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Anzeigeblstt
für die
Stadt und den Kreis Gießen.
Erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwochs und Samstags. — Preis des Jahrgangs für Einheimische 1 fl. 36 fr., für Auswärtige, incl. Postaufschlags 2 st. — Auswärts abonnirt man fich bei allen Postämtern. — In Gießen bei der Expedition (Canzleiberg Lit. B. Nr. 1).
Jlo, 75» Mittwoch den IS. September 1861.
Die Polizeitaren für den Kreis Gießen bleiben unverändert.
Amtlicher TheLl.
Girffcn, am 9. September 1861. Betreffend: Die Beitreibung der Gemeinde- Einkünfte.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Gemeinde-Einnehmer des Kreises.
Aus vielen Gemeinden des Kreises sind bis jetzt Rückstandsverzeichnisse (Mahn- und Pfandlisten) über Gemeinde-Einkünfte, die bereits seit längerer Zeit fällig sind, z. B. Communalsteuern, Schulgeld, Schulversäumnißstrafen, Jmpfgebühren, der früheren Erhebungsziele re. :c. noch nicht an uns gelangt.
Unter Hinweisung auf unser Aueschreiben vom 19. November 1852, Nr. 23 des Amtsblatts, fordern wir Sie auf, dafür zu sorgen, daß die Rückstandsverzeichnisse über diejenigen Gefälle, hinsichtlich welcher die in der Instruction vom 24. Mai 1833 für den Vollzug der Pfändung vorgeschriebene Frist abgclausen ist, so weit es noch nicht geschehen ist, alsbald an uns eingesendet werden.
Auffällige Verzögerungen der Beitreibung werden wir für die Folge zu ahnden veranlaßt sein.
K ü ch l e r.
Zu Nr. K. G. 5005. Gießen, am 4. September 1861.
Betreffend: Den im Jahr 1861 abzuhaltenden Rekrutirungsrath für die Provinz Oberhessen.
Das
Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an
die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
In der Provinz Oberhessen werden die Sitzungen des Rekrutirungsraths vom 14. bis zum 18. October l. I. abge- halten und es sollen
am 14. October die Bewohner der Kreise Alsfeld und Grünberg,
' „ 15. „ diejenigen „ „ Biedenkopf und Lauterbach,
„ 16. „ „ „ „ Büdingen, Nidda unk Schotten,
„ 17. „ „ „ „ Friedberg und Vilbel,
„ 18. „ endlich diejenigen „ „ Gießen und Vöhl
angenommen werden.
Vorstehendes haben Sie alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen des Kreises Gießen, sowohl die, welche speciell geladen werden, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrath erscheinen und daselbst Reclamationen vorbringen oder einer ärztlichen Untersuchung sich unterziehen wollen, den 18. October l. I., Morgens halb acht Uhr, auf dem Regierungsgebäude dahier, versehen mit einem versiegelten von der betreffenden Großherzoglichen Bürger- mcisterei ausgestellten Signalement ihrer Person und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenden Beweismitteln (Zeugnisse der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorständc, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch gerichtlich beeidigt sein müssen) sich anzumelden haben. Ferner haben alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich rc. zurückgewicsenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit bei dem Rekru- tirungSrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem verschlossenen von der betreffenden Bürgermeisterei ausgestell-


