denselben nicht nur selbst jede Auskunft erthcilen und Unterstützung zu Theil werden lassen, sondern auch die Baumwärter und außer diesen etwa verlangt werdenden Hülfsarbeiter hierzu anweisen.

K ü ch l e r.

Bekanntmachung,

die gesetzlichen Forderungen an Stndirende aus dem Sommer-Semester 1861 betreffend.

Die in diesem Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirenbe müssen bis zum 21. k. MtS. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige gebracht und längstens bis zum 16. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 24. August 1861.

Großherzogliches Universitäts-Gericht.

Haberkorn. (1946)

Gerichtliche und Privat Bekanntmachungen.

Edictalladung.

Besondere Bekanntmachungen.

Den Rekrutirungsrath für 1861.

Versteigerungen.

2074) In Sachen des Friedr. Storch in Weckesheim, Klägers gegen Großherzog­lichen Hofgerichts - Ädvocaten Briel dahier, betr. Vertragserfüllung, soll das dem Letz­teren eigenthümlich zustehende in hiesiger Stadt am Wallthor gelegene Wohnhaus nebst Hausgarten im Termin

Die Bevormundung der minderjäh­rigen Kinder des verlebten Hein­rich Zimmer II. in Nonnen- roth betreffend.

1996) Der Nachlaß des am 3. Juli d. I. verstorbenen Heinrich Zimmer II. in Nonnenroth ist überschuldet. Dessen be­kannte Gläubiger haben steh, zur Abwendung des förmlichen Concurs-Prozesses, dahin ge­einigt, daß der Sparkasse zu Lich die ihr verpfändeten unbeweglichen Sachen für den Betrag ihrer Pfandforderung und der Jo­hannes Jacob's I. Wittwe zu Nonnen­roth die übrigen ihr bereits verkauften Feld­stücke eigenthümlich überlassen werden sollen.

Die unbekannten Gläubiger des Verstor­benen werden aufgeforvert, bis zum 30. Sep­tember V. I. ihre Forderungen vor unter­zeichneter Gerichtsstelle anzumelden, und ihren Beitritt zu obiger Vereinbarung zu erklären, als sonst dieselbe bestätigt und vollzogen wer­den wird.

Hungen, den 28. August 1861.

Großherzogliches Landgericht Hungen. H e n s! e r, Pilger, Landrichter. Landger.-Assessor.

2057) Diejenigen Personen, welche Re­klamationen bei dem vom 14. bis 18. Octo­ber D. I. hier versammelten Rekrutirungs- rathe vorbringen wollen, werden auf das im Anzeigeblatt Nr. 72 des Kreises Gießen er­lassene Ausschreiben Großherzoglichen Kreis­amts Gießen vom 4. September d. I. noch besonders verwiesen.

Gießen, den 9. September 1861.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Ebel.

Die Vertilgung der Feldmäuse.

2088) Für die auf Rechnung der Stadt gelieferten Mäuse zahlt die Stadt­kaffe die Vergütungen vom nächsten Dien­stag an. Auch können für die Stadt von heute an gegen die seitherige Vergütung von 1 hlr. vom Stück Mäuse noch ferner gelie­fert werden.

Die Empfangnahme findet täglich von 2 bis 5 Uhr Nachmittags Statt.

Gießen, den 13. September 1851. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Ebel.

Dienstag den 24. September v. I., Vormittags 11 Uhr, auf dem Nathhause dahier nochmals einer Versteigerung ausgesetzt werden, wozu Steig- liebhaber mit dem Anfügen eingeladen wer­den, daß hiernach Nachgebote nicht weiter berücksichtigt werden. Die Versteigcrungs- bedingungen können jederzeit bei uns einge- sehen und die Kaufobjecte besichtigt werden.

Gießen, den 12. September 1861.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Muhl, v. Rotsmann, Stadtrichter. Stadtger. - Assessor.

2051) Dienstag den 24. September 1861, Vormittags 10 Uhr,

sollen in dem Lanveszuchthaus Marienschloß, unter den vor der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen: